Hallo,
das kommt darauf an, ob es sich um einen Gewährleistungs- oder um einen Garantiefall handelt. Bei einem Gewährleistungsfall muss der Händler alle Kosten, also auch die Transportkosten, tragen. Wobei manchmal darüber gestritten wird, wo der Erfüllungsort des Kaufverztrages, aus dem der Gewährleisutngsanspruch besteht, liegt und damit auch schon über die Kosten gestritten wurde. Die Gewährleistung besteht grundsätzlich beim Verbrauchsgüterkauf . Sie kann nicht ausgeschlossen werden. Sie bezieht sich allerdings nur darauf, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer in vertragsgemäßem Zustand ist. Verdeckte Mängel können bis zu 24 Monate nach Kaufabschluss angezeigt werden. Bei gebrauchten Gütern kann diese Zeit auf 12 Monate begrenzt werden. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach geht sie auf den Käufer über.
Ist es ein Garantiefall, kommt es auf die Garantiebedingungen an, die der Händler in gewissen Grenzen gestalten kann.Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder des Herstellers. Eine Garantie darf die Gewährleistung nicht einschränken.
Grüße
Hawkeye