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Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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21

Dienstag, 31. Mai 2011, 19:10

mir wurde gesagt das die Krankenhauskosten eventuell nicht von der
Krankenversicherung übernommen wird.
Wenn jemand dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann.


Natürlich. Und dieser "jemand" ist deine Haftpflichtversicherung. Kann dir in diesem Fall völlig egal sein.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

blahwas

Asphaltschinder

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22

Dienstag, 31. Mai 2011, 19:13

Wenn jemand dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann.


Wenn das so wäre, dann ist das hier das Stichwort für die Haftpflichtversicherung. Die schützt den Schädigenden vor unberechtigten Forderungen und erstatt die berechtigten Forderungen. Das ist alles Zivilrecht.

Die Anzeige ist Strafrecht, aber wie schon erwähnt, wird das vermutlich eingestellt.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

23

Dienstag, 31. Mai 2011, 19:39

Das folgende ist UNABHÄNGIG von einem u.U. entstehenden Gerichtsverfahren! - Es muss unterschieden werden zwischen staatlicher- und krankenkassentechnischer Schritte:


Normal:

Die "gegnerische" Krankenkasse wird an die (KFZ-) Haftpflichtversicherung herantreten sofern bekannt ... ! Wenn diese leistet = ok. Andernfalls wird die Krankenkasse versuchen den Weg an den Verkehrsteilnehmer zu gehen, der für diese als Verursacher in Frage steht bzw. dem einfacher zu ermittelnden Fahrzeughalter!

Dies ist völlig unabhängig davon, ob es zu einem Verfahren kommt, der Schuld des Fahrers, oder nicht! ("Gefährdungshaftung").

Theoretisch würde eine Angabe des Beifahrers bei der Krankenkasse ausreichen im Sinne von "Bin auf Motorrad von X mitgefahren!", damit dort ein solcher Verfahrensgang gestartet wird.

Aufgrund von "Teilungsabkommen" bedeutet dies aber nicht unbedingt, dass man in den SF-Klassen der eigenen Versicherung steigt, wenn diese zahlt! (Nicht jede Haftpflichtversicherung hat mit jeder KK ein Teilungsabkommen)

Geregelt u.a. in: §116 SGB X

Mehr Infos: Wikipedia: Gefährdungshaftung
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »agent_provocateur« (31. Mai 2011, 19:43)


Morrison

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24

Mittwoch, 1. Juni 2011, 15:04

Sorry für OT:
Ich mein, wenn ich nen Garten und nen ollen Apfelbaum habe, der Nachbar ne Kettensäge...dann hau ich doch den Baum weg. Und wenn dann doch was passiert, darf ich doch damit rechnen, das meine Krankenkasse das bezahlt!

Ich habe noch nie davon gehört, dass eine Krankenkasse Beerdigungskosten zahlt. Was so gut in Holz sägt, sägt noch viel besser in Fleisch und Knochen. Eine große Arterie (z.B. im Oberschenkel) ist schnell getroffen. Einmal abgerutscht und du verblutest innerhalb von Minuten. Selbst wenn der Sani schnell genug da sein sollte, stehen deine Karten da sehr schlecht.
Motorsäge ohne Schnittschutzklamotten ist ähnlich dumm wie Fahren ohne Helm.

LG
Thilo

J.P.

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25

Mittwoch, 1. Juni 2011, 16:13

@ Morrison: Doch gibt Krankenkassen mit "Sterbegeld" ;) Was über Schnittschutzklamotten und Ketten sägen schreibst, ist richtig.


Körperverletzung ist ein antragsdelikt und wird nur auf Antrag (ZB des Geschädigten) verfolgt, oder wenn die Staatsanwaltschaft ein "überragendes öffentliches Interesse" bejat. Das wird sie im Regelfall nicht tun, insbesondere wenn Geschädigte und Schädigender in einer persönlichen Beziehung zu einander stehen. (zB würde ein öffentliches Interesse wahrscheinlich gesehen, wenn jemand seinen Kumpel vor den Augen einer Kindergartengruppe massiv verprügelt).
Nur weil die Freundin an der Unfallstelle keinen Strafantrag gestellt hat, hat sie nicht bereits darauf verzichtet. Dafür hat sie (theoretisch) eine Frist von ich glaube zwei Wochen (Frist ohne Garantie), es sei denn sie hat bereits schriftlich und rechtsgültig auf eine Anzeige verzichtet.

Mit Schmerzensgeld und Haftungsfragen hat das Ganze absolut gar nix zu tun. Ob KK oder Haftpflicht zahlen, machen die untereinander aus, das kann dir herzlich egal sein. Ein direkter Durchgriff auf den Fahrerscheint mir nicht möglich, da dieser zwar aufgrund der Gefährudungshaftung haftete, die Haftpflichtversicherung aber eben diese Schäden abdeckt. (grobe) Fahrlässigkeit kann ihm ja wohl nicht nachgewiesen werden bei Lage der Dinge (Ölspur) und insbesondere trug ja die MItfahrerin die vorgeschriebene Schutzkleidung und wurde über die Risiken informiert.

Sollte sie allerdings Schmerzensgeldforderungen (an die Versicherung) stellen, kann sich das fehlen geeigneter Schutzkleidung auf die Höhe deutlich auswirken.

just my two cents
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

timmae

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26

Mittwoch, 1. Juni 2011, 18:46

J.P. hat Recht, hab das ganze ja auch gerade hinter mir, beziehungsweise hänge mittendrin.

Falls seine Freundin einen Nebenjob hat und durch den Unfall nicht in der Lage ist zu arbeiten sollte sie sich bei der Haftpflicht nach Ausfallsgeld (oder so ähnlich) erkundigen. Sie hat außerdem Anspruch auf Schmerzensgeld, das wird alles ohne Anzeige durch die Versicherung geklärt. Mein Sozius hat das erst später erfahren... jetzt rennt er noch hinter her, ich habe meine Zweifel das er da noch was kriegt.


Übrigens, TZR :love: . ;) Hätte ich mir auch gerne eine geholt, hoffe der Schaden hält sich, genauso wie bei den beiden, in Grenzen.

Auf deinen Sohn sollte "dank" der Ölspur übrigens nichts mehr zu kommen, da die Stelle ja nicht gekennzeichnet war. Ansonsten KANN ein Unfall in der Probezeit richtig teuer und unangenehm werden. Auf Nachrichten von der Polizei würde ich nicht allzu gespannt warten, die lassen sich Zeit. :thumbdown:
JubiFT2010 Edersee :mo24:
FT 2011&2012 Kirchhasel :route88:
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:thumbup:

Zanussi

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27

Mittwoch, 1. Juni 2011, 20:42

naja, dann wollen wir mal abwarten.
Wir haben zu der Beschuldigung schriftlich Stellung genommen.

Das Moped fährt wieder, nur die Verkleidung konnte ich nicht ganz so wieder hin bekommen.
Kaputt war nur der Kupplunghebel, Schalthebel, die Scheibe, die hintere linke Fußraste mit Halter (gebrochen) Verkleidung
linke Seite, Bürzel kaputt aber mit GFK-neu geformt, Sozia-Sitz und das Rücklicht.

Vielen Dank für die vielen Antworten.


.
Gruß, Bernd

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Bobby

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28

Mittwoch, 1. Juni 2011, 23:02

Motorsäge ohne Schnittschutzklamotten ist ähnlich dumm wie Fahren ohne Helm.

LG
Thilo
Schön, das Du mich als einen dummen Menschen bezeichnest! :thumbsup:

DU kaufst Dir, natürlich, die komplette Schutzausrüstung für nen 30 cm Stamm! Und Du würdest nie ne Schweissnaht setzen, ohne Blendschutz...für mich reicht da ne Sonnenbrille, wenn es nicht anders geht!

Nicht nachmachen: http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=564

Dabei handelt es sich überwiegend über " Studierte "

Da kann ich nicht mitreden...also doch, Augen zu und durch? ?(

Bobby

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29

Mittwoch, 1. Juni 2011, 23:11


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30

Donnerstag, 2. Juni 2011, 02:51

Auch wenn die Anzeigen wegen fahrlässiger KV wohl meist im Sande verlaufen, und sich die Tatsache mit der mangelnden Schutzkleidung wohl höchstens (oder immerhin) auf Schmerzensgeldansprüche auswirken, würd mich trotzdem interessieren, was denn "geeignete Schutzkleidung" ist.

Das vorgeschriebene Schutzkleidung (wiederum ein "geeigneter" Schutzhelm ;)) nicht gleich geeignete Schutzkleidung ist, ist mir ja klar - aber gibts da irgendwas rechtlich verbindliches (ein Urteil oder eine Richtlinie, oder sowas), dass zumindest grob die Grenzen absteckt?
Motorradhelm + T-Shirt + Kurze Hose + Sandalen = vorgeschriebene Schutzkleidung != geeignete Schutzkleidung. Das ist jedem klar.
Lange (Jeans) Hose + (Jeans) Jacke reicht ja anscheinend nicht aus.

Ab wann wird das dann aber rechtlich sicher "geeignet"?

Wenn ich keine Handschuhe trage, sonst aber Lederkombi, und ich breche mir beim Sturz der durch die fahrlässigkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wurde, das Bein, ist dann mein Schmerzensgeldanspruch gemindert, weil die gesamte Schutzausrüstung nicht geeignet war, auch wenn das keinen EInfluss auf die Schäden hatte, denn die Stellen wurden ja von geeigneter Schutzausrüstung geschützt? Oder wäre mein Anspruch nur gemindert, wenn ich mir die Hände kaputt mache? Und was ist, wenn ich Handschuhe trage, und mir trotzdem die Hände kaputt mache? Kann ja nicht sein, dass sobald die "Schutzausrüstung" nicht jeden Schaden abhält, sie direkt als nicht geeignet angesehen werden kann, oder?
Oder wenn man nen Jethelm Trägt, und sich das Kinn abfräßt, war dann die Schutzkleidung nicht geeignet?

Wenn Jeans nicht reichen, reichen dann Normale Lederhosen/Lederjeans? Oder Chaps? Oder Motorradjeans mit Kevlar? Und wenn, dann mit oder ohne Protektoren? Und wenn Protektoren drin sind, wo müssen die dann sein? Einmal komplettes Programm was grade so State of the Art ist, oder reichen da bestimmte? Und welche Art von Protektoren müssen das sein? Und und und...

Reicht ne normale Lederjacke?
Reichen geschlossene Schuhe? Oder müssens "feste" Schuhe sein, mit Schaft über Knöchel (hohe Turnschuhe, Hohe Lederschuhe, Cowboystiefel, Wanderschuhe, Kampfstiefel? - Ich trage manchmal bei kurzen Stadtstrecken z.B. meine Haix P9)?

Ich frag hier bewusst grade soviel und so dumm, weil es mir wirklich nicht klar wird... ...aber wenn sich die Behörden schon die Mühe machen in sovielen Fällen ne Anzeige wegen fahrlässiger KV mit derartiger Begründungen zu machen, und wenn das ganze tatsächlcih Schadensersatzforderungen mindern könnte, dann sind diese Fragen für mich nicht so ohne, denn wenn das niemals durchkommen würde, und niemals Relevanz hätte, dann würde man das ja nicht machen, oder?
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
An den Fliegen auf dem Rücken!

Coyote

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31

Donnerstag, 2. Juni 2011, 17:50

Das vorgeschriebene Schutzkleidung (wiederum ein "geeigneter" Schutzhelm ) nicht gleich geeignete Schutzkleidung ist, ist mir ja klar - aber gibts da irgendwas rechtlich verbindliches (ein Urteil oder eine Richtlinie, oder sowas), dass zumindest grob die Grenzen absteckt?


Nein, und die Eignung in einem speziell vorliegenden Fall zu klären wird die Aufgabe des Gerichte sein. Du kannst dich ja theoretisch auch aus gesundheitlichen Gründen vom Helmtragen befreien lassen. Damit bist du legal ohne Helm unterwegs, und das Tragen eines Helms würde dir IMO auch im Falle eines Unfalls nicht als zumutbar (und damit pauschal als "geeignete Schutzkleidung") angerechnet werden dürfen.

Zitat

Ich frag hier bewusst grade soviel und so dumm, weil es mir wirklich nicht klar wird... ...aber wenn sich die Behörden schon die Mühe machen in sovielen Fällen ne Anzeige wegen fahrlässiger KV mit derartiger Begründungen zu machen


Die Begründung kannst du knicken, die halte ich für Dummgesülze bzw. einen Erziehungsversuch der Amtsperson. Wenn ich dich gegen einen Baum semmele, ist es für die Frage "war es fahrlässige Körperverletzung oder nicht" eigentlich unerheblich, ob du Schutzkleidung trugst oder nicht. Das Fehlen von Schutzkleidung bzw. die fehlende Aufforderung welche zu tragen würde sich als zusätzliches Verschulden im Strafmaß wiederfinden, falls es ein Urteil geben sollte. Das Delikt gabs in jedem Fall aber trotzdem.


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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (2. Juni 2011, 17:56)


Zanussi

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32

Dienstag, 19. Juli 2011, 16:03

Heute kam ein Brief von der Justizbehörde Hildesheim.

Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt.

Naja, dann ist ja alles in Ordnung.
Nur hat seine Freundin immer noch Angst aufs Moped zu steigen. Bis jetzt ist sie noch nicht
wieder mitgefahren. Aber das wird bestimmt wieder.



.
Gruß, Bernd

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Coyote

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33

Dienstag, 19. Juli 2011, 16:54

Glückwunsch!


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J.P.

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34

Mittwoch, 20. Juli 2011, 08:15

Glückwunsch.
"Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

biboty

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35

Mittwoch, 20. Juli 2011, 11:51

Herzlichen Glückwunsch, da ist ja jemandem sicher ein Stein vom Herzen gefallen.

Und ob das mit seiner Freundin nun soooo schlimm ist... :whistling:
Nein..*ausbibo*...*pfuibibo*...manchmal bin ich eben garstig. :grin:

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