Werde einfach mal einen Brief schreiben. Die Frist von einer Woche ist dann aber außer Kraft gesetzt, oder? Oder muss ich es erst bezahlen und bekomme es dann wieder?
Die Funktion von dem Verwarngeld ist, kleine Verstöße ohne großen Verwaltungsaufwand aus der Welt zu schaffen. Das geht nur, in dem die das Verwarngeldangebot schicken und, wenn du es akzeptierst, es einfach bezahlst und die Sache ist erledigt. Willst du Einspruch erheben (ob zu recht oder unrecht), schafft das Verwaltungsaufwand. Der Aufwand wird, wenn die Verwaltungsbehörde dabei bleibt dir den Verstoß zuzusprechen, in Rechnung gestellt: 5% vom (dann Buß-) Geld (genannt), dabei aber mindestens 20 Euro, dazu 3,50 für die Postzustellungsurkunde. Daher kannst du erst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Jegliches Bearbeiten von Einsprpchen, Fristverlängerngen, Rückzahlungen würd dem Prinzip des geringen Verwaltungsaufwandes des Verwarngelds widersprechen, daher gibts das auch nicht: Zahlen und gut oder auf den Bußgeldbescheid warten und versuchen dagegen vorzugehen, dann aber nicht über die zusätlichen Gebühren (wie gesagt min. 23,50 bei den "einfachen" Fällen) ärgern, wenn der Einspruch unbegründet ist