Verjährungsfrist ist 3 Jahre! Wenn die Rechnung gestellt wurde, also ab jetzt 30 Jahre!!
Der Stundenpreis ist ok (auch wenn es eine Freiwillige Feuerwehr war). Den Gerätewagen find ich sehr günstig, wobei ich nicht verstehe warum da nicht nur An- und Abfahrt berechnet wird, aber ok!
Zitat
Die Einsatzdauer betrug 48 Minuten ( 19:26 – 20:14)
Erforderlich für den Einsatz waren 2 Beamte und ein Gerätewagen.
Die Berechnung der Fahrzeuge erfolgt je angefangene halbe Stunde:
48 Minuten = 2 angefangene halbe Stunden à 18,- EUR für den Gerätewagen = 36,- EUR
Die Berechnung des Personals erfolgt je angefangene ganze Stunde:
48 Minuten = 1 angefangene ganze Stunde à 36,-EUR x 2 Beamte = 72,- EUR
Verbrauchtes Bindemittel zum Abstreuen der ausgelaufenen Flüssigkeit:
10 kg à 0,29 EUR = 2,90 EUR
___________
110,90 EUR

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Odatas« (31. März 2011, 22:07)
Gibt es in die Richtung nicht auch was für die Feuerwehrrechnung?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (31. März 2011, 22:25)
@ Coy: Eine nicht angemahnte REchnung verjährt doch nicht erst nach 30 Jahren, oder bin ich da falsch?
Sach mal, bist Du Jurist, Coy?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (1. April 2011, 14:08)
Feuerwehrkosten nach Motorradunfall - 1 3/4 Jahre später © MOTORRAD online24