Moin,
Eintragungspflicht des Eigentümers wie bei KFZ Brief besteht nicht. Wenn Du im Besitz der BE bist, kannst Du Dir damit bei jeder Versicherung ein Versicherungsschild besorgen.
Dies gilt natürlich nur für 50ccm Roller.
Falls Du ein 125 ccm Fahrzueug erstanden hast, gibts bei der Zulassung sowieso eine Zulasssungsbestätigung Teil ?1 oder 2? die auf Deinen Namen ausgestellt ist.