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Schlangenlinien Fahren gilt als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Auch innerhalb der eignene Fahrspur muss man möglichst weit rechts fahren. Ausgenommen ist allerdings das versetzte Fahren, um vor einem Überholvorgang freie Sicht nach vorne zu bekommen. Es handelt sich um einen geringfügigen Verstoß, den jeder Polizist nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgen oder einstellen kann. Meist wird aufgrund der auch einem Polizisten bekannten, manigfaltigen Gründe für das Schlangenlinienfahren, keine Beanstandung stattfinden.
Eine Verkehrskontrolle allerdings ist verdachtsunabhängig und kann jederzeit stattfinden, ganz ohne Grund.
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Auch innerhalb der eignene Fahrspur muss man möglichst weit rechts fahren.
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Sogar mein Fahrlehrer meinte ich soll immer relativ mittig fahren. Auch beim Abbiegen ordnet man sich relativ mittig (Pfeilspitze) ein.
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Schlangenlinien Fahren gilt als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Auch innerhalb der eignene Fahrspur muss man möglichst weit rechts fahren.
Schlangenlinien verboten? © MOTORRAD online24