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lonesomebiker

unregistriert

21

Montag, 13. November 2006, 22:15

Re: Unfall wegen Notfall

juut, der tenor in der antwort ist korrekt, so, wie ich ihn verstanden habe.
ausnahme: polizist im dienst, innem absolut neutralen pkw hat auch wegerecht, ohne sonderzeichen, nur ist der im zweifelsfall auch annen §1 StVO gebunden, durfte ich erleben, als ein polizist in zivil innem absolut zivilen auto mit mir drin, meine tochter suchte. der bretterte, was das gaspedal hergab. innerorts. sein vorgesetzter hattes mir bestätigt! "übergesetzlicher notstand" nannte der es.
also: bei "grün" AUCH mal nach rechts und links schauen, es könnte ein uns unbekannter "übergesetzlicher notstand" vorliegen.
euch allen dafür

, dann können wir uns vielleicht öfter treffen?

lonesomebiker

unregistriert

22

Montag, 13. November 2006, 22:20

Re: Unfall wegen Notfall

noch was: wenn verkehrsteilnehmer sondersignale hört oder sieht, hat er rechts ran zu fahren, nix mehr zu machen, und abzuwarten, bis er die situation erkannt hat!
tipp von mir, ich war über ein jahr notarzt, fuss bei eingeschalteter zündung auffer bremse lassen. dann sagte "mein" rettungssani" immer: doc, da denkt einer mit! und er war erleichtert. jooooo.............

Kuppes

Mo24-Fan

Beiträge: 429

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23

Dienstag, 14. November 2006, 02:01

Re: Unfall wegen Notfall

Hi Leutz,
Gelber Flitzer hat es schon auf den Punkt gebracht. §35 +§38 Stvo bringen es auf den Punkt.

Allerdings wird mehr Blech beim Einfahren in den Stau verbogen, nämlich so:
Du fährst eine dieser Kisten. Zweispurige Straße in jede Richtung. Die Fahrausbildung und die Stvo besagen "GASSE BILDEN", die meisten der Blindschleichen aber reagieren jetzt ganz willkürlich und die Meisten tun das völlig falsche "VOLLBREMSUNG".
Jetzt haste zwischen 3,5 - 5 Tonnen im Rücken und musst die Karre ratze-fatze zum Stillstand bringen weil dir die Nasen die Straße zumachen. Ärgerlich so etwas . Da ist es fast ein Segen wenn du an eine Kreuzung kommst. Bremsen, Stillstand, schauen, nicht nach den Mädels, sondern die anderen Fahrer und zwar anschauen!!. haben die dich gesehen, VORSICHTIG weiter, besonders bei mehrspurigen Kreuzungen, denn oft kommt über die Nebenspur noch ne fahrbare Disko die dich einfach nicht hört flott angebrettert. Wenn dann alles frei ist, den rechten Fuß fest aufs rechte Pedal drücken und weiter gehts bis zur nächsten Ampel. Viel Licht hilft auch sehr gut, denn wenn Du den Anderen die Chance gibst dich zu sehen, gibts dir ne riesen Möglichkeit dort anzukommen wo du hin sollst.
Grundsätzlich ist zu bedenken, daß niemand so langsam ist als derjenige der nicht ankommt.

Greets
Kuppes

bis jetzt immer angekommen, selbst wenn Kupplung und Bremse manchmal "merkwürdig riechen

stiffler16

unregistriert

24

Dienstag, 14. November 2006, 11:05

Re: Unfall wegen Notfall

richtig...denn mit martinshorn und blaulicht "bittet" das Einsatzfahrzeug quasi darum das man ihn vorbeilässt, was man ja auch tut...hoffe ich...und weil der fahrer nur darum bittet, und er nie weiß ob es alle mitbekommen...wenn dann jemand im auto zu laut musik hört und an nem sonnigen tag auch das blaulicht nicht sieht (is mir passiert) konnte aber noch bremsen..dann is trotzdem eine mitschuld vorhanden.

25

Dienstag, 14. November 2006, 20:55

Re: Unfall wegen Notfall

In Antwort auf:

ausnahme: polizist im dienst, innem absolut neutralen pkw hat auch wegerecht, ohne sonderzeichen, nur ist der im zweifelsfall auch annen §1 StVO gebunden, durfte ich erleben, als ein polizist in zivil innem absolut zivilen auto mit mir drin, meine tochter suchte. der bretterte, was das gaspedal hergab. innerorts. sein vorgesetzter hattes mir bestätigt! "übergesetzlicher notstand" nannte der es.
also: bei "grün" AUCH mal nach rechts und links schauen, es könnte ein uns unbekannter "übergesetzlicher notstand" vorliegen.
euch allen dafür






Na da lass es mal zum Unfall kommen, mit Verletzten oder Toten, da geht der Grüne aber ab wie Schmitts Katze. Der ist schneller aus dem Polizeidienst entfernt, wie er sich ein Taxi rufen kann.

Übergesetzlicher Notstand und seine Deffinition kann man bei Beck nachlesen

Polizisten sind wie Verkehrsschilder, flaches Gesicht und ohne Hirn! ist ein Zitat eines Richters am Landgericht Mannheim.

Gruss Peter

Raudi

Mo24-Bewohner

  • »Raudi« ist der Autor dieses Themas

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26

Mittwoch, 15. November 2006, 00:43

Re: Unfall wegen Notfall

Hi.

Danke für euere zahlreichen Antworten!

Also wenn ich zusammenfassen darf:

- Das Einsatzfahrzeug darf keine Verkehrsteilnehmer gefährden sonst müssen sie mit Strafen rechnen (Ausnahme: Bundeswehr im Notstand, Diplomaten)

- Der Führer des "neutralen" PKW's kann nur dann schuldig gemacht werden wenn er zu laut Mukke hört oder durch andere Sachen so stark abgelenkt wird das er das Einsatzfahrzeug überhört und übersieht

Ich bleib dabei...
wenn ich ein Einsatzfahrzeug sehe oder höre, steige ich ab/aus und renne weg....!



Grüße

Dogan

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27

Mittwoch, 15. November 2006, 06:40

Re: Unfall wegen Notfall

In Antwort auf:


Ich bleib dabei...
wenn ich ein Einsatzfahrzeug sehe oder höre, steige ich ab/aus und renne weg....!





Jepp, aber nicht vergessen vorher die Kennzeichen abzumontieren und die Motorblock- und Fahrgestellnummer abzufräsen.

Ich denke als Fazit kann man zusammenfassen, dass jeder normale Verkehrsteilnehmer froh ist, wenn ein Blauchlicht-Fzg unbeschadet an ihm vorbei fährt.

Baumi

Ehrenuser

Beiträge: 735

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Region: Sachsen

Motorrad: Kawa ZX-9; Yamaha XJR1300

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28

Mittwoch, 15. November 2006, 09:43

Re: Unfall wegen Notfall

In Antwort auf:

...
tipp von mir, ich war über ein jahr notarzt, fuss bei eingeschalteter zündung auffer bremse lassen. dann sagte "mein" rettungssani" immer: doc, da denkt einer mit! und er war erleichtert...




Mir ist sowas zuwenig, muß ich ehrlich sagen. Bremslichter allein sagen mir nicht, daß es der Fahrer geschnallt hat. Ich fahre seit `92 NEF/RTW und mußte oft schon die Erfahrung machen, daß alles vor mir gebremst hatte, aber derjenige, der unmittelbar vor mir fuhr, nur deswegen, weil er nicht weiterkam. So kommts dann zu spontanen Überholmanövern unmittelbar vor mir, wo total verständlislos gestikuliert wird, warum denn der Idiot auf offener Straße bremst. Irgendwann wird dann auch mein Auto wahrgenommen, das mit voller Akustik und Springlicht dahinter "parkt" - und dann wirds erst recht hektisch. An der lauten Musik allein liegt sowas nicht, denn solche Verkehrsteilnehmer gibts in jedem Alter - und Volksmusikhörer drehen die Anlage sicher nicht so doll auf Was besonders krass ist: selbst im Sommer, mit runtergelassenen Scheiben wird man gelegentlich überhört - da sag ich mir immer, daß es eigentlich nötig wäre, daß man ab einem bestimmten Alter zur Verkehrstüchtigkeits-Untersuchung gehen sollte.
Ich will damit sagen, daß mir bitte nicht die Bremslichter gezeigt werden sollen, sondern neben dem Rechts-Ran-Fahren auch den rechten Blinker! Denn nur dieser sagt mir, daß ich wahrgenommen werde.
Was die Schuldfrage im Crashfall anbelangt, so hat man mit Blaulicht/Sirene zwar Sonder-und Wegerechte, die man nutzt. Andere Verkehrsteilnehmer haben die Pflicht, mir diese zu gewähren. Im Schadensfall ist man damit aber genauso angearscht, wie jeder andere. Das kann richtig kompliziert werden vor der Justiz, wenn so'ne Sache verhandelt wird. Deswegen hüte ich mich tunlichst davor, über eine rote Ampelkreuzung zu brettern. Ich denke, das machen auch die meisten meiner Kollegen nicht. Es ist richtig, daß normalerweise angehalten wird und erst, wenn die Situation klar ist, gehts weiter.

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