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1

Dienstag, 12. Dezember 2006, 18:24

Probezeit

Hallo.
Hab da mal ne frage wegen der Probezeit beim Mototrad.
Und zwar habe ich damals den Motoradführerschein a-b, und B (Auto) gemacht.(Also Motorad mit 34PS!!!!)
In 3 wochen läuft ja meine Probezeit aus.
Kann ich nach der Probezeit automatisch auf einer großen maschine fahren,(50 oder 100PS) oder wie ist das???.
Oder muß ich mein Führerschein umändern lassen.
Weil auf der Rückseite stehen bei mir bei A1 und A zwei sternchen, wärend bei B, M, L das Datum eingetragen, wo ich den Lappen bekommen habe.

Wawy

Team Mo24

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2

Dienstag, 12. Dezember 2006, 18:27

Re: Probezeit

Hi.

1. Nein, du kannst das große Mopped 2Jahre nach Bestehen deines Motorradführerscheins machen. Nicht vorher, also mit Ablauf der Probezeit. Danach darfst du alle Bikes fahren..

2. Mir sagte der Prüfer, dass ich das Kärtchen so lassen kann, weil die Polizei weiß, dass ich große Motorräder nach 2Jahren fahren darf, obwohl da noch 34PS drin steht im Lappen, wenn ich mal kontrolliert werden sollte.
Nur wenn ich ins Ausland möchte sollte ich mir bitte einen Neuen holen.

Ohne Gewähr zu 2.) - hier in Gummersbach ist manchmal alles ein wenig "anders" ;)

3

Dienstag, 12. Dezember 2006, 19:04

Re: Probezeit

Oder anders gesagt: Sofern du keine Probezeitverlängerung bekommen hast, ist die Antwort auf deine Frage "Ja".

Wawy

Team Mo24

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4

Dienstag, 12. Dezember 2006, 19:35

Re: Probezeit

Normal ist es ja so, dass man den Moppedschein ein paar Tage nach dem Autoschein macht. Sofern du beides an einem Tag gemacht hast, ists tatsächlich so einfach, wie Horneburg geschrieben hat :-D


Ronin

Kurvenfetischist

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5

Dienstag, 12. Dezember 2006, 20:08

Re: Probezeit

[Zitat]Oder anders gesagt: Sofern du keine Probezeitverlängerung bekommen hast, ist die Antwort auf deine Frage "Ja". [/Zitat]

Probezeit hat nichts mit den 2 jahren zutun in denen du gedrosselt fahren musst.

6

Dienstag, 12. Dezember 2006, 22:46

Re: Probezeit

Ach nein?

Wieso?

DieLegende

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7

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 05:53

Re: Probezeit

In der Probezeit werden Vergehen im Straßenverkehr strenger geahndet.
Die Zeit, in der Du mit max. 34 PS fahren darfst, hat damit nicht direkt etwas zu tun.
Es kann sein, daß im Falle einer Verhandlung wegen grober Pflichtverletzung im Straßenverkehr nebst anderen Restriktionen nicht nur Deine Probezeit verlängert wird, sondern auch die Zeit, in der Du gedrosselt fahren mußt. Stichwort "Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges".
Grundsätzlich aber gilt der Drosselzeitraum für exakt 2 Jahre nach Ausstellung der Fahrerlaubnis Klasse "A beschränkt" und verfällt danach ohne die Notwendigkeit weiterer administrativer Schritte.

Servus,

Holger

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