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Sportyzilla

Schüttelshaker

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1

Sonntag, 20. März 2011, 18:52

Datenspeicherung bei Änderungsabnahmen

Hallo Leute,

ich war gestern bei der Dekra und habe drei Teile eintragen lassen. So weit so gut. Die entsprechenden Eintragungen habe ich auf Papier bescheinigt bekommen und kann damit auf Wunsch meinen Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt ergänzen lassen.
Der Dekra Ingenieur sagte mir allerdings, dass bei Verlust der Papiere auch die Eintragung ungültig sei bzw die Nachweise nicht einfach neu ausgedruckt werden können, weil die Daten bei denen im Hause nicht nachgehalten werden.
Wenn ich die also verliere und dann einem Fußgänger mit meinem Kennzeichenhalter verletzen sollte, gäbe das Komplikationen mit meiner Versicherung. Wäre ohnehin schlimm genug, aber da ergäben sich dann noch versicherungstechnische Probleme - ihr wisst schon, was ich meine. :O

Wie ist es denn, wenn ich den Schein korrigieren lasse und diesen dann mal verlieren sollte? Speichert das Straßenverkehrsamt die Eintragungen, die ich vorgenommen habe - kann ich mir auch kaum vorstellen, aber wer weiß!?

Viele Grüße,
Robert
:)

x-stars

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2

Sonntag, 20. März 2011, 19:05

Ist doch nicht wirklich ein Problem: Wenn du so schnell und oft dein Zeug verlierst, sind Mop oder Mopschlüssel auch bald verschütt und du kannst niemanden mehr verletzen :P :)

Lass es doch einfach eintragen und leg die Dekra-Wische dann zu hause zum Brief, fertig. Die Zulassungsstelle speichert jedenfalls nichts, wenn du einen neuen Schein brauchst, musst du mit Brief und Eintragungszetteln anrücken und damit wird dann ein neuer Schein erstellt.

Fluffy

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3

Sonntag, 20. März 2011, 19:10

Endlich mal einer der für Vorratsdatenspeicherung ist. 8o
jetzt nerv mal nicht (.....)

die wenigsten leute in diesem forum haben etwas sinnvolles zu tun sonst
wärn sie ja nicht hier.
:grin:

Sportyzilla

Schüttelshaker

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4

Sonntag, 20. März 2011, 19:54

Zitat

Lass es doch einfach eintragen und leg die Dekra-Wische dann zu hause zum Brief, fertig.

Ist ja alles eingetragen! :smirk: Die Papiere müssen mitgeführt werden, sind ja in Punkto Eintragungen gleichwertig mit dem Fahrzeugschein.

Kopien sind unzulässig, dann kann ich auch sofort den Schein berichtigen lassen und eine Kopie davon beglaubigen lassen.


@ Fluffy:
Wäre doch sinnvoll. Durch das Internet könnte man dann wenigstens mal auf sinnvolle Daten zugreifen. Dadurch fühle ich mich keineswegs irgendwie eingeschränkt oder ausgespäht vom Staat.

x-stars

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5

Sonntag, 20. März 2011, 21:32

Meinte ja in den Schein eintragen lassen, also den Schein berichtigen lassen oder wie du es auch nennen willst .)

Sportyzilla

Schüttelshaker

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6

Montag, 21. März 2011, 11:53

Meinte ja in den Schein eintragen lassen, also den Schein berichtigen lassen oder wie du es auch nennen willst .)

Das kostet wieder mindestens einen halben Tag durch den Amtsgang und - vor allem - kostet das wieder Geld, das ich lieger in Benzin investieren würde. Wie gesagt, die Papiere sind nach §19 Abs. 3 StVZO ausgestellt und daher eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Eine Berichtigung durch das Straßenverkehrsamt ist gemäß der Dekra zwar erforderlich, aber kann auch erst beim nächsten Halterwechsel erfolgen. Hat also Zeit. :smirk:

Deswegen ja auch die Frage, ob bei einer amtlichen Korrektur die Eintragungen extra abgespeichert werden, damit diese beispielsweise im Schadensfall oder eines Halterwechsels abgerufen werden können.

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