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1

Dienstag, 2. August 2011, 00:27

Frage zur Gewährleistung bei Gebrauchtkauf ?

Hallo,

ist der Händler verpflichtet ein Fahrzeug welches einen kapitalen Motorschaden erlitt kostenlos vom Kunden abzuholen, oder darf er die Kosten des Transportes berechnen ?

Danke für Antworten !

blahwas

Asphaltschinder

Beiträge: 18 466

Registriert: 17.07.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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2

Dienstag, 2. August 2011, 08:26

darf er die Kosten des Transportes berechnen ?

Ja! Es ist ja schließlich keine Mobilitätsgarantie.

Hast du keinen Schutzbrief bei deiner Versicherung, ADAC, o.ä.?
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

hawkeye

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 378

Registriert: 06.02.2009

Region: Niedersachsen

Motorrad: Kawasaki GPZ 1100 ZXT10E

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3

Dienstag, 2. August 2011, 13:02

Hallo,

das kommt darauf an, ob es sich um einen Gewährleistungs- oder um einen Garantiefall handelt. Bei einem Gewährleistungsfall muss der Händler alle Kosten, also auch die Transportkosten, tragen. Wobei manchmal darüber gestritten wird, wo der Erfüllungsort des Kaufverztrages, aus dem der Gewährleisutngsanspruch besteht, liegt und damit auch schon über die Kosten gestritten wurde. Die Gewährleistung besteht grundsätzlich beim Verbrauchsgüterkauf . Sie kann nicht ausgeschlossen werden. Sie bezieht sich allerdings nur darauf, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer in vertragsgemäßem Zustand ist. Verdeckte Mängel können bis zu 24 Monate nach Kaufabschluss angezeigt werden. Bei gebrauchten Gütern kann diese Zeit auf 12 Monate begrenzt werden. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach geht sie auf den Käufer über.

Ist es ein Garantiefall, kommt es auf die Garantiebedingungen an, die der Händler in gewissen Grenzen gestalten kann.Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder des Herstellers. Eine Garantie darf die Gewährleistung nicht einschränken.

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

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