Ja, gibt es: §23 (1) StVO. Ist nur nicht das, was du dir vorstellst - der grundsätzliche Appell an den gesunden Menschenverstand statt hochkomplizierter Detailregelungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. [...]
Kurzum: wenn du damit gut sehen kannst, darfst du sie tragen. Im Zweifelsfall, wenn anzunehmen ist, dass deine Sicht dadurch beeinträchtigt wird (z. B. nachts oder in dunklen Streckenabschnitten wie Wald oder Tunnel) , liegt der schwarze Peter bei dir.