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Fili

Mo24-Fan

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21

Donnerstag, 29. September 2005, 21:09

Re: überholen nur für autos erlaubt...

ob man das dann wohl direkt sagen darf, das man das voll banane findet, mopped mit hänger dran?? öhm... *räusper* is nur so ne überlegung...


Fischi

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22

Donnerstag, 29. September 2005, 23:41

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Also mal wieder zurück zum Topic...

Das Schild mit der roten und der schwarzen Dose im runden roten Rahmen auf weißem Grund bedeutet nur soviel wie....Mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden...egal von was...Moppeds sind aber nunmal einspurig ( aber doch nicht einachsig )....also dürften theoretisch Dosen uns here Biker überholen...na den Dosentreiber zeig mir mal einer...

Mit ´ner durchgezogenen Linie hat das aber nichts zu tun...die bedeutet so oder so das man sie nicht überfahren darf...es wäre also doppelt gemoppelt beides zumachen...

Wie sich das nun genau mit einem Beiwagen verhält...tja das versumpft in den tiefen Abgründen unserer Bürokratie....ich hab wiederum gehört, daß nur dann ein Beiwagenmopped als mehrspurig gilt wenn der Seitenwagen auch einen Antrieb hat....ansonsten soll es als Gepäck gelten..nicht vorm TÜV...aber vorm Büttel...


Na mir solls egal sein, ich möchte gerne das Dnepr Gespann sehen welches mich überholt....Methan...Lachgas...oder ein R1 Motor


alex600ccm

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23

Freitag, 30. September 2005, 00:00

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Jenau, es geht um Achsen, nicht um Spuren. Lasst uns doch alle zu Fuß gehen, dann wär das Problem doch gelöst, oder?

TurBini

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24

Freitag, 30. September 2005, 08:56

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Die offizielle Definition lautet as follows:

"Zeichen 276 u Zeichen 277 Überholverbote
verbieten Führern von
Kraftfahrzeugen aller Art, Kraftfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht wie "7,5 t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild
angegeben sein.

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die

Zeichen 278
Zeichen 279

Zeichen 280
Zeichen 281

Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das

Zeichen 282

Diese Zeichen können auch allein links stehen.

link dazu

also nix Achse des Bösen...


25

Freitag, 30. September 2005, 10:38

Re: überholen nur für autos erlaubt...

aber ich bezweifle, dass ein normales auto oder motorrad über 3.5t ist... also sind wir wieder bei den MEHRspurigen fahrzeugen aller art (siehe deinen ersten abschnitt 8. letztes wort). mehrspurig ist ungleich einspurig, womit wir wieder beim alten thema sind ...aber wenigstens haben wir die motorräder mit beiwagen, die nicht überholt werden dürfen; also im zweifel eines überholers schnell ein kleines rädchen mit einem kindersitz raushalten

26

Mittwoch, 5. Oktober 2005, 09:38

Re: überholen nur für autos erlaubt...

In Antwort auf:

Jenau, es geht um Achsen, nicht um Spuren. Lasst uns doch alle zu Fuß gehen, dann wär das Problem doch gelöst, oder?






Richtig!!! alles andere hab' ich eh nicht mehr kapiert. Ich bin nähmlich BLOND.


P.S. Mein Moped hat 2 Räder mit Luft drin und einen Haufen Schalter und Knöpfe zum Drücken und Drehen. Und mir egal ob einachsig oder einspurig. Ein Auto hat mich noch nicht überholt, außer im Stand und inner Fahrschule.



leroy

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27

Mittwoch, 5. Oktober 2005, 11:25

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Zur Beiwagenfrage: Mein FL hatte mir seinerzeit gesagt, dass Motorräder mit Beiwagen als einspurig gelten, außer der Beiwagen ist fest und untrennbar mit dem Motorrad verbunden, also die Beiwagenantriebskiste. Zu den Anhängern: neulich bin ich an ner Goldwing vorbeigefahren, die hatte einen WOHNWAGEN(!!!) hinten dran. Da kann man doch beim besten Willen nicht mehr von einspurig reden, oder? Ansonsten fällt mir auch hier wieder auf, dass doch langsam keiner mehr durch das ganze Paragraphen-und Schildergewusel durchblicken kann. Normalerweise müßte man spätestens nach 2 Jahren freiwillige Nachschulungen machen um die ganzen Änderungen der Änderungen der Ausnahmeregelungen der Ausführungsvorschriften usw usw zu kapieren. Ich halte es so: im Zweifelsfall lieber nicht überholen, so viel Zeit habe ich immer.

Fili

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28

Mittwoch, 5. Oktober 2005, 11:52

Re: überholen nur für autos erlaubt...

die sache is aber die:
bei dem schild mit den zwei autochen nebeneinander geht es um das verbot des überholens eines "kraftfahreuges".
ein anhänger ist aber getrennt von der zugmaschine (im gegensatz zum beiwagen!) zu sehen.
ein wohnwagen ist sicher zweispurig, aber kein kraftfahrzeug sondern nur ein fahrzeug (wie inner fahrschule immer das schöne beispiel eine handwagens... ). und das motorrad als kraftfahrzeug ist einspurig. deshalb darf man sowohl den anhänger (zweispuriges fahrzeug), als auch das motorrad (einspuriges kraftfahrzeug) überholen...

ich liebe haarspaltereien... aber sinn macht´s keinen...

29

Mittwoch, 5. Oktober 2005, 14:30

Re: überholen nur für autos erlaubt...

Habe ich das alles mal gewusst, oder habe ich es seit ich in Spanien lebe einfach vergessen. Denn hier scheint niemals nicht irgendjemand von solchem gehört haben. Da wird von jedwedem Kraftlenker rechts oder links mit oder ohne durchgezogener Linie überholt und die Polizei darf auch daneben stehen. Sollte ich mal nach D. zurück müssen muss ich wohl zuerst wieder den F.-Schein nachmachen. Gruss noppo

leroy

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30

Mittwoch, 5. Oktober 2005, 16:56

Re: überholen nur für autos erlaubt...

@fili
So, jetzt spalten wir mal richtig: Es kann nicht nur um Kfz gehen beim Überholverbot. Was ist denn ne Kutsche oder ein Pferdefuhrwerk? Die sind zweispurig, keine Kfz, dürfen aber beim Überholverbot auch nicht überholt werden. So, jetzt hab ich´s dir aber gegeben...

Fili

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31

Donnerstag, 6. Oktober 2005, 08:29

Re: überholen nur für autos erlaubt...

darf man wohl überholen!!!

Fischi

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32

Donnerstag, 6. Oktober 2005, 09:17

Re: überholen nur für autos erlaubt...

LOL

Jetzt fehlt nur noch der alte Fahrschulbogengag mit dem berühmten "Mann mit Handwagen" ....der ist ja zweispurig ...oder sogar dreispurig



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