Dann wil ich mich als Neuzugang und Bulle auch mal in das Thema einklinken

Man muss, soweit ich das noch richtig im Hinterstübchen habe, von zwei verschiedenen Ausgangssituationen ausgehen:
Fall 1 wie bereits oben ziitert:
Ein KFZ-Führer meldet mit Versicherungsdoppelkarte (ohne läuft überhaupt nichts, §§ 1,6 PflVerG) ein FZG an und in der Folgezeit entrichtet der Kunde die Versicherungsbeiträge nicht. Inzwischen verursacht er schuldhaft einen Verkehrsunfall. Die Versicherung, die zuvor eigentlich via Schufa und internem Versicherungsnetzwerk die Bonität des Kunden prüft und ihn dann auch angenommen hat, ist gegenüber dem Geschädigten verpflichtet, in vollem Umfang Schadensersatz zu leisten. Gegenüber dem VN kann die Versicherung dann 10.000 DM oder heute 5000 Euro wegen nicht bezahlten Beiträgs oder auch bei Verursachung aus grober Fahrlässigkeit zurückfordern, den Rest trägt sie lt. gänginger Rechtssprechung selbst, weil sie den vermeintlichen neuen Kunden in der Bonität und Zahlungsmoral falsch eingeschätzt hat

das ist höchstrichterlich abgeurteilt worden und heute gängige Praxis. Z.B bei Alkoholunfällen, Unfallflucht usww......
Fall 2:
Ein FZG-Führer verursacht mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten KFZ einen Unfall. Hier muss sich der Geschädigte direkt an den Verursacher im Rahmen eines Zivilprozesses halten, da überhaupt keine Schadensersatzpflicht eines evt. Versicherers vorhanden ist. Und dann kommt das Problem. Hat der Verursacher nichts auf der Tasche, kann man in Höhe des entstandenenen Schadens einen Titel einklagen, aber pack mal einem nackten Neger in die Tasche. Der leistet einen Offenbarungseid und mit dem vollstreckbaren Titel des Zivilgerichtes kann man sich den Hintern abputzen, ebenso mit den eigenen entstandenen Anwaltskosten.
Es ist in unserem Staat nicht möglich, ein KFZ ohne Versicherungsdoppelkarte für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen. Und die Doppelkarte signalisiert der Zulassungsstelle, dass das Versicherungsunternehmen dem Kunden entsprechenden Schutz gewährt. Wenn der Lümmel dann später nicht zahlt, haben die halt die Arschkarte gezogen und müssen löhnen, bis auf die 5000 Euro, die sie sich auch auf dem Zivilweg einklagen müssen, wenn der VN sich weigert.
Bei uns sind die Versicherungsleistungen, wenn alles korrekt ist, wenigstens noch in einer akzeptablen Höhe, wenn Du einen Chrash mit einem Osteuropäer hast, sieht es übel aus. Die haben ganz geringe Erstattungspflichten bei Personen- und Sachschäden. Wohl dem, der nie in eine solche Situation gerät.
Beim Gesamtverband der Versicherer gibt es einen Fond, bei dem ein Teil des entstandenes Schadens der gearschten Unfallopfer ausgeglichen werden kann, aber man kommt nie auf die tatsächlich entstandene Schadenssumme.
Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Gewissen gepostet.
Gruß
Moppedolli