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1

Montag, 20. November 2006, 14:04

HLS!!

hy jungs....wollt nur mal fragen ob ein höherlegnungssatz in der stvo erlaubt ist??!!...hab mir nen bestellt doch mein freund sagt das es nicht erlaubt ist!

biboty

Team MO24 - Posting-Queen

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2

Montag, 20. November 2006, 14:41

Re: HLS!!

Kommt drauf an-es gibt welche mit und welche ohne TÜV....

LG Sabine

hotblack

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3

Montag, 20. November 2006, 15:06

Re: HLS!!

Moin,

ich glaube, der Höherlegungssatz an und für sich hat keinen Eingang gefunden in die Strassenverkehrsordnung (STVo)

Auch in der StVZo (Strassenverkehrszulassungsordnung - was für ein Scheisswort!) wird explizit über Höherlegungssätze kein Wort verloren.

Aber alles, was die Fahrwerksgeometrie verändert, muss eingetragen werden. Und wenn es für den HLS kein Gutachten gibt, kann es nicht eingetragen werde, ergo ist es illegal diese zu verbauen.

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4

Montag, 20. November 2006, 19:28

Re: HLS!!

Hi, wenn du das Teil eh bestellt hast, nimm es - und frage deinen TüVler...
Der sagt dir ganz genau ob und unter welchen Bedingungen er es einträgt.
Kann sein es ist mit Auflagen verbunden, wie vorne und hinten ändern wegen der Geometrie...

Gruß Hannes

5

Dienstag, 21. November 2006, 23:02

Re: HLS!!

Hallo.
Wenn du die HLS meinst für Roller:
FINGER WEG!!
Die Teile verschlechtern das Fahrverhalten, sorgen für eine höhere Belastung des Blocks/Dämpfers was zum Bruch dieser Teile :shocked: führen kann.
Was während der fahrt übel enden kann.
Es kann gut gehen, aber bei Soziusbetrieb oder Schlaglöchern ist die Gefahr doch mit HLS deutlich grösser, das dort was bricht.

Bin selbst nen erfahrener Scooterist, und habe schon viel an Rollern "gemacht" :grin: aber ein HLS kommt an meinem Scoot nicht dran.


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