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Lille

Café & Pension

  • »Lille« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 28. April 2011, 06:45

Parkknöllchen / Widerspruch

Hi,

ich fasse es nicht! - Ich hab mit der Dose ein Parkknöllchen bekommen! :cursing:

Im Normalfall nicht weiter dramatisch und aus der Portokasse zu bezahlen.
Denkste.. 35€ wollen sie haben... :thumbdown:

Ich hatte mein Auto an einem Einkaufscenter auf dem Kundenparkplatz (Privatgelände?) auf einem Behindertenparkplatz stehen. Im Fahrzeug lag der Parkausweis (die bekannten blauen Karten mit Rolli drauf) auf dem Armaturenbrett aus.

In der schriftlichen Verwarnung stand als Beweismittel Foto & Zeuge.

Hab nun Widerspruch eingelegt, weil das nicht sein kann, und zusammen mit einer Kopie des Parkausweises an die Bußgeldstelle geschickt, sowie das Foto angefordert.

Nun zur eigentlichen Frage:

Zahlungsfrist für das Verwarngeld ist eine Woche. Mein Mann meinte: "Auch wenn Du Widerspruch einlegst, musst Du erstmal zahlen."
Ich werde aber aus den ganzen Texten auf dem Bescheid nicht schlauer und lese da nichts, daß ich erstmal bezahlen muß, und dann das Geld zurückfordern kann.

Wisst Ihr, wie das ist? Erstmal zahlen & parallel Widerspruch? Oder Nur Widerspruch innerhalb der Frist?

mario_b

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2

Donnerstag, 28. April 2011, 07:20

Moin,

also ich lege in solchen Fällen -nur- den Widerspruch erstmal ein. Nicht ärgern, normaler Vorgang, wenn Du da offensichtlich berechtigt Parken durftest klärt sich das ja Durch den Ausweis den Du ihnen zur Verfügung stellst. Das die es nicht gesehen haben, passiert halt ab und an. Ich schick in solchen Fällen schon immer nur kurz ein Fax mit dem Einspruch und bisher hab ich zu 90% dann nichtmal mehr eine Antwort erhalten zumindest bei uns in Berlin hier.

Gruß Mario
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Die nächsten Touren: März 2012 - Südtirol, Pfingsten 2012 - Franken, Juni 2012 - Norwegen, September 2012 - unbekannt, Juni 2013 - Schottland - we do it again Tour

x-stars

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3

Donnerstag, 28. April 2011, 07:50

Les den Wisch noch mal, steht alles drauf:
-Zahlen des Verwarngeldes bedeutet AKZEPTIEREN, Zahlung unter Vorhehalt ist nicht möglich: Entweder du bist einverstanden, dann Zahlen und die Sache ist erledigt, oder nicht zahlen und sich mit der Behörde auseinandersetzen
-de jure hast du keine Möglichkeit bei einem Verwarngeldangebot Einspruch/Widerspruch/etc einzulegen: Es ist nur ein Angebot der Bußgeldbehörde an dich die Sache schnell udn ohne Verwaltungsaufwand/Gebühren für dich zu erledigen. Formal musst du also nichts tun, dann prüft die Verwaltungsbehörde den Sachverhalt noch mal und wenn sie nach wie vor der Meinung ist, dass ein Verstoß vorliegt, kommt der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert. Gegen den musst du dann Widerspruch einlegen und kannst Begründungen vorbringen.

Praktisch kann der kurze Dienstweg aber hilfreich sein: Vllt hat dein Kopie-hinschicken + Bild anfordern schon die gewünschte Wirkung und der Bußgeldbescheid kommt erst gar nicht :)

Der Töff

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4

Donnerstag, 28. April 2011, 08:42

Ich würde auch die Geschäftsleitung des Supermarktes informieren!

Ohne Ahnung zu haben, wie d a die Eigentumsverhältnisse,

oder Zuständigkeitsbereiche auf dem Supermarktparkplatz sind:

D i e sind bestimmt begeistert, von der Art Kundenschikane

und werden wohl auch eine Art "Widerspruch" gegen diese

Kundenvergraulung einlegen!


Der Töff.
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Cleany

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5

Donnerstag, 28. April 2011, 09:48

Moin Lille,

bist Du die Person, auf die sich die Sondergenehmigung bezieht, oder ist das der Bootsmann? Wenn der Ausweis auf Ihn ausgestellt ist, muß er dabei sein, oder es muß eine Beförderungsfahrt für Ihn gewesen sein, damit du den Parkplatz benutzen darfst.

Schau mal hier oder hier jeweils am Ende der Seite.

Gruß
Ansgar

Lille

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6

Donnerstag, 28. April 2011, 12:30

Wenn der Ausweis auf Ihn ausgestellt ist, muß er dabei sein, oder es muß eine Beförderungsfahrt für Ihn gewesen sein, damit du den Parkplatz benutzen darfst.

Das weiß ich.

Ich parke nur auf den Behindertenparkplätzen, wenn der Bootsmann (ist sein Ausweis) mit dabei ist. Bin ich alleine unterwegs, stelle ich mich da grundsätzlich nicht hin.
Wäre mir schon zu peinlich, wenn ich aussteige und ohne Handicap davonmarschiere.... 8|

Btw - ich wurde auch schon von andern Leuten plöd angemacht, wenn ich z.b. meinen Schatz beim Arzt abgeholt habe, und ich eben ohne Beifahrer dort geparkt habe, um auf dem Rückweg ihn dann einzupacken und mitzunehmen.
Auf meine Begründung "Ich hole meinen Mann ab" kamen dann zum Teil ziemlich freche Sprüche. :thumbdown:


Ohne Ahnung zu haben, wie d a die Eigentumsverhältnisse,



oder Zuständigkeitsbereiche auf dem Supermarktparkplatz sind:



D i e sind bestimmt begeistert, von der Art Kundenschikane



und werden wohl auch eine Art "Widerspruch" gegen diese



Kundenvergraulung einlegen!

An und für sich finde ich's ok, daß die Benutzung der Plätze überwacht und ggf auch geahndet wird.

Von den gut 15 Plätzen am Einkaufscenter sind manchmal keine 2 mehr frei gewesen. Und in den Autos liegen dann entweder keine Ausweise ("Ist doch genügend Platz.. außerdem bin ich heute auch schlecht zu Fuß..") oder die grünen Behindertenausweise (30% GdB wegen Schwerhörigkeit). Da freundliche Hinweiszettel des Marktes keine Besserung brachten, und sich außer uns sicher noch mehr Parkausweisinhaber beschwert haben, finde ich es prinzipiell ok, daß das nun so durchgezogen wird.

Btw - früher max 2 Plätze frei. Mittlerweile 2-3 Parkplatze belegt und 10+ Plätze frei... :whistling:

Wenn mein Mann partout nicht laufen kann (was ab und an auch vorkommt), dann gehen wir eh nicht einkaufen. Aber wir brauchen eben die etwas breiteren Parkplätze zum Ein/Aussteigen. Sonst müssen wir sonstwo am Ende des Parkplatzes parken, wo genügend freie Plätze sind, um seitlich Platz zu haben. :S



Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen. Also nicht zahlen, Kopie und Bitte um Foto hinschicken - und abwarten. :thumbup:

Shergar the Raven

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7

Donnerstag, 28. April 2011, 13:01

Leider gibt es solche Schwachmaten, die sich - obwohl kerngesund - aus reiner Faulhait auf die Behindertenparkplätze stellen, bei uns auch zuhauf. Man könnte denken, dass es inzwischen tres chic ist. Die Behinderten, die auf einen solchen Parkplatz angewiesen sind, haben dann das Nachsehen. Mir stellen sich jedes Mal die Nackenhaare auf, wenn ich das mitbekomme. Na ja, auch hier findet man einen Spiegel der Gesellschaft vor.

Bezüglich des Knöllchens würde ich pauschal nicht zahlen, sondern Widerspruch einlegen und abwarten.

Ich habe vor Jahrenden mal eine Knöllchen-Geschichte bis vor den Kadi ausgereizt und gewonnen. Eine eifrige Politesse und eine übereifrige Verwaltungsangestellte (wie sich herausstellte, war das die Schwiegermutter eines Arbeitskollegen von mir) wollten mir kleinen Autofahrer mal so richtig zeigen wo der Hammer hängt und ignorierten tunlichst meinen begründeten Widerspruch, dem entsprechende Paragraphen und Gesetzestexte beigefügt waren.

Mein gut gemeinter Hinweis, dass aus damals 10 DM ganz schnell mehrere 100 DM zu Lasten der Stadtkasse zustande kommen könnten (ich wusste, dass ich im Recht war und wie die Sache ausgehen würde), wurde mit hämischen Kommentaren bedacht. Alles Drohen und Aufschlagen von Bearbeitungsgebühren half nicht: Der Fall kam vor Gericht und der Richter entsprach meinem Widerspruch.

Mit dem passenden Kommentar vom Richter in Richtung Verwaltungsangestellte, gingen die Kosten wie vorausgesagt zur Lasten der Stadtkasse. Auch eine Möglichkeit öffentliche Gelder zu verbrennen. Ich müsste danach suchen, irgendwo habe ich sogar noch den ganzen Schriftverkehr, weil mich das damals so amüsiert hat.
Was man nicht macht, passiert nicht... Mit Hilfe eines guten Psychiaters wirst auch du mich mögen... :grin:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Shergar the Raven« (28. April 2011, 13:04)


Lille

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8

Mittwoch, 25. Mai 2011, 23:03

Mittlerweile ist mein Widerspruch und die Anfrage nach dem Foto ca. 1 Monat her. Und hab nix mehr davon gehört.

"Verjährt" das irgendwann, auch wenn ich nichts mehr dazu bekomme? :whistling:

9

Mittwoch, 25. Mai 2011, 23:28

Zitat

Ohne Ahnung zu haben, wie da die Eigentumsverhältnisse,
oder Zuständigkeitsbereiche auf dem Supermarktparkplatz sind:

Da kann man sich leider auch nicht mehr drauf verlassen und spielt unter Umständen keine Rolle. Zwei Besipiele aus Hamburg:
Öffentliche Strasse "Neuer Wall" Hamburg. Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma tragen Jacken mit der Aufschrift BID Service
Neuer Wall (( Business Improvement District )) und patroullieren den ganzen Tag auf der Strasse und schreiben Falschparker auf.
Kein Parkschein / Parkschein abgelaufen / Lieferzone e.t.c. Diese Leute werden von den Geschäftsinhabern in der Strasse bezahlt.
Geammelt werden die Autohalter angezeigt, die Bußgeldstelle verschickt Knöllchen.
Da reg´ ich mich sooo auf, wenn ich die sehe. Da soll ich einkaufen gehen und die Geschäftsinhaber lassen mich Anzeigen.
Gestern hab´ ich da geparkt und vorsorglich über Handyparken parkmobile.de meinen Parkschein bezahlt. Nach 10 Minuten komme ich noch mal zum Auto um was zu holen, steht schon einer der Typen mit seinem schicken Segway daneben und schreibt mich auf. Hab´ dann gesagt er soll mich tuhig aufschreiben. Das Handyparken KANN er gar nicht kontrollieren. Hauptsache er zeigt mich an. Eine ganz schlimme Form von organsiertem Denunziantentum.

Zweites Beíspiel: Flughafen Hamburg. Privatgelände. Wieder Menschen mit tollen Jacken. "Verkehrsberatung" steht drauf. Zeigen einen auch munter an und das Knöllchen kommt von der Bußgeldstelle.
Da wär ich mal gespannt wie das bei einem Widerspruch aussieht, wenn da gar kein "ofizieller" seine Finger drin hatte.
Denke bei dem Supermarkt war das auch so eine Nummer. Da haben städtische Bedienstete nix zu suchen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Krako« (25. Mai 2011, 23:31)


weelah

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10

Mittwoch, 25. Mai 2011, 23:30

Hallo,

ja nach 6 Monaten! ;)

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