Moin,
wenn die Kawa mit der Verkaufsbezeichnung ZZR600 der Typ ZX600D ist, dann ja. Sonst nicht. Ausserdem muss das Gutachten mit dem Fahrzeugtyp übereinstimmen, sonst kann das so gut passen wir Arsch auf Eimer, das trägt Dir trotzdem kein Prüfingenieur ein.