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Bobby

Freebiker

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1

Dienstag, 22. August 2006, 16:47

Haarwild

Wenn ich einen Unfall mit Haarwild ( Reh ) habe, bezahlt die Teilkasko die Reparatur, bzw. bei Totalschaden den Restwert, richtig?

Was aber, wenn ich tödlich verunfallt bin, zahlt die Versicherung an die Erben?

Tagträumer

unregistriert

2

Dienstag, 22. August 2006, 16:54

Re: Haarwild

An die Erben kann nur eine Lebensversicherung zahlen - die Teilkasko ist dafür nicht zuständig - es seie denn es gibt eine neue Spezialregelung, habe ich aber nix von gehört.

Schandmaul

Mo24-Bewohner

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3

Dienstag, 22. August 2006, 16:55

Re: Haarwild

In Antwort auf:

An die Erben kann nur eine Lebensversicherung zahlen - die Teilkasko ist dafür nicht zuständig - es seie denn es gibt eine neue Spezialregelung, habe ich aber nix von gehört.




Aber der Schaden am Mopped oder Auto, wird der nicht den Erben ausgezahlt?

Bobby

Freebiker

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4

Dienstag, 22. August 2006, 17:02

Re: Haarwild

Was aber, wenn der Schaden am Möp nicht groß ist, ich aber tödlich verunglückt bin? Haben die Erben nicht einen Anspruch auf Reparatur, kann ja jemand anderes aus der Familie damit fahren.

Dogan

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5

Dienstag, 22. August 2006, 17:03

Re: Haarwild

Ich denke schon. Es geht ja um die Kosten mit denen man das Fahrzeug wieder in Stand setzt bzw. bei einem Totalschaden abfindet. Und den Anspruch haben auch Begünstigte (Erben), wenn der Anspruchinhaber bei dem Unfall ums Leben kommt.


Über sowas möchte ich mir aber nicht Gedanken machen. Ich denke es gibt schöneres als mit dem Mopped gegen ein Wildschwein oder Reh zu fahren, oder... Wünschen wir es mal keinem.

Fragst Du aus gegebenen Anlaß?

Bobby

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6

Dienstag, 22. August 2006, 17:06

Re: Haarwild

Ja, wir haben leider im Club einen tödlichen Unfall gehabt und wollen der Witwe so gut es geht helfen.

Dogan

Mo24-Kultanhänger

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7

Dienstag, 22. August 2006, 17:14

Re: Haarwild

ohhh mist. Das tut mir leid.... I

ich würde einfach mal mit einem Versicherungsmenschen meines Vertrauens Kontakt aufnehmen. Die können da schnell und unkompliziert eine verbindliche Antwort geben. Vielleicht kommt auch hier noch eine entsprechend sichere Aussage.

Nach gesundem Menschenverstand müsste das aber gehen.

Bobby

Freebiker

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8

Dienstag, 22. August 2006, 17:31

Re: Haarwild

In Antwort auf:

Versicherungsmenschen meines Vertrauens Kontakt aufnehmen.




Ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt und die sagten mir, das es nicht auf die Erben übertragbar ist, da ich Versicherungsnehmer bin. Bei Google hab ich nichts gefunden. Vielleicht ist es von VS zu VS unterschiedlich?

Tagträumer

unregistriert

9

Dienstag, 22. August 2006, 17:42

Re: Haarwild

Wie gesagt, ich habe es mir immer so gemerkt, daß Erben nur von einer Lebensversicherung profitieren und NUR von dieser!

Mehr kann ich leider auch nicht sagen....

Berni

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10

Dienstag, 22. August 2006, 18:12

Re: Haarwild

In Antwort auf:

Haben die Erben nicht einen Anspruch auf Reparatur, kann ja jemand anderes aus der Familie damit fahren.




Das ist aber schon etwas makaber



so ernst jetzt, kein lustiges Thema:
Tut mir leid um den Mann den ihr in eurem Club verloren habt
Ich kann euch leider nicht weiterhelfen bei solchen Sachen, aber trotzdem hoffe ich, dass ihr das irgentwie geregelt bekommt...

Bobby

Freebiker

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11

Dienstag, 22. August 2006, 21:23

Re: Haarwild

Habe eben telefoniert und erfahren: das Motorrad wird, weil es Vollkasko versichert war, komplett ersetzt, so dass keine Restschulden bei der Bank vorhanden sind.

Danke für Eure Antworten.

JimWest

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12

Dienstag, 22. August 2006, 21:59

Re: Haarwild

Also:

Haarwild:

Falls du einen Unfall mit Haarwild baust (bei den meisten Versicherungen sind sogar Unfälle mit allen Arten von Tieren versichert) zahlt die Versicherung dir nur deinen Motorrad schaden,
Maximal den Wiederbeschaffungswert (der Wert für den du aufm Markt ein Baugleiches Motorrad bekommst).

Deine Personenschäden sind durch die Kasko nicht gedeckt, gibt aber meisten Zusatzdeckung für den Fahrer (Fahrerschutz, INsassenunfall und wie se nicht alle heisen.)

Evtl. läuft der Schaden auch über eine Risiko Unfall Versicherung, weiss aber nicht ob da Schäden mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Die Lebensversicherung zahlt aber bei Tod auf jedenfall.

Und falls du stirbst bekommt im Normallfall der neue Halter des Motorrad den Schaden bezahlt (sitze zwar in der Schadenabteilung, hatte aber zum Glück noch nie so einen Fall, deswegen kann ich dirs net 100 % sagen).

Aber bei einem Wildscahden isses scheiss Egal ob du ne Vollkasko oder nur ne Teilkasko hasst, das ganze wird immer über die Teilkasko aufgenommen und die Vollkasko wird 1. nicht gestuft und 2. muss du auch nur die Selbstebteiligung der Teilkasko zahlen (im Normal Fall isses bei Vollkasko 300 und bei Teilkasko 150).


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