
Zitat
Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschlussangesehen worden. Vorsicht geboten ist bei einer Formulierung, die die Schmängelhaftung ausschließt. Die Formulierung "das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft" wurde als unwirksam nach dem Urteil des Oberlandesgericht Hamm, 28 U 147/04 vom 10.02.2005 angesehen, da hier die Haftung ausgeschlossen wurde, was nicht möglich ist.

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Vorsicht geboten ist bei einer Formulierung, die die Schmängelhaftung ausschließt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x-stars« (11. März 2011, 17:24)
klar das was klappert. Nun hat er aber auch erzählt, dass er mit dem Motorrad beim Kawa Händler war der die Mängel dort wohl festgestellt hat - na klar - man kann mit jedem Motorrad an nen Händler geraten der Geld braucht und sicher was findet und da der Käufer sicher 0 Ahnung hat (siehe keine Probefahrt gemacht usw.) wird er das gemerkt haben und ihm ne Menge erzählt haben. Wie gesagt mein Mechaniker sagt - Bremsen vorn sind kein Problem - der Kawa Vertragshändler sagt Lebensgefahr da die Bremsen angeblich blockieren könnten...
Zitat
wenn ich bei der HUK24 ne Rechtsschutz abschließe gilt die ab dem nächsten Tag 0 Uhr.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Odatas« (21. März 2011, 14:41)
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