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DrSchnupfen

Mo24-Probefahrer

  • »DrSchnupfen« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1

Registriert: 27.05.2011

Motorrad: Es wahr einmal ne Kawasaki KLE 500 :-(

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1

Freitag, 27. Mai 2011, 20:47

Crash mit nem Abflußschachtdeckel auf einem Privatgelände

Halllo Leute.
Ich war zwei Jahre lang stolzer fahrer einer KLE 500.
Bis zu dem Tag als auf einem Gelände eines Painbal Clubs ein Abflussschachtdeckel, meine KLE 500 zum wirtschaftliches Totalschaden abgestellt hat.
Hat irgend einer von euch Erfahrung oder Wissen das mir dabei weiter hilft und diesen Betreiber zu verklagen? Möchte so gerne wieder auf eine Enduro den Asphalt befahren!
Danke für alle Beiträge

below

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 569

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Motorrad: Suzuki VX 800 `96

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2

Freitag, 27. Mai 2011, 20:55

Hää? Kannst Du nochmal etwas ausführlicher erklären was passiert ist?
Gruß, Michael

Wawy

Team Mo24

Beiträge: 5 781

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Motorrad: Bock und Böckchen

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3

Freitag, 27. Mai 2011, 20:57

falsches forum btw ;)
ich schieb mal..
präsentiert:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 133

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Motorrad:  

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4

Freitag, 27. Mai 2011, 21:03

Hat irgend einer von euch Erfahrung oder Wissen das mir dabei weiter hilft und diesen Betreiber zu verklagen?


Vielleicht. Man kann leider kaum genauer antworten als du beschreibst.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

5

Freitag, 27. Mai 2011, 21:03

Nicht weit genug geschoben. Gehört eigentlich ins Forum Deutsches Recht. ;)
Hier lesen Motorradfahrer, keine Anwälte. Dort ist es umgekehrt.

Bobby

Freebiker

Beiträge: 7 217

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6

Freitag, 27. Mai 2011, 23:12

Bin jetzt kein Anwalt...

Bis zu dem Tag als auf einem Gelände eines Painbal Clubs ein Abflussschachtdeckel, meine KLE 500 zum wirtschaftliches Totalschaden abgestellt hat.

Was hattest Du dort zu suchen?

War es eine öffentliche Veranstaltung, oder gar Privatgelände?

Dirk U.

Team Mo24

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7

Freitag, 27. Mai 2011, 23:25

- Titel in "leserlich" geändert -



Lille

Café & Pension

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8

Samstag, 28. Mai 2011, 07:47

Die Frage ist wohl: Wo war der Deckel? Mitten auf dem Parkplatz? Oder irgendwo, wo Du ggf nich hin durftest? War er gebrochen, fehlte, war er aufgestellt?

Er macht ja einen Unterschied, ob mitten in der Einfahrt ein Deckel fehlte. Oder ob in der allerhintersten Ecke, rechts vom Klohäuschen, ein Deckel aufgestellt war, um dort z.B. einen Schlauch reinzulegen. War es ein Platz, wo man als Besucher mit dem Motorrad hinfahren konnte? Wo damit zu rechnen ist, daß einer hinfährt?

Wie schnell warst Du unterwegs? Hättest Du nicht bei gebotener Vorsicht das Hindernis beizeiten sehen und umfahren können?

Usw... ohne detailliertere Infos ist das eher eine Mischung aus Pendeln und Wahrsagerkugel lesen...

Fischi

Team MO24 - Technik

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9

Samstag, 28. Mai 2011, 09:32

Hat irgend einer von euch Erfahrung oder Wissen das mir dabei weiter hilft und diesen Betreiber zu verklagen?


Durftest Du denn dort fahren? Ist das ein Bereich der frei zugänglich ist? Wenn alles ja....dann wurde die Sicherungspflicht vernachlässigt und dann ist es die Frage wer dafür überhaupt zuständig ist...Abflusskanäle gehören den Stadtwerken und nicht dem Betreiber...

Sollte aber für die ersten zwei Fragen die Antwort nein lauten...dann sei froh das Du nicht verklagt wirst


PS: Der Flug der Schwalben verrät mir....auch nix
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Coyote

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10

Samstag, 28. Mai 2011, 10:39

Sollte aber für die ersten zwei Fragen die Antwort nein lauten...dann sei froh das Du nicht verklagt wirst


Weswegen?


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Fischi

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11

Samstag, 28. Mai 2011, 11:17

Wenn er dort unterwegs war wo er ausdrücklich nicht durfte auf einem Privat Gelände...dann gilt das unter Gebetsschwestern als Hausfriedensbruch...zumindest legt das jeder Anwalt vor Gericht so aus.
Er schreibt das er den Betreiber verklagen will, das wird der aber wohl kaum so hinnehmen und sich wehren.....

Deine Frage ist rethorisch gestellt?
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Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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12

Samstag, 28. Mai 2011, 11:38

Deine Frage ist rethorisch gestellt?


Nein. Hausfriedensbruch ist das nur, wenn ihm der Zugang ausdrücklich verboten wurde. Ansonsten würde jeder Briefträger mit einem Bein im Knast leben, bei so vielen Wiederholungstaten.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Lille

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13

Samstag, 28. Mai 2011, 11:40

Solange der Herr Threadersteller nix genaueres schreibt, ist es eh ein reines Rumorakeln.... :whistling:

Fischi

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14

Samstag, 28. Mai 2011, 12:29

Nein. Hausfriedensbruch ist das nur, wenn ihm der Zugang ausdrücklich verboten wurde. Ansonsten würde jeder Briefträger mit einem Bein im Knast leben, bei so vielen Wiederholungstaten.


Falsch, der Zusteller ist bestellter Dienstleister in dem Augenblick wenn die Adresse gemeldet wurde...die Post besteht ja nicht nur aus Werbung sondern auch aus offiziellen Briefen des Finanzamts usw....der Betreiber eines Paintball Parks hat da ja wohl seinen Firmensitz und auch eine Adresse dort...wäre anders ja auch blöde, seine Kunden würden ihn sonst kaum finden können...

Um mal zum TE zurückzukommen...wenn er klagen will sollte er ganz genau wissen wessen Sicherungspflicht vernachlässigt wurde....seine eigene womöglich mit einem Übertritt privater Grenzen? Oder die der Stadtwerke womöglich die sich um einen Kanal nicht gekümmert haben der defekt ist? Oder vielleicht doch der Betreiber der den Deckel aus unerfindlichen Gründen geöffnet hat? Oder gar der besitzer der über den Misstand weiß oder auch nicht und jetzt seine Krstallkugel bemüht?`

Ich bin Endurofahrer und weiß wie schnell das Fell juckt wenn da ein leichtes Gelände lockt und die Kumpels womöglich noch zusehen...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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