Hallo! Ganz einfache Antwort: nein, du darfst nicht.
---- Paragraf 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, [b]wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt [/b] (Mofas); ...
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Somit ist irrelevant ob Du nur 25 fährst oder nicht, Du darfst nicht drauf, sobald das Teil mehr als 25 fahren *könnte*. Die Prüfbescheinigung für Mofas reicht dann nicht mehr, da brauchst Du dann eine echte Fahrerlaubnis, sprich: Führerschein.