Moin,
ich glaube, der Höherlegungssatz an und für sich hat keinen Eingang gefunden in die Strassenverkehrsordnung (STVo)
Auch in der StVZo (Strassenverkehrszulassungsordnung - was für ein Scheisswort!) wird explizit über Höherlegungssätze kein Wort verloren.
Aber alles, was die Fahrwerksgeometrie verändert, muss eingetragen werden. Und wenn es für den HLS kein Gutachten gibt, kann es nicht eingetragen werde, ergo ist es illegal diese zu verbauen.