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Experiment_57b

Mo24-Probefahrer

  • »Experiment_57b« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 4

Registriert: 05.02.2011

Motorrad: yamaha aerox 50

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1

Samstag, 5. Februar 2011, 12:07

Kennzeichen für Roller die Wahl zwischen 45, 50 und 60 ?

Als ich mein Kennzeichen angemeldet habe, gab es eine Auswahl von 45, 50 und 60 für den Roller. Verstehe ich das so richtig: Wer nur Führerschein B hat, darf nur 45 wählen und wer A hat auch 50 und 60 ?

Beim Antragen steht da nix von Hubraum

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

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Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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2

Samstag, 5. Februar 2011, 12:11

Ich glaube, hier geht es nicht um den Führerschein, denn die Anmeldung wird sich auf Kleinkrafträder beziehen. Klasse M (in B enthalten) und maximal 50 cm³.

Und eigentlich 45 km/h. "Eigentlich" deswegen, weil die älteren Kleinkrafträder 50 km/h fahren, und die Kleinkrafträder aus DDR-Beständen 60 km/h. Alles per ausnahmeregelung mit dem M fahrbar. Die Versicherung möchte nur wissen, ob es sich um eins von den Ausnahmemopeds handelt.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (5. Februar 2011, 12:16)


STan.X

Mo24-Bewohner

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Region: Nordrhein-Westfalen

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3

Samstag, 5. Februar 2011, 12:13

nee, so nicht

Das hat was mit dem Baujahr des Rollers zu tun und den zu dieser Zeit geltenden Regelungen.
Ganz früher durften die Mokiks (KKR) 40 km/h laufen, dann 45, 50
und als Ausnahme die jute olle Schwalbe 60 km/h.

GruHS
Richard

Lodi

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4

Dienstag, 8. Februar 2011, 08:14

Alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen,die bis zum 31.12.2001 erstmalig in Betrieb genommen wurden,dürfen max. 50 KM/H schnell sein.

Das gilt aber nur,wenn es in der Betriebserlaubnis eingetragen/geändert ist.Ansonsten gilt,was in der BE steht.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR.Dort gilt die Sonderregelung 60 KM/H.
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