wir hatten es hier im gastbereich gerade erst heute.
es ist eventuell auch mal schlau, selber bei google zu suchen und die richtigen fragen einzugeben.
gibt man dort die stichpunkte "Führerschein Klasse A" ein, kommt u.a. folgendes ergebnis:
"Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben."