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61

Mittwoch, 29. November 2006, 14:20

Re: Motorrad enteignet?

Der liebe Hr. Berlusconi hat da zugeschlagen......

Iss fast nicht zu glauben, aber wahr.

Also lieber in "D" - fahren und Urlaub machen......ganz einfach....

lunawave

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62

Dienstag, 12. Dezember 2006, 11:02

Re: Motorrad enteignet?

ich habe von diesem Fall erst gestern abend im TV bei report im ersten erfahren und finde es gaaaaanz schlimm .
Ich bin im Sommer beruflich auf Sizilien gewesen und schreibe in einem ital.Motoforum mit ,

in Neapel gibt es Wohnviertel wo man ABSOLUT NICHT MIT HELM herein fahren kann ohne um sein Leben fuerchten zu muessen ,(ist kein Witz sondern O-Ton meiner Napolitanischen Freundin, denn wenn man mit Helm dort hineinfahren wuerde haetten die Bewohner Angst dass man nur zum Schiessen vorbeifahren wuerde und deshalb mit Helm unerkannt beleiben moechte)

regelmaessig kommt in einem sehr populaeren ital. Tv Programm wie unkontrolliert der Strassenverkehr ist....
mit Bildern wie handytelefonierende unangeschnallte unbehelmte Auto&Motorradfahrer ungeschoren an Kontrollen vorbeifahren
Evtl. koennten wir uns an das ital. TV wenden ,denn normalerweise will kein Italiener soooo eine schlechte Figur abgeben und schon gar nicht bei den Touristen die ja Arbeit nach Italien bringen ...

Letztes Jahr hielten Polizisten meinen ital.Mann mit meinem Auto dt.nummernschild) an, als er die Geldstrafe nicht sofort vor Ort zahlen wollte, musste er mit in die Polizeistelle, sie wollten ihm auch das Auto beschlagnahmen, was allerdings nach einem Anruf von mir bei der "Guardia Di Finanza" = Zoll&Steuerpolizei verhindert werden konnte. In der Zwischenzeit kam ein Bekannter mit dem noetigen Bargeld vorbei um ihn auszuloesen....

Die Jungs bei der "Guardia di Finanza" hatten mir erklaert das auslaendische fahrzeuge nicht beschlagnahmt werden koennen....da in I allerdings gerade fuer die Moppeds diese sehr strenge Regelung gilt sind viele ital.Motorradclubs dabei gegen das Beschlagnahmungsgesetz zu protestieren. Bis jetzt ohne Erfolg, aber stellt euch mal vor wie das waere wenn man bei Nichtanlegendes Gurtes das Auto beschlagnahmt bekommen koennte ,
ausserdem hat laut ital.Gesetz der Motorradbesitzer keine Chance an der Zwangsversteigerung mitzubieten!!
da kommt man sich echt in Regimezeiten eines Bananastaates zurueckversetzt.

Falls ich irgendwie helfen kann , evtl zu den ital. Medien Kontakt aufzunehemne und zu uebersetzen schreibt mir.....

lunawave17@hotmail.com



63

Dienstag, 12. Dezember 2006, 13:29

Re: Motorrad enteignet?

lunawave, schoen dass mal jemand "von innen" etwas dazu schreibt. Du hast da mit Sicherheit einen sehr viel detailierteren Blick auf die Verkehrssituation in Italien, als die meisten hier im Forum. Was berichten denn die Mitglieder des italienischen Motorradforums zu diesem Gesetz ? Sind dort auch schon Motorraeder dauerhaft enteignet worden ? Wie gehen die Italiener mit dem Gesetz um ?

Dein Angebot, die italienischen Medien zu kontaktieren, ist sehr nett, aber nachdem was ich darueber bisher erfahren konnte, sind die Verantwortlichen dieses Gesetzes nicht "anfaellig" fuer Fernsehapelle . Wohingegen ich ziemlich ueberzeugt davon bin, dass sie es nicht so einfach ignorieren koennen, wenn die Tourismus Umsatzzahlen des naechsten Sommers ploetzlich deutlich unter denen des Vorjahres liegen. Darueber kann man ja mal ein Signal uebermitteln. Mal sehen, ob es empfangen wird.

-slowline-

lunawave

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64

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 09:32

Re: Motorrad enteignet?

von diesem speziellen Fall weiss man in Italien nichts und das wundert mich sehr,normalerweise kommmt in der Regenbogenpresse %Tv gerne jeder Quatsch ,deswegen waer es gar keine dumme Idee das mal publik zu machen, normalerweise ist die Normalbevoelkerung sher gastfreundlich , denn so dooof die Touristen zu ignorieren ist eigentlich keiner...denn es bedeutet jadass Arbeit ins Land kommt, und ich denek viele normale Italiener wuerden sich schaemen so aufzutreten ..

es sind regelmaessig Unterschriftensammlungen und Proteste gegen dieses ungerechte Gesetz im gange ,leider noch ohne Erfolg.
Fuer kleinere vergehen wurde schon immer das Mopped fuer eine kurze Zeit weggesperrt,allerdings kann der Besitzer es dann wieder nach der Straffrist wiederhaben, statt Fuehrescheinentzug praktisch Fahrzeugentzug......

manchmal fraegt ein Forummitglied ob man mal so nett sein kann und in den abgesperrten Parkplatz schauen kann in dem das Mopped steht ob noch alle sok ist ..(oft sind die beschlagnahmten Moppeds nicht unbedingt in der Naehe geparkt!!)

Falls jemand ital. kann :
das ital Form in dem ich gerne lese & schreibe ist der www.motoclub-tingavert.it


65

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 10:06

Re: Motorrad enteignet?

In Antwort auf:


es sind regelmaessig Unterschriftensammlungen und Proteste gegen dieses ungerechte Gesetz im gange ,leider noch ohne Erfolg.
Fuer kleinere vergehen wurde schon immer das Mopped fuer eine kurze Zeit weggesperrt,allerdings kann der Besitzer es dann wieder nach der Straffrist wiederhaben, statt Fuehrescheinentzug praktisch Fahrzeugentzug......




Heisst das, dass dieses Gesetz nur bei Auslaendern Anwendung findet oder wurden auch schon Italiener enteignet ?

-slowline-

lunawave

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66

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 10:12

Re: Motorrad enteignet?

Es wurden auch schon Italiener enteignet , aber normnalerweise wird nicht soo brutal verfahren wie in dem Harleyfall, das Gesetz ist auch in Italien stark umstritten, denn dann muesste es auch fuer andere Verkehrsteilnehmer gleich streng bemessen werden, zB: unangeschnallte Autofahrer bekaemmen ihr Auto auf Nimmerwiedersehn los ..
da waer in vielen suedital.Staedten kein Auto mehr unterwegs

ich habe eben den Post im ital.Forum gesetzt und warte auf Antworten

wenn du msn hast koennen wir auch dort plaudern oder im chat ??

67

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 10:31

Re: Motorrad enteignet?

Danke fuer die schnelle Antwort.

Den Punkt mit den Autofahrern gab es schon oft. Das ist mit Sicherheit nicht fair.
Dann koennen wir ja mit Spannung warten, wie erfolgreich die italienischen Verkehrsteilnehmer selber gegen das Gesetz vorgehen. Sollten die scheitern, braucht man ja als Auslaender nicht mal mehr im Entferntesten darauf hoffen, dann noch eine Chance zu haben.

Waere sehr nett, wenn Du darueber berichten koenntest, was sich im italienischen Forum diesbezueglich an Neuigkeiten ergibt und insbesondere, wieviel Erfolg die Forumsteilnehmer beim Bekaempfen dieses Gesetzes haben.

Danke,
-slowline-

Fischi

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68

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 10:36

Re: Motorrad enteignet?

Hallo Luna

nun ob das mit den Harley Fahrern stimmt ist eine andere Sache....tatsächlich ist Italien das einzige Land in dem die Unfall Statistiken nicht runter sondern rauf gehen....Valentino Rossi wurde da vor kurzem mit ins Boot genommen für ´ne Sicherheits Kampangne...

Grundsätzlich ist aber die Enteignung von einem Touri Mopped lukrativer...und das läßt mit all der Camorra und Mafia Vergangenheit Italiens den Schluß zu, daß man unter den Carabinieri durchaus bevorzugt auf Touris "Jagd" macht....

Soviel anders als jene Blitzer die in Deutschland an lukrativen Stellen stehen ist das auch nicht

Hier unter unseren Usern gibt es genügend die Italien jetzt meiden wie der Teufel das Weihwasser....





Aber! Jenes Forum aus Italien....wenn es auf Tour geht in´s schöne Deutschland....dann darfst Du sie gerne an uns verweisen was gute Touren und Tipps betrifft So wie wir auch gerne gute Tipps aus Italien haben möchten

lunawave

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69

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 11:46

Re: Motorrad enteignet?

Hallo Slowline, tja heute morgen bin ich zu Hause und kan gemuetlich am PC wuschteln , deswegen die schnelle Antwort....
Ich fahre selber mit dt.Numernschild viel in Italien herum, habe praktisch den ganzen Sommer dort verbracht und hoffe ich komme nie in diese Alptraumlage wie im Fall der Harleys....

mein msn contact ist lunawave17@hotmail.com
..falls Du msn hast

lunawave

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70

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 12:15

Re: Motorrad enteignet?

In Antwort auf:

Da sieht man es mal wieder. Man kann schon sehr glücklich sein wenn man in Deutschland lebt, ist zwar auch bürokratisch, aber immer noch ein Rechtsstaat.
Felix




STIMMT kann ich nur bestaetigen !!auslaendische Behoerden sind speziell in Italien EIN APLTRAUM , da wissen viele Deutsche Nicht wie schoen wir es hier haben!!!

lunawave

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71

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 09:30

Re: Motorrad enteignet?

Aus dem ital.Forum kamen mehrere Antworten, darunter mehrmals dass diese Beschlagnamungsregel seit gut einem Monat abgeschafft ist, das "Vorruebergehend-!-aus- dem-Verkehr-ziehen" allerdings nicht.
Das heisst fuer bestimmte Strafen kann einem weiterhin das Zweirad fuer zig Tage zwangsgeparkt werden,
gehoert aber danach weiterhin dem rechtmaessigen Besitzer.

dazu bekam ich diesen link:


http://www.patente.it/codice/ind_cod.htm

ich les mal nach und schau dass ich es so schnell als moeglich uebersetze .....


lunawave

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72

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 09:54

Re: Motorrad enteignet?

In Antwort auf:

http://www.patente.it/codice/ind_cod.htm

ich les mal nach und schau dass ich es so schnell als moeglich uebersetze .....






AUweia das ist ein gesetze Dschungel ich habe allerdings eines fuer uns interesanntes gefunden

moment "kleb" es mal kurz hier herein


Art. 207. Veicoli immatricolati all'estero o muniti di targa EE.

Quando con un veicolo immatricolato all'estero o munito di targa EE viene violata una disposizione del presente codice da cui consegue una sanzione amministrativa pecuniaria, il trasgressore e' ammesso ad effettuare immediatamente, nelle mani dell'agente accertatore, il pagamento in misura ridotta previsto dall'art. 202. L'agente trasmette al proprio comando od ufficio il verbale e la somma riscossa e ne rilascia ricevuta al trasgressore, facendo menzione del pagamento nella copia del verbale che consegna al trasgressore medesimo.

Qualora il trasgressore non si avvalga, per qualsiasi motivo, della facolta' prevista del pagamento di misura ridotta, egli deve versare all'agente accertatore, a titolo di cauzione, una somma pari alla meta' del massimo della sanzione pecuniaria prevista per la violazione. Del versamento della cauzione e' fatta menzione nel verbale di contestazione della violazione. La cauzione è versata al comando od ufficio da cui l'accertatore dipende.

2-bis. Qualora il veicolo sia immatricolato in uno Stato membro dell'Unione europea o aderente all'Accordo sullo spazio economico europeo, la somma da versare a titolo di cauzione, di cui al comma 2, e' pari alla somma richiesta per il pagamento in misura ridotta previsto dall'articolo 202.

In mancanza del versamento della cauzione di cui ai commi 2 e 2-bis viene disposto il fermo amministrativo del veicolo fino a quando non sia stato adempiuto il predetto onere e, comunque, per un periodo non superiore a sessanta giorni.


Le disposizioni del presente articolo non si applicano ai veicoli di proprieta' dei cittadini italiani residenti nel comune di Campione d'ltalia.

4-bis. Le disposizioni del presente articolo si applicano anche ai veicoli immatricolati in Italia che siano guidati da conducenti in possesso di patente di guida rilasciata da uno Stato non facente parte dell’Unione europea


Uebersetzung folgt...

73

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 10:52

Re: Motorrad enteignet?

lunawave, ein riesengrosses , dass Du Dich da so hinterklemmst.

Dein Bericht ueber die Antwort aus dem ital. Forum hoert sich ja schon sehr positiv an.
Die haben das Gesetz zur Enteignung wieder abgeschafft ??
Dann waere ja wieder alles fast in Ordnung.

-slowline-

lunawave

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74

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 15:06

Re: Motorrad enteignet?

Achtung Achtung, hatte heute morgen wenig Zeit ,deswegen kommt die Uebersetzung erst jetzt, bin so interessiert denn ich pendele ja staendig wie ein Zigeuener hin&her un mag mein Mopped auch nicht abgeben !!! ich glaub dann muessten sie mich gelich mitabschleppen .....


also hier immer je nach dem Absatz die dt.Bedeutung....


In Antwort auf:

Art. 207. Veicoli immatricolati all'estero o muniti di targa EE.
Art.207 Im Ausland zugelassene oder mit Numernschild der Eu ausgestattete Fahrzeuge
1.Quando con un veicolo immatricolato all'estero o munito di targa EE viene violata una disposizione del presente codice da cui consegue una sanzione amministrativa pecuniaria, il trasgressore e' ammesso ad effettuare immediatamente, nelle mani dell'agente accertatore, il pagamento in misura ridotta previsto dall'art. 202. L'agente trasmette al proprio comando od ufficio il verbale e la somma riscossa e ne rilascia ricevuta al trasgressore, facendo menzione del pagamento nella copia del verbale che consegna al trasgressore medesimo.

1.Wenn einer der Bestimmungen des hier vorliegenden Kodex mit einem im Ausland zugelassenen oder mit einem Nummernschild der Eu ausgestattetem Fahrzeug verletzt werden, und dies eine amminstrative Geldstrafe zur Folge hat ,ist es dem Gesetzesuebertreter(trasgressore) erlaubt die Zahlung sofort ,zu Haenden des feststellenden Beamten, in vermindertem Mass ,wie sie im Artikel 202 vorgesehn ist, zu taetigen. Der Beamte teilt seiner Kommando-, oder Dienststelle die Daten des Strafzettels und die dafuer einkassierte Summe mit und stellt dem Trasgressore eine Quittung aus , indem direkt auf dem Strafzettel die Zahlung vermerkt wird ,und der Durchschlag/Kopie dieses Strafzettels demselbigen Trasgressore zu uebergeben ist .

2.Qualora il trasgressore non si avvalga, per qualsiasi motivo, della facolta' prevista del pagamento di misura ridotta, egli deve versare all'agente accertatore, a titolo di cauzione, una somma pari alla meta' del massimo della sanzione pecuniaria prevista per la violazione. Del versamento della cauzione e' fatta menzione nel verbale di contestazione della violazione. La cauzione è versata al comando od ufficio da cui l'accertatore dipende.

2.Falls der Trasgressore aus irgdenwelchen Gruenden diese Moeglichkeit der vorgesehenen Zahlung in verminderter Form nicht in Anspruch nimmt(ablehnt), muss er dem fest- stellenden Beamten ,als Kaution, eine Summe zahlen welche der Haelfte des vorgesehenen Bussgeldes fuer das Vergehen entspricht. Ueber diese Zahlung muss im zu beanstandenen Strafzettel ebenfalls schriftlich Notiz/Vermerk genommen warden. Die Kaution wird auf die Kommando-,oder Dienststelle eingezahlt von welcher der festellende Beamte bedienstet ist.

2-bis. Qualora il veicolo sia immatricolato in uno Stato membro dell'Unione europea o aderente all'Accordo sullo spazio economico europeo, la somma da versare a titolo di cauzione, di cui al comma 2, e' pari alla somma richiesta per il pagamento in misura ridotta previsto dall'articolo 202.

2-bis Im Falle das Fahrzeug ist in einem Eu-Mitgliedsstaat oder einem anderen im europaeischen Wirtschaftsabkommen raumnehmenden Staat zugelassen , entspricht die Summe als Kaution ,wie im Komma 2 erwaehnt, genau der Summe der Bussgeldzahlung in verminderter Form wie es im Artikel 202 vorgesehn ist.


3.In mancanza del versamento della cauzione di cui ai commi 2 e 2-bis viene disposto il fermo amministrativo del veicolo fino a quando non sia stato adempiuto il predetto onere e, comunque, per un periodo non superiore a sessanta giorni.

3.Bei nicht Erfolgen der Kautionszahlung wie im Komma 2-2bis vorgesehen, wird das Fahrzeug dem Fermo amministrativo (=Verwaltungsstop aber nicht Enteignung !!Anmerkung von mir) unterworfen bis dass die Zahlungspflicht erfuellt ist,aber dennoch nicht ueber eine Zeitraum von mehr als 60 Tagen.


4.Le disposizioni del presente articolo non si applicano ai veicoli di proprieta' dei cittadini italiani residenti nel comune di Campione d'ltalia.

4.Die Anweisungen des vorliegenden Artikel werden nicht angewandt bei Fahrzeugen von italienischen Staatsbuergern die ihren festen Wohnsitz in Campione d’Italia haben. ( Campione ist eine kleine Stadt mit Sonderstatus, hat sogar ein sonst in I nicht zulaessiges Spielcasino,Anmerkung von mir)



4-bis. Le disposizioni del presente articolo si applicano anche ai veicoli immatricolati in Italia che siano guidati da conducenti in possesso di patente di guida rilasciata da uno Stato non facente parte dell’Unione europea
4.bis Die Anweisungen des vorliegenden Artikels werden ebenfalls bei in Italien zugelassenen Fahrzeugen angewendet ,wenn der das Fahrzeug fuehrende Fahrer im Besitz eines Fuehrscheines ist der von einem Land ausgestellt wurde ,welches nicht an der EU teilnimmt.







So ich hoffe ich habe nicht zu komisch uebersetzt, im Ital.Forum wird mir bestaetigt, dass die ENTEIGNUNG nicht mehr rechtskraeftig ist, dieser "Fermo Amminisitrativo" , also diese Art STRAFGEPARKT & EINGEHALTENE FAHRZEUG kann allerdings weiterhin passieren,aber man muss eben die Strafe zahlen und Kosten uebernehmen ,aber das Bike ist noch immer deins...wobei 60 Tage nicht ueberschritten werden kooennen,also keine ital.Polizei etc.kann laenger als 60 Tage das Fahrzeug zwangsparken, so aehnlich wie Fuehrerscheinentzug als Strafe eben Fahrzeugentzug....
Ist natuerlich bei einigen alten Bikes die in Suediatlien herumoeddeln manchmal die Frage ..kostet das Ausloesen mehr als das Bike ??

so mal gespannt was da bei dem Harleyfall rauskommmt...wenn das Gesetz da noch in Kraft war ????kann der Papierkrieg noch ne Weile dauern....


Wir wollen naemlich ein grosses Motorradtreffen in Sizilien veranstalten und wenn man dann keine auslaendischen Freunde einladen kann ist es ja sehr oede...



75

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 16:07

Re: Motorrad enteignet?

Na das liesst sich doch prima.
Dass bei Menschen, die nicht aus Italien kommen, eine Vorkehrung getroffen wurde, dass sie auch ihre Strafe zahlen, kann man ja noch nachvollziehen. Ist natuerlich auch nicht toll, wenn man 2 Monate ohne Motorrad ist, aber man bekommt es wieder.

Super !!
fuer die Uebersetzung lunawave
War bestimmt nen bissel Arbeit.

Endlich Fakten. Das ist doch mal was, worauf man sich verlassen kann !!

Gruss,
-slowline-

Naffezz

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76

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 20:54

Re: Motorrad enteignet?

In Antwort auf:

ENTEIGNUNG nicht mehr rechtskraeftig




Ich begrüße die Rückkehr der Vernunft in Italien!

Allerdings finde ich 60 Tage Mopped-Entzug immer noch ziemlich dreist. Naja, das heißt dann wohl: wenn schon mit dem Motorrad nach Italien, dann nur zum Saison-Ende

@lunawave
Danke für die Infos

77

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 23:06

Re: Motorrad enteignet?

Hallo Lunawave,

herzlichen Dank für Dein Engagement. Die Übersetzung ist super. Als Dankeschön hab’ ich Dir ’n paar Sternchen vermacht .

Dass die italienischen Behörden sicherstellen wollen, dass die Strafe bezahlt wird, kann ich nachvollziehen. Wer sofort bezahlt, kann direkt weiterfahren. Es wird nur der Fall kritisch, wo die Carabinieri einen Straffall sehen, der Betroffene aber nicht (z.B. „wo fängt einhändig fahren“ an?).

Es grüßt
T1000

lunawave

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78

Freitag, 15. Dezember 2006, 08:53

Re: Motorrad enteignet?

Hallo danke fuer die Sternchen ,ich hoffe es sind nicht die die man nach zuviel Gluehwein sieht,
im ital.Forum wurde mir versichert dass dieses seltsame Enteignungsgesetz ,was ja praktisch einem amtlich genehmigtem Diebstahl entsprach, nicht mehr fuer die "leichteren" Vergehen wie Hand vom Lenker etc gilt....

Moment ich such die entsperechende Antwort..

In Antwort auf:

La confisca esiste ancora ed esisterà sempre ma è stata abolita per alcune violazioni come circolazione senza casco, circolazione in sovrannumero, guidare senza entrambe le mani sul manubrio, elaborazione ciclomotore. Rimane invece se il mezzo viene usato per commettere un reato o se lo si usa quando è stato disposto il fermo amministrativo introdotto per i reati che ho citato prima proprio al posto della confisca




Diesmal ganz grob und schnell uebersetzt was mir ein Mitglied im Forum antwortete:
Die Enteignung besteht weiterhin ,aber ist fuer folgende vergehen abgeschafft worden :Fahren ohne Helm, Fahren in Ueberbelegung = (wenn man zu dritt oder zu zweit auf nicht fuer zwei Personen zugelassenen Mofa's fahert,sieht man im Sueden sehr sehr haeufig....senf von mir sorry)Fahren mit nicht beiden Haenden auf/am Lenker,Aufarbeitung(sprich Frisieren *lol*) des Motorrades. Die Moeglichkeit der Beschlagnahmung bleibt allerdings weiterhin bestehen wenn mit dem Fahrzeug ein Verbrechen ausgeuebt wird (z.b.im FAll ihr begeht einen Raubueberfall mit eurem Moped...) oder wenn man mit einem Fahrzeug faehrt dass wegen der oben gennannten Vergehen dem "Zwangsparken" (nenn mal hier so diesen Fermo Amministrativo) unterworfen ist.

so nun muss ich aber los ich schau am Mittag noch mal vorbei,
Alles Liebe

xxknulli

Mo24-Fan

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79

Freitag, 22. Dezember 2006, 17:23

Re: Motorrad enteignet?

Hallo
Auch von mir besten Dank für die Übersetzung.
Frohe Festtage und dafür natürlich auch ein Sternchen von mir.

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