Ich glaube, hier geht es nicht um den Führerschein, denn die Anmeldung wird sich auf Kleinkrafträder beziehen. Klasse M (in B enthalten) und maximal 50 cm³.
Und eigentlich 45 km/h. "Eigentlich" deswegen, weil die älteren Kleinkrafträder 50 km/h fahren, und die Kleinkrafträder aus DDR-Beständen 60 km/h. Alles per ausnahmeregelung mit dem M fahrbar. Die Versicherung möchte nur wissen, ob es sich um eins von den Ausnahmemopeds handelt.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (5. Februar 2011, 12:16)