Moin!
1. "Vaddan" heißt im Deutschen "Vater".
2. Welche Führerscheine Du hast, ist bei der Versicherungseinstufung völlig belanglos.
3. Du kannst in der Tat Prozente tauschen. Das setzt allerdings eines voraus:
Das Motorrad muß eine bestimmte Zeit auf Dich versichert gewesen sein. Das heißt, Du darfst nicht nur als der Begünstigte eingesetzt sein, sondern mußt der Versicherungsnehmer selbst sein.
Welcher Zeitraum das genau ist, mußt Du bei Deinem Versicherer erfragen; auch, ob das mit Neuversicherung des Autos auf Dich möglich ist, oder ob auch dieses schon auf Deinen Namen gelaufen sein muß, bevor Du die SF-Klasse tauschen kannst.
4. Natürlich kann Dein Vater Deine(e) Fahrzeug(e) als Zweit, bzw. Drittfahrzeug auf seinen Namen versichern. Das System nennt sich "Rabattübertragung". Die detaillierten Konditionen erfährst Du natürlich nur von dem jeweiligen Versicherungsanbieter, die unterscheiden sich etwas von Versicherung zu Versicherung.
Wie Howdy aber schon richtig festgestellt hat: Zunächst einmal hast Du davon in bezug auf eine eigene künftige Schadensfreiheitsklasse gar nichts, denn Du bist in diesem Fall ja nicht der Versicherungsnehmer.
Servus,
Holger