Bei der HU-Bescheinigung mußt Du darauf achten, daß sie nicht älter als zwei Jahre ist, erst recht, wenn das Motorrad abgemeldet gekauft wird.
Nach neuer Regelung mußt Du in solch einem Fall allerdings bis zu 18 Monate nach Ablauf der letzten HU nicht mehr zur Vollabnahme, erst dann, wenn diese länger zurückliegt.
Kaufst Du ein Motorrad mit EZ nach 1988, dann würde ich dezent nach dem Ergebnis der Abgasuntersuchung fragen. Die gehört ja seit neuestem dazu.
Außerdem fehlt noch der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Liste.
Servus,
Holger