
Ich kenne das auch so, dass die "immer" hinten mit drauf sind. Nein, in diesem Fall ist es leider nicht so.Hinten auf der Rechnung drauf?
Der Kauf war etwas, na ja, schnell und blauäugig, nach dem Motto "haben wollen" und da hat er leider nicht auf AGB´s geachtetEs gelten die AGB, die dein Kumpel akzeptiert und beim Kauf ausgehändigt bekommen hat
So viel ich weiß, muss jeder Händler AGB´s haben. Von daher denke ich, dass es egal ist, ob der Händler die AGB´s beim Verkauf unterm Tisch hat fallen lassen oder nicht. Bin mir da aber nicht 100% sicherHat er keine Kopie bekommen, kann der Händler auch nicht auf irgendwelche AGBs verweisen
Ja, finde ich auch. Abgesehen von der Rückseite der Rechnung, habe ich auch auf der HP nach AGB´s gesucht, denn die gehören doch da eigentlich auch mit drauf.Die HP von denen sieht ja auch noch ziemlich dürftig aus...
Ich kenne irgendwie nur Leute, die Ärger damit haben. Sogar mit nem Roller

Die Angelegenheit liegt schon beim Anwalt und dieser hätte gerne die AGB´s, damit er stichfest handeln kann.
Wenn keine AGB beim Kauf wirksam vereinbart wurden (ausgehändigt, unterschrieben, dass sie vereinbart sind, zusammen mit dem Kaufvertrag etc.), gelten auch keine, die er hat unter den Ladentisch fallen lassen.
Aber ich frage nach und danke für eure Info. 
Ah, dann lest ihr euch die AGB also auch im Supermarkt durch
Die habe ich mir noch nicht mal beim Kauf meiner Gixxer im letzten Jahr durchgelesen
@Wusel viel Erfolg in der Geschichte

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