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Moppedolli

unregistriert

21

Montag, 14. August 2006, 12:17

Re: Ohne Versicherung

Dann wil ich mich als Neuzugang und Bulle auch mal in das Thema einklinken

Man muss, soweit ich das noch richtig im Hinterstübchen habe, von zwei verschiedenen Ausgangssituationen ausgehen:

Fall 1 wie bereits oben ziitert:
Ein KFZ-Führer meldet mit Versicherungsdoppelkarte (ohne läuft überhaupt nichts, §§ 1,6 PflVerG) ein FZG an und in der Folgezeit entrichtet der Kunde die Versicherungsbeiträge nicht. Inzwischen verursacht er schuldhaft einen Verkehrsunfall. Die Versicherung, die zuvor eigentlich via Schufa und internem Versicherungsnetzwerk die Bonität des Kunden prüft und ihn dann auch angenommen hat, ist gegenüber dem Geschädigten verpflichtet, in vollem Umfang Schadensersatz zu leisten. Gegenüber dem VN kann die Versicherung dann 10.000 DM oder heute 5000 Euro wegen nicht bezahlten Beiträgs oder auch bei Verursachung aus grober Fahrlässigkeit zurückfordern, den Rest trägt sie lt. gänginger Rechtssprechung selbst, weil sie den vermeintlichen neuen Kunden in der Bonität und Zahlungsmoral falsch eingeschätzt hat das ist höchstrichterlich abgeurteilt worden und heute gängige Praxis. Z.B bei Alkoholunfällen, Unfallflucht usww......

Fall 2:
Ein FZG-Führer verursacht mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten KFZ einen Unfall. Hier muss sich der Geschädigte direkt an den Verursacher im Rahmen eines Zivilprozesses halten, da überhaupt keine Schadensersatzpflicht eines evt. Versicherers vorhanden ist. Und dann kommt das Problem. Hat der Verursacher nichts auf der Tasche, kann man in Höhe des entstandenenen Schadens einen Titel einklagen, aber pack mal einem nackten Neger in die Tasche. Der leistet einen Offenbarungseid und mit dem vollstreckbaren Titel des Zivilgerichtes kann man sich den Hintern abputzen, ebenso mit den eigenen entstandenen Anwaltskosten.

Es ist in unserem Staat nicht möglich, ein KFZ ohne Versicherungsdoppelkarte für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen. Und die Doppelkarte signalisiert der Zulassungsstelle, dass das Versicherungsunternehmen dem Kunden entsprechenden Schutz gewährt. Wenn der Lümmel dann später nicht zahlt, haben die halt die Arschkarte gezogen und müssen löhnen, bis auf die 5000 Euro, die sie sich auch auf dem Zivilweg einklagen müssen, wenn der VN sich weigert.

Bei uns sind die Versicherungsleistungen, wenn alles korrekt ist, wenigstens noch in einer akzeptablen Höhe, wenn Du einen Chrash mit einem Osteuropäer hast, sieht es übel aus. Die haben ganz geringe Erstattungspflichten bei Personen- und Sachschäden. Wohl dem, der nie in eine solche Situation gerät.

Beim Gesamtverband der Versicherer gibt es einen Fond, bei dem ein Teil des entstandenes Schadens der gearschten Unfallopfer ausgeglichen werden kann, aber man kommt nie auf die tatsächlich entstandene Schadenssumme.

Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Gewissen gepostet.

Gruß

Moppedolli

RoteS4

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22

Montag, 14. August 2006, 12:53

Re: Ohne Versicherung

In Antwort auf:

.............
Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Gewissen gepostet.

Gruß

Moppedolli





Moin,
hast ein gutes Gewissen!

Gruss
Frank

easyridersw9

Kreiselbezwinger

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23

Montag, 14. August 2006, 12:56

Re: Ohne Versicherung

In Antwort auf:

Beim Gesamtverband der Versicherer gibt es einen Fond...




Genau den meinte ich, Olli.

Die haben mir glaube ich die Raparaturkosten bezahlt, aber eben nichts für den Fahrzeugausfall etc. Aber immerhin! Da war ich schon ganz froh!

Es ging damals um ca. 1500 - 2000 DM, wenn ich mich recht erinnere.

LG

Thomas

RoteS4

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24

Montag, 14. August 2006, 13:07

Re: Ohne Versicherung

In Antwort auf:

Doch, es gibt so einen Fond der Versicherungen, zumindest gab es den Mitte der 80er, als mir ein Nichtversicherter ins Auto gefahren ist.

..........
LG

Thomas




Da haben wir ihn ja:

Verkehrsopferhilfe e. V.


biboty

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25

Montag, 14. August 2006, 13:08

Re: Ohne Versicherung

@RoteS4

für den link-kann ja mal sehr hilfreich sein.

LG Sabine

baser

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26

Montag, 14. August 2006, 21:27

Re: Ohne Versicherung

Hallo,

ist dieser Fond nicht sogar im Gesetz (StvG) festgelegt? Meinte, im Gesetz so etwas mal entdeckt zu haben, weiss aber den § nicht mehr.

MfG,
baser

BulldogAC

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27

Montag, 14. August 2006, 23:46

Re: Ohne Versicherung

Bulle, Neger

ja Moppedolli was muss ich denn da lesen? Beamtenbeleidigung, rassistische Aussprüche, wo geht denn das hin?
bitte "Angehöriger der Berufsgruppe, bei der jährlich der Bullenorden verliehen wird" hab ich von meinem Bekannten, den man früher Schupo genannt hätte.
und bitte "dunkelhäutiger Mitbürger"



Ich wollte doch eigentlich seriös bleiben, ach ja

freue mich, dass der schon große Kreis derer, die hier im Forum kompetente Beiträge beisteuern können wieder erweitert ist.

Gruß
Heinz

RoteS4

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28

Dienstag, 15. August 2006, 01:08

Re: Ohne Versicherung

In Antwort auf:

Hallo,

ist dieser Fond nicht sogar im Gesetz (StvG) festgelegt? Meinte, im Gesetz so etwas mal entdeckt zu haben, weiss aber den § nicht mehr.

MfG,
baser




Ja, im Pflichtversicherungsgesetz.

cressi

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  • »cressi« wurde gesperrt

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29

Dienstag, 15. August 2006, 11:41

Re: Ohne Versicherung

Also hier gab es mal einen Fall wo ein 15Jähriger den 7er BMW seines Vaters geklaut hatte und damit den Hauptverteilerkasten vom Strom fürn ganzens Viertel in Rostock au´ßer gefecht gesetzt hat...


es kam zig Millionen Euro Schadensersatzforderungen auf den HALTER des Fahrzeugz zu, obschon er nicht damit gefahren ist... da man sagte das er ungerechtfertigte Benutzung verhindern sollte... naja... kann ich nich wiorklich verstehen, da es ja auch geklaut werden kannn....

das Ende vom Lied war dann das seine Haftplficht eingesprungen ist und er nur bis zu der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von 500Euro haften musste...

alles

Moppedolli

unregistriert

30

Dienstag, 15. August 2006, 13:36

Re: Ohne Versicherung

In Antwort auf:

Bulle, Neger
freue mich, dass der schon große Kreis derer, die hier im Forum kompetente Beiträge beisteuern können wieder erweitert ist.

Gruß
Heinz




Hallo Heinz,

Nachschlag gefällig, sowatt sammel ich als gebeutelter Staatsblödmannsgehilfe

Gehaltserhöhung

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