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mario_b

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 144

Registriert: 04.02.2011

Region: Berlin

Motorrad: Honda Deauville 700

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41

Montag, 7. März 2011, 18:30


Zitat

Ja, aber wenn ich daneben stehe und es nicht verhindert habe bekomm ich Teilschuld ?

Wenn du die Pfoten dran hattest und dann wegnimmst, damit es endgültig umkippt: warum bin ich 100% schuld?

Jetzt windest Du dich aber ganz schön, das würde ja heissen ich hab mitgeholfen, davon war keine Rede.

Du bist der mein Mopped umschmeist (der der ohne zu schauen einfach die Spur wechselt) ich bin der der noch zu meinem Mopped hinhechtet, es aber nicht mehr schaft (der der mit 160 ganz legal die autobahn langfährt). Dann ist das zu 100% ein fehler von Dir und Du kommst für den Schaden auf. Aus meiner sicht ist 140 oder 160 fahren nicht fahrlässiger als 130 fahren , das entbehrt jeglicher logik. Es ist auch unlogisch wenn einer mit 70 hinterm LKW rauszieht und dem ballert einer mit 130 hinten druff ist alles in Ordnung, wenn aber einer mit 120 hinterm LKW rauszieht und dem ballert einer mit 150 drauf dann war der andere mitschuld. Sorry, da komm ich nicht klar mit.

Genau mit dieser Argumentation hätte man immer an allem irgendwie teilschuld. Nach Deiner Interpretation ist es schon "fahrlässig" in ein Auto zu steigen.

Wenn beim nächsten abbiegen ich als Moppedfahrer mal wieder übersehen wurde heisst es dann auch zukünftig, tja hättest ja mal anhalten können und schauen auch wenn bei Dir Grün war also mal 30% Teilschuld ?

Gruß Mario
Berichte über meine Motorradtouren findest Du auf meiner Homepage.
Die nächsten Touren: März 2012 - Südtirol, Pfingsten 2012 - Franken, Juni 2012 - Norwegen, September 2012 - unbekannt, Juni 2013 - Schottland - we do it again Tour

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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42

Montag, 7. März 2011, 20:59

Zitat

Du bist der mein Mopped umschmeist (der der ohne zu schauen einfach die Spur wechselt) ich bin der der noch zu meinem Mopped hinhechtet, es aber nicht mehr schaft (der der mit 160 ganz legal die autobahn langfährt). Dann ist das zu 100% ein fehler von Dir und Du kommst für den Schaden auf.


Dann ja, aber das entspricht ja nicht dem erläuterten Geschehen auf der Autobahn. Die Fehlannahme ist, dass du mit 160 völlig sorgenfrei unterwegs sein darfst. Welcher Teil von "empfiehlt, nicht schneller als 130 km/h zu fahren" ist so schwer verständlich? Das ist genau die Einstellung, die uns irgendwann das Tempo 120 auf der Autobahn bringt. :p Klar, es ist eine Empfehlung. Sprich: niemand bestraft dich, strafrechtlich, wenn du dich darüber hinwegsetzt. Wie beim Griff zum Radio.

Zitat

Aus meiner sicht ist 140 oder 160 fahren nicht fahrlässiger als 130 fahren , das entbehrt jeglicher logik.


Es mag sein, dass es aus deiner Sicht so ist. Das Gesetz sieht es anders, die Physik sieht es anders (schonmal überlegt, dass der Bremsweg länger wird? Und der Reaktionsweg?), die Physiologie sieht es anders, die Richter sehen es anders, ich sehe es anders... aber deine Meinung bleibt deine Meinung. Um dein "Argument" unten zu reflektieren: nach der Logik sind auch 180 nicht fahrlässiger als 160. Und 200 nicht fahrlässiger als 180. Folglich sind 200 und 130 das Gleiche. Wenn dem nicht so sein sollte, muss es anscheinend auch für Zahlen dazwischen gelten. Und der Gesetzgeber zieht die Grenze klar und deutlich bei 130.

Zitat

Genau mit dieser Argumentation hätte man immer an allem irgendwie teilschuld. Nach Deiner Interpretation ist es schon "fahrlässig" in ein Auto zu steigen.


Völliger Schwachsinn. Wo soll ich das interpretiert haben? Wenn du 130 fährst, wäre alles in Ordnung und du hättest keine Teilschuld. Du würdest gegen keine weitergehende Sorgfaltspflichten verstoßen und niemand wollte dir etwas, weil es keine rechtliche Grundlage für Ansprüche gäbe.

Zitat

Wenn beim nächsten abbiegen ich als Moppedfahrer mal wieder übersehen wurde heisst es dann auch zukünftig, tja hättest ja mal anhalten können und schauen auch wenn bei Dir Grün war also mal 30% Teilschuld ?


Nö, warum? Aber wenn du keine Schutzkleidung anhattest, wirst du Schwierigkeiten mit den Schmerzensgeldansprüchen kriegen. Konsequente Anwendung derselben Regel und Realität. Sowas passiert, wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Bürger mündig ist und diese Mündigkeit anderen Mitbürgern zugute hält.


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Odatas

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43

Montag, 7. März 2011, 23:14

Das hab ich sogar in der Fahrschule gelernt das wenn man schneller als Richtgeschwindigkeit (130 kmh) fährt man immer eine Mitschuld bekommt.

Das geht sogar so weit dass man mit 140 KMH Fährt auf der rechten Spur z.b. und dann fährt von hinten einer rein...Zack hat man mit Schuld....weil man sich wissentlich einem erhötem Unfallrisiko ausgesetzt hat. Die neuen Autos haben übrigends Blackboxen da hilft nichts wenn ihr sagt "Ich bin 130" gefahren kann man später alles schön naschauen.

Gruß

Coyote

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44

Montag, 7. März 2011, 23:17

Das geht sogar so weit dass man mit 140 KMH Fährt auf der rechten Spur z.b. und dann fährt von hinten einer rein...Zack hat man mit Schuld....weil man sich wissentlich einem erhötem Unfallrisiko ausgesetzt hat.


Dabei sollte der Nachweis, dass die höhere Geschwindigkeit keine Rolle gespielt hat, allerdings trivial zu erbringen sein. :p


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DerMat

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45

Dienstag, 8. März 2011, 08:02

Das hab ich sogar in der Fahrschule gelernt das wenn man schneller als Richtgeschwindigkeit (130 kmh) fährt man immer eine Mitschuld bekommt.

Hmm... Als ich Fahrschule gemacht hab´, gab´s das noch nicht. Da war auf allen (auf nicht lebensgefährliche Weise) erreichbaren Autobahnen 100km/h vorgeschrieben... ;)

Aber, um natürlich noch etwa zum Thema zu schreiben - irgendwie hat diese Entscheidung auch m.M.n. schon etwas von Inkonsequenz. Der gemeine Deutsche in seiner rechtsstaatlichen Schwarz-Weiß-Denke (wo ich mich durchaus auch dazu zähle), erwartet, dort wo etwas nicht verboten ist, ist es auch erlaubt. Und dass eine "Empfehlung" Basis von Urteilen sein kann, ist auch etwas, na sagen wir - zwiespältig. Wir verbieten es Dir nicht, aber wir beobachten Dich.Und wenn wir Dich kriegen - bestrafen wir Dich... Spatzenfalle...
Ich denke, Staat und Rechstsprechung sollten sich entscheiden - entweder ist es nicht verboten, also auch nicht strafbar oder es wird ein Tempolimit festgesetzt und wer es überschreitet, macht sich strafbar, insbesondere im Unfall-Falle.

Aber im Ganzen gesehen sind die Betrachtungsweisen schon (wie einer der Vorschreiber erwähnte) abhängig von "Bauch" und "Kopf".
Zwei Finger zum Gruß
.....................................................................

Die größte Gefahr im Leben ist, daß man zu vorsichtig wird.
Alfred Adler

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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46

Dienstag, 8. März 2011, 11:08

Und dass eine "Empfehlung" Basis von Urteilen sein kann, ist auch etwas, na sagen wir - zwiespältig. Wir verbieten es Dir nicht, aber wir beobachten Dich.Und wenn wir Dich kriegen - bestrafen wir Dich... Spatzenfalle...


AAAAAAAAAAAAaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaargh! Der Staat bestraft niemanden. Er sagt lediglich: du darfst dich über unsere Empfehlung hinwegsetzen, wenn dadurch aber etwas passiert, dann musst du auch für die Konsequenzen geradestehen. Es gibt keine Strafe des Staates und nichts, was der Fahrer nicht unter Kontrolle hätte. Immerhin zwingt ihn nichts und niemand, gegen die Empfehlung zu verstoßen. Es "kriegt" ihn auch niemand - niemand macht Jagd auf den Autofahrer.

Meine Fresse, Bauchgefühl. Das hat mit Bauchgefühl nichts zu tun, *mein* Bauch stimmt der Situation völlig zu.

Ich krieg hier echt das Heulen. Man lässt dem Bürger ein Stück Freiheit und er hat nichts besseres zu tun als zu sagen: "Verantwortung dafür übernehmen? Will ich nicht." Und da wundert man sich noch, dass alles detailliert reguliert wird. Konsequenz: Tempo 120, wer einem mit 140 reinrauscht kriegt dann nicht nur Teilschuld sondern dazu auch noch eine Strafe nach StVG. Dann hat man natürlich tierisch viel gewonnen. :wall:

Kennt jemand das Schild "Achtung verschmutze Fahrbahn"? Es ist nicht verboten, die Kurve trotzdem am Tempolimit zu nehmen. Wenn man abfliegt, dann ist natürlich der Verschmutzer schuld. Man darf ja 100 fahren, und der hat die Straße verdreckt. An Warnungen oder Empfehlungen muss man sich ja nicht halten. Am besten gleich auch noch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Körperverletzung verklagen. Ganz klare Situation.

Und jetzt seid ihr der Verschmutzer: ihr hattet nämlich einen Unfall und habt eine schicke Benzinspur hinterlassen. Ihr habt auch rechtzeitig ein Warndreieck aufgestellt und bleibt daneben stehen und versucht, durch Winken den Verkehr zu bremsen. Und der nächste Experte winkt euch beiseite, knallt mit 100 durch die Spur im Kurveneingang - ist ja nicht verboten - und mault sich. Der verklagt euch natürlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Körperverletzung verklagen. Ganz klar, nehmt ihr auch widerspruchslos hin oder was?

Interessantes Bauchgefühl, ehrlich. Man stelle sich mal die Konsequenzen vor, wenn das Gesetz zugunsten dieser "Gerechtigkeit" geändert wird.

"Aberaberaber... das ist eine völlig andere Situation."

Nein, ist es nicht wirklich. Es gab eine Warnung (Vorsicht Unfall/Vorsicht Richtgeschwindigkeit) bezüglich des Fehlverhaltens anderer, diese wurde missachtet und es ging schief. Missachten auf eigene Gefahr.

Wenn ein Apfel wegen der Schwerkraft zu Boden fällt und eine Birne auch, ist in diesem Fall der Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen völlig legitim.


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Panda

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47

Donnerstag, 10. März 2011, 22:39

Straßenverkehrsordnung, §1 Grundregeln


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ich bin der Meinung, wenn man das beherzigt, sind damit mindestens 50% aller Vorkommnisse im Strassenverkehr abgedeckt. Wenn man sich dann mal in einer ruhigen Minute Gedanken über Fahrphysik, Brems- und Anhalteweg und das Verhalten anderer Menschen im Straßenverkehr macht, stellen sich einige Fragen erst gar nicht.

Jeder darf gerne mit Tempo 200 über die Autobahn fahren, da hat der Gesetzgeber nichts dagegen. Ich hab bei einigen nur so meine Zweifel, ob denen dann auch wirklich bewusst ist, in welche Situation sie dann sich selber und andere Verkehrsteilnehmer bringen.

Und als Erwachsener sollte man immer bereit sein, die Konsequenzen seines eigenen Handelns zu tragen. Dann sind die meisten Situationen eigentlich klar und bedürfen keiner weiteren Erläuterung. :)

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