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X_FISH

Mo24-Bewohner

  • »X_FISH« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 13. Juni 2012, 14:38

Neue HU-Richtlinien seit dem 01.06.2012 / neue Bußgeldhöhe für »Betriebserlaubnis erloschen«

Für die Website rund um den Audi A4 habe ich einen Beitrag verfasst, welcher auch den einen oder anderen hier interessieren könnte. Die meisten fahren ja sicherlich auch noch einen PKW. ;)

www.a4-freunde.de - Neue HU-Richtlinien

Die wichtigsten Punkte werden dort erklärt, hier daher nur die Kurzfassung:

  • Keine Rückdatierung mehr bei Überziehung des Untersuchungstermins
  • Kurze Probefahrt zu Beginn der Hauptuntersuchung - beim PKW (!)
  • Effizientere Prüfung der Bordelektronik und der Sicherheitssysteme wie ESP, ABS und Airbags
  • Einheitlicher Mängelkatalog und detaillierter Untersuchungsbericht bei Fahrzeugmängeln


Das sich beispielsweise auch der einheitliche Mängelkatalog auf die Zweiräder auswirkt ist ja selbstverständlich.

Wichtig ist auch noch eine weitere Änderung welche seit dem 01.06.2012 gilt: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nun wieder im Bußgeldkatalog zu finden.

Dieser (wieder) in den Bußgeldkatalog aufgenommene Punkt hat für so manchen Motorradfahrer vermutlich Folgen.

Wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige Umbaumaßnahmen vorgenommen hat, welche die Verkehrssicherheit und/oder die Umwelt beeinträchtigen, spürt das mächtig in seinem Geldbeutel. Zu den Änderungen gehören natürlich auch Manipulationen an der Auspuffanlageanlage (Lautstärke), am Vergaser (Leistungsveränderung und Abgasverhalten), etc.

Die möglichen Folgen:

  • Der Fahrzeughalter muss 135 Euro bezahlen und erhält einen Punkt.
  • Der in flagranti erwischte Fahrzeugführer ist mit 90 Euro und 3 Punkten dabei.
  • Sollten Halter und Führer die gleiche Person sein kostet es 135 Euro und 3 Punkte (»in Tateinheit«).


-> http://www.buzer.de/gesetz/10168/a176231.htm

Das ein entfernter dB-Killer in diese Kategorie fällt leitet sich aus §19 StVZO ab.

Zitat


(2) [...] [Die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


-> http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Grüße, Martin

Coyote

flying on a wing and a prayer

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2

Mittwoch, 13. Juni 2012, 14:54

Ah, die lang ersehte Änderung. Danke!

Testfahrt, oha. :)


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

hawkeye

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3

Mittwoch, 13. Juni 2012, 15:53

Hallo,

die Probefahrt für PKW wird allerdings nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.06.2012 obligatorich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

X_FISH

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4

Mittwoch, 13. Juni 2012, 16:02

[...] die Probefahrt für PKW wird allerdings nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.06.2012 obligatorich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. [...]


Das gab es sogar mal als Pressemeldung.

Zitat

Diese neue Regel gilt aber erst für ab dem 1. April neu zugelassene Autos.


-> http://auto.t-online.de/hauptuntersuchun…_51159930/index

Sämtliche Quellen über die nun aktuelle Regelung haben keine solche Sonderreglung angegeben. Dort heißt es »die Prüfung beginnt immer mit der Probefahrt«. Macht auch Sinn, denn ansonsten könnten die Fehler ja gar nicht im Speicher abgelegt worden sein.

Grüße, Martin

wheelyfahrer

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5

Mittwoch, 13. Juni 2012, 18:41

Diese Fahrt dient der Konditionierung des Fahrzeugs und muss mit einer Geschwindigkeit von mehr als 8km/h geschehen, damit alle relevanten Systeme die Selbsttests durchführen können.
Dieses ist ja schon länger bekannt, ich denke die meisten haben das schon mal von den Motorrädern mit ABS gehört oder erlebt, dort gehen die ABS-Lampen erst nach ein paar Metern aus bzw. dann ist das ABS erst aktiv.
Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

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6

Montag, 18. Juni 2012, 14:15

Zitat

(2) [...] [Die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ich finde das sich nach Einbau einer anderen Auspuffanlage das Geräuschverhalten
an meiner Thunderace erheblich verbessert hat :grin:
meine Freunde finden das auch :thumbup:
und da sie serienmäßig keinen Kat hat ist das Abgasverhalten wohl auch gleich geblieben

Gruß Stecki

:gruss:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Steckenbrunzer« (18. Juni 2012, 14:17)


VierM

MaMMMut

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7

Donnerstag, 21. Juni 2012, 14:36

Das werden herrlich Blöde Gesichter in der Eifel geben, wenn die Jungs mit den gelben Kennzeichen und dem DB-Eater in der Jackentasche gestoppt werden und die Neue Rechnung kommt! :thumbsup:
addicted to Sons of Anarchy

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