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1

Samstag, 24. März 2007, 13:43

größeres kettenrad

hallo
ich möchte meine xj 600 auf 61 PS aufmachen lassen.Nun hat der Mechaniker gesagt,dass ich hinten ein größeres kettenrad drauf machen kann und somit einen noch besseren Anzug habe.Ist das eigentlich erlaubt?Tüv??

2

Samstag, 24. März 2007, 13:48

RE: größeres kettenrad

deine endgeschwindigkeit verringert sich natürlich dadurch!

musst mal in deinen papieren schaun, ob da was eingetragen ist!

wenn net, kannst raufmachen was du willst....

hotblack

Mo24-Inventar

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3

Samstag, 24. März 2007, 13:52

RE: größeres kettenrad

Moin,
grundsätzlich lässt jede Veränderung der Sekundärübersetzung, so sie 5% nach oben oder unten zum Original überschreitet die BE des Fahrzeugs erlöschen. Dann müsste sie eingetragen werden. Das wiederum ist mit großem finanziellen AUfwand verbunden (Geräusch- und Abgasgutachten)

Soweit der theoretische Fall. Sollte es sich lediglich um einen Zahn handeln, wird kein Hahn danach krähen. Bis zu dem Zeitpunkt, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sein sollte. Dann werden die Gutachter ganz genau hinschauen, ob etwas am Fahrzeug manipuliert wurde. Im schlimmsten Fall erlischt dann auch der Versicherungsschutz und der Halter hat die entstandenen Kosten selber zu tragen.
Munter bleiben
Gruß
hotblack

bekennender Fischkopp und Youngtimerfahrer

Fischi

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4

Samstag, 24. März 2007, 18:53

RE: größeres kettenrad

Du willst sie erst aufmachen lassen auf 61PS und hast dann sowieso einen bedeutend höheren Anzug...willst jetzt aber gleich mal die Trockenübung machen und noch mehr rausholen?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt....und grundsätzlich geht eine 61PS Diva schon ganz schön gut...

Kein TÜVler wird Deine Zähne zählen....und wenn die Werkstatt auf die Rechnung "Kettensatz gewechselt" schreibt biste im Grünen Bereich weil Die dann Schuld wären....aber wer wird schon so blöde sein ;)
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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