ned ganz das thema aber auch gericht + Möp-Fahrer. Allerdings irgendwie eher amüsant auch wenn mir der Möp-Fahrer leid tut:
Prozess gegen Motorradfahrer neu verhandelt
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat das Urteil gegen einen Motorradfahrer wegen Beleidigung aufgehoben. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Anspruch des Mannes auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, urteilte das Gericht. Zunächst hatte das Amtsgericht Tiergarten den Mann zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt, weil er 2004 mit seinem Motorrad in Steglitz den Fahrer eines vor ihm fahrenden Autos wegen mehrerer Brems- und Haltemanöver vor einem Zebrastreifen und einer roten Ampel lautstark beleidigt haben soll. Das Landgericht hatte das Urteil trotz einer Beschwerde des Motorradfahrers bestätigt (VerfGH 114/05). dpa
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Aus der Berliner Morgenpost vom 12. März 2007
Manman bin ich froh das man durch den Helm kaum was hört. Ich hätte in der Woche ja mindesten 250 neue Anzeigen am Hals weil ich mich so über den ein oder anderen, mit verlaub gesagt VOLLIDIOTEN der mich grad beinahe runtergesebelt hat, ein wenig "entrüste"

Und das sogar an Tankstellen. Ups da hatte ich kein Helm auf als der Vordrängler mich beinahe umgeschubbst hätte. Ist "Bleder Hiasch" wohl schon ne Beleidigung im rechtlichen Sinne??;-) Beim passenden Richter bestimmt. Is ja schließlich "Betriebsgefahr" wenn ich da so an der Tankstelle STEH und warte