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21

Montag, 22. Januar 2007, 14:38

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

ja o.k meine frage war ja nur ob ich mit nem 25.ger führerschein auf nem 50 roller fahren darf ,ich meinte ja nicht das ich auch 50 fahre ,so dumm bin ich auch wieder nicht^^ um das 25ger limet zu überqueren^^aba naja leute dankeschön ^^ he he werde mir woll schön artig meinen Roller jetzt drosseln lassen by by thx

Coyote

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22

Montag, 22. Januar 2007, 14:42

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

Hallo! Ganz einfache Antwort: nein, du darfst nicht.

---- Paragraf 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, [b]wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt [/b] (Mofas); ...
---

Somit ist irrelevant ob Du nur 25 fährst oder nicht, Du darfst nicht drauf, sobald das Teil mehr als 25 fahren *könnte*. Die Prüfbescheinigung für Mofas reicht dann nicht mehr, da brauchst Du dann eine echte Fahrerlaubnis, sprich: Führerschein.

stefan73er

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23

Montag, 22. Januar 2007, 15:48

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

Einen Film der ab 18 ist darfst Du ja auch nicht im Kino sehen wenn Du vorher versprichst bei allen stellen in dem Film weswegen dieser ab 18 Jahren ist die Augen zu zu machen.

.....

24

Montag, 22. Januar 2007, 19:58

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

Hi,
bin auch zwei Jahre lang mit ner offenen 125ccm gefahren.
hätte natürlich auch schief gehen können.





mfg


kleiner Tipp:
http://www.klick-game.de/seite-5380.html

Coyote

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25

Montag, 22. Januar 2007, 20:00

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

[Zitat]bin auch zwei Jahre lang mit ner offenen 125ccm gefahren.
hätte natürlich auch schief gehen können.
[/Zitat]

Die Frage war nicht, ob er kann, sondern ob er darf... :)

biboty

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26

Montag, 22. Januar 2007, 20:05

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

Und ausserdem laufen die Roller gedrosselt auch schneller als 25...das geht dann schon.So 30/35 ist normal.Aber wenn du gedrosselt hast,bist du auf der sicheren Seite.Viel Spass mit dem Roller.

LG Sabine

Coyote

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27

Montag, 22. Januar 2007, 20:08

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

[Zitat]Und ausserdem laufen die Roller gedrosselt auch schneller als 25...das geht dann schon.So 30/35 ist normal.Aber wenn du gedrosselt hast,bist du auf der sicheren Seite.Viel Spass mit dem Roller.[/Zitat]

--> einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

Zählen Roller echt dazu? Ist 'ne interessante Frage. Ich persönlich würde nach der Definition nichtmal Mofas zu den Mofas zählen.

28

Montag, 22. Januar 2007, 21:52

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

ANzeige wegen Fahren ohne Führerschein, alle vorhanden führerscheine sind wech für minimum für ein jahr dann können sie nach einem Idiotentest neu gemacht werden fahrzeug wird eingezogen.

biboty

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29

Montag, 22. Januar 2007, 22:06

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

Wenn man nur die Prüfbescheinigung für 25er hat,ist das nicht so.Die wird dann eventuell einbehalten und das war's dann.Meistens muss aber beim ersten mal nur der gedrosselte Roller + Bescheinigung vorgeführt werden.

LG sabine

Ronin

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30

Dienstag, 23. Januar 2007, 13:32

Re: Fahren ungedrosselt mit AB

Aber man hat auch keine Narrenfreiheit mit nem Mofa, das is genauso Versicherungsbetrug und Fahren ohne Führerschein und führt zum Entzug dieses.

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