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DiversionFLo

unregistriert

1

Montag, 29. August 2005, 15:45

Inlineskater auf der Landstrasse

Als ich gestern nen bissl durch die Gegend gekurvt bin, traf mich fast der Schlag.

Es war auf einer Landstraße ohne Seitenstreifen und Höchstgeschw. vom 100. In einer Rechtskurve auf der rechten Seite stand wie oft noch in den Tagen Mais. Plötzlich wuselte im Scheitelpunkt der Kurve ein Inlineskater herum.

Ich konnte noch nen grossen Bogen fahren war aber verdammt knapp!!

Was wäre passiert wenn es gekracht hätte?? Ich war stinke Sauer auf den Kerl da er aus meiner Sicht min. nen Kopf grösser war hab ich ihm aber nich meine Meinung gegeigt...


Dr.sweb

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2

Montag, 29. August 2005, 16:52

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Hi erstmal,
soweit ich weiß, iss eine Landstraße Kraftfahrtstraße, das heißt, dass man da fahren und gehen darf, wenn es keinen anderen dafür gedachten Weg gibt. Autobahn und Bundesstraße muss man ja mindistens 60 fahren können, um dort fahren zu dürfen. Sprich Inliner- und Radfahren. Aber ich kann mich genauso irren.

Egal wie es ist, ich finde sowas auch zum Kotzen, einfach nur unnötig gefährlich!

Beiträge: 374

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3

Montag, 29. August 2005, 22:28

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Das stimmt so, mit einer kleinen Ausnahme (wenn ich jetzt nicht irre) auf Bundesstrassen darf man auch laufen.

Man soll (nicht muss) in entgegengesetzter Fahrtrichtung laufen, damit der Füßgänger (oder Skater) den verkehr im Blickfeld hat.

Nur auf BAB und Schnellstrassen darf man überhaupt nicht drauf.

klanor

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4

Montag, 29. August 2005, 23:35

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Das ist richtig. Fußgänger, und Inline-Skater gelten als solche, dürfen sich auf Landstraßen fortbewegen.
Allerdings müssen sie sich auch an die Regeln halten: Da sie sich auf einer Fahrbahn befinden und nicht auf einem Gehweg, haben sie darauf zu achten, dass sie den fahrenden Verkehr weder behindern noch gefährden.

Kommt es in einer Situation wie der beschriebenen zu einem Unfall durch Kollision oder Ausweichen, wird die Schuldfrage in fast allen Fällen nicht eindeutig geklärt werden können, denn der Biker muss mit "derartigen Hindernissen" rechnen.
Andererseits muss er nicht damit rechnen, dass ein Skater Schlangenlinien fahrend, mit den Armen schwungvoll wedelnd plötzlich in einer Kurve vor ihm auftaucht.
Dritterseits darf er natürlich immer nur so schnell fahren, dass er auf der einsehbaren Strecke (bei schmalen Straßen mit Gegenverkehr sogar nur der halben) anhalten kann, was bei konsequenter Durchführung allerdings zu merkwürdigen Motorradprozessionen im 2. Gang durch Eifel, Sauerland etc. führen würde.

Hier hilft einfach nur fertig ärgern und hoffen, dass man so einem nicht nochmal begegnet.

Zottelc4

Die Mumie

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5

Dienstag, 30. August 2005, 10:15

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Was machst Du, wenn in der Kurve ein PKW steht und der Fahrer will gerade das Warndreieck aufstellen? Natürlich kommt dann auch noch Gegenverkehr!
Oder dort fährt eine Familie mit Kindern langsam Fahrrad.
Sorry, aber die Straße ist für alle da. Auch für Radfahrer, Inlineskater und Fußgänger, vorausgesetzt es gibt keinen Gehweg.
Da hilft nur vorsichtig fahren. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür hat klanor schon gepostet.

Fischi

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6

Dienstag, 30. August 2005, 19:02

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Paragraph 1 der Strassenverkehrsordnung:

Gegenseitige Rücksichtnahme (im Sinn wiedergegeben)


Aber das gilt für alle...ein Inlineskater ist vor dem Gesetz eine Person die ein Spielzeug benutzt...also sollte sich der dem Spieltrieb verfallene auch so verhalten....eigentlich nur genau so wie ein Fussgänger....

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt halt nur so zu fahren wie man die Lage einschätzen kann...d.h. in Kurven die man nicht voll überblicken kann muss man immer mit Hindernissen rechnen...

Allerdings würde ich mal sagen, daß in diesem Fall der Inlineskater fahrlässig gehandelt hat...nützt aber bei einem Unfall mit Personenschaden leider herzlich wenig

Dr.sweb

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7

Dienstag, 30. August 2005, 20:51

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Ja, stellt euch wieder vor, er hätte den Skater mitgenommen, vielleicht sogar umgebracht. Dann würde es wieder auf dem Rücken des Motorradfahrers ausgetragen werden, obwohl der meiner Ansicht nach nicht hinter jeder Kurve mit sowas rechnen kann.

Wawy

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8

Dienstag, 30. August 2005, 20:57

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

ich mein, was is wenn da n lkw mit 90 rumfährt, der kann den doch genauso mitnehmen wie n in der kurve liegender motorradfahrer oô

Zottelc4

Die Mumie

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9

Mittwoch, 31. August 2005, 10:15

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

@Fischi
warum sollte der Skater eine Mitschuld haben? Wenn er vorschriftsmäßig am Straßenrand gefahren ist, liegt die Schuld bei dem, der ihn umgenietet hat.
@all
Ich versuche mir gerade vorzstellen, wenn ich mit meiner Familie auf Fahrrädern unterwegs bin, und da rauscht dann einer in einer unübersichtlichen Kurve in uns rein.

Das wäre dann einer dieser verantwortungslosen Raser, die so gerne in den Medien präsentiert werden.

Man sollte zumindest erkennen können, ob sich eine Person oder ein Fahrzeug in der Kurve befindet, bevor man da reinbrettert. Das Restrisiko, dass da was auf der Straße liegt (Pferdeäpfel oder so ), trägt man dann alleine.

Peter229

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10

Mittwoch, 31. August 2005, 12:17

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Hi,

ich selbst bin aktiver Inlineskater und fahre meistens vorausschauend. Bei engen oder unübersichtlichen Kurven laufe ich vor der Kurve schneller und lasse mich mit nebeneinander gestellten Skates durch die Kurve "durchrollen". Jedoch immer bereit mich auf die Seite zu werfen - quasi in die Büsche! - falls die Situation brenzlig wird.

Neulich kam ein Unfallwagen mit Blaulicht, der mich fast übersehen hatte... Danach lag ich in den Brennnesseln

Wenn Radwege vorhanden sind fahre ich nur dort. Aber es gibt eben auch Landstrassen ohne Radwege. Da muss ich auf der Strasse skaten... oder abschnallen und z.B. 5 km joggen auf Strumpfsocken.

Seltsam, daß Inlineskates immer noch als Spielzeuge gelten, wo doch Inlineskaten ein Volkssport ist.

Gruß
Peter

Dr.sweb

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11

Mittwoch, 31. August 2005, 12:35

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Ich dachte der Inliner war mitten auf der Straße. Wenn er am Straßenrand fährt, dann hat der Inliner natürlich keine Schuld. Das seh ich auch so. Aber ich finde es trotzdem nicht sehr ratsam auf einer Landstraße zu inlinen oder zu gehen, auch wenns erlaubt ist.


Fischi

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12

Mittwoch, 31. August 2005, 19:14

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

In Antwort auf:

@Fischi
warum sollte der Skater eine Mitschuld haben? Wenn er vorschriftsmäßig am Straßenrand gefahren ist, liegt die Schuld bei dem, der ihn umgenietet hat.





Da war doch mal was...wenn er wie ein Fussgänger betrachtet wird muss er dem Verkehr entgegen"gehen", die andere Strassenseite benutzen....ist Schwachsinn, das weiß ich auch, aber derzeit müsste der Inliner sich eben so verhalten...

Zottelc4

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13

Mittwoch, 31. August 2005, 22:25

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Habe ich was übersehen?
In Antwort auf:


Plötzlich wuselte im Scheitelpunkt der Kurve ein Inlineskater herum.





Mehr habe ich nicht über das Verhalten des Skaters gelesen. Also gehe ich von vorschriftsmäßigem Verhalten aus. Rein rechnerisch wars eh' gefährlicher, wenn er entgegenkam.

14

Mittwoch, 31. August 2005, 23:34

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Hi

In der fahrschule wurde mir gesagt das inliner weder auf der straße fahren dürfen noch auf dem gehweg (auf gehweg nur wenn sie schrittgeschwindigkeit fahren)Ich habe mich dann gewundert weil sie ja dann nirgends fahren können außer auf plätzen oder veranstaltungen ist zwar sch.. is aber so wurde mir erklärt.




TurBini

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15

Donnerstag, 1. September 2005, 10:54

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Hallo
hab dazu im Netz ein Gerichtsurteil gefunden, das ganz interessant zu lesen ist:
Gerichtsurteil Inlineskater



Gruss
TBini

ThorsHammer

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16

Samstag, 3. September 2005, 13:56

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

Interessantes Urteil...

Das Ding hat jedoch einen Schönheitsfehler:
Wenn Inliner wie das OLG Oldenburg festgestellt hat den Charakter eines Fahrzeuges hat ist es ihm auch verboten bei entsprechenden Verkehrszeichen durchzufahren oder überhaupt diesen Fahrstreifen zu benutzen.

Dann noch etwas:
Hier hat jemand geschrieben das Landstraße gleich Kraftfahrstraße ist.
Freunde, eine Kraftfahrstraße hat mind. zwei Fahrstreifen jeweils in eine Richtung und kann sogar Baulich voneinander getrennt sein.
DIE MINDESTGESCHWINDIGKEIT beträgt 60 km/h Bauartbedingt!!!

Dann noch etwas zum Inliner selbst:
das aktuellste dazu hat die Aussage, das Inliner nur auf Gehwegen laufen dürfen, was vom Sinn her unlogisch und dumm ist, aber Radfahrer, die sich den Radweg/Fußweg teilen müssen dürfen dann auch nur noch mit Schrittgeschwindigkeit an den Fußgängern vorbei.
Ergo: ICH kann den Fußgänger ja gar nicht überholen wegen der Schrittgeschwindigkeit...oder??

Mofa und Motorroller gehören laut StVO auch auf die Fahrbahn wenn es sich um Land-oder Bundesstraßen handelt.
Wer aber mit 25 oder 45 km/h dort langfährt weiß warum ich als Fahrlehrer dafür plädiere das diese Jungs und Mädels die danebenliegenden Fahrradwege benutzen sollten.
DAS würde Sinn machen.
Also auch mit den Inlinern auf die Radwege damit sie qwenigstens die Chance haben eines natürlichen Todes zu sterben.

Und wer mit seiner Familie inclusive Kindern die Landstraße befahren will statt sich andere Wege zu suchen soll bitte nochmal drüber nachdenken....aber ernsthaft.

Schönes WE zusammen

Zottelc4

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17

Samstag, 3. September 2005, 16:58

Re: Inlineskater auf der Landstrasse

In Antwort auf:


Und wer mit seiner Familie inclusive Kindern die Landstraße befahren will statt sich andere Wege zu suchen soll bitte nochmal drüber nachdenken....aber ernsthaft.



Das mag ja sein, aber sie dürfen das und sie machen es. Also muss ich damit rechnen, Basta!
Außerdem führen manche Radwege immer mal ein Stück über die Landstraße. Des weiteren fahre ich auch gerne mal gemütlich Fahrrad und habe keine Lust bei einem Motorgeräusch von hinten päventiv in den Straßen graben zu hechten, nur weil jemand wieder für die Sichtverhältnisse zu schnell fährt!

Ach ja, eine Kraftfahrstraße hat nicht zwingend zwei Fahrstreifen für eine Richtung.

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