Moin,
wenn sich die Bestimmungen des Führerscheins Klasse B (vormals Klasse 3) nicht geändert haben, darfst Du mit diesem Kleinkrafträder mit max. 49,9 ccm und einer bauartlich beschränkten Vmax von 45km/h (Fahrzeuge vor EZ 2002 50km/h) fahren.
Ich würde mir aber gut überlegen ob es eine Rieju sein muss. In einer der letzten Augaben der "Motorrad" gabs einen Test der 125er mit unter anderem einer Rieju. Da ist beim Test so einiges zu Tage getreten, was die Bezeichnung Qualität nicht unbedingt verdient. Mir ist ein abgebrochener Seitenständer in Erinnerung geblieben.
Wenn das auch nicht unbedingt für alle Fahrzeuge gelten muss, stimmt mich das doch skeptisch.