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monster750

unregistriert

1

Donnerstag, 14. Juni 2007, 20:18

Kurzzeitkennzeichen

Es gibt doch diese Kurzzeitkennzeichen auf der Zulassungsstelle.

Kostet ungefähr10 Euro Bearbeitumg und 10 Euro fürs Nummernschild.


Da kriegt man dann so ne Art blanko Fahrzeugschein zum ausfüllen mit und darf damit 5 Tage fahren.

So wie ich das mitbekommen habe, braucht das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, sondern muss lediglich verkehrssicher sein.




Könnte ich jetzt z.B.
mit einem selbsgebauten Motorrad, sagen wir mal Marke "Eigenbau" mit dem Kurzzeitkennzeichen 4 Tage lang durch die Gegen fahren (Test und Einstellungsfahrten) und bei einer Kontrolle durch die Rennleitung sagen, am 5 Tag geh ich mit meinem "Eigenbau" zum TüV.


Oder anderes Beispiel.

Ich baue an eine Vollcross Maschine ( ohne Betriebserlaubnis) , Lichter und Blinker und Hupe usw... und fahre damit 5 Tage mit Kurzzeitkennzeichen.
Wieder mit der Begründung (Test und Einstellungsfahrten zur TüV vorbereitung - Vollabnahme ).


Geht das so in Ordnung ????????

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »monster750« (14. Juni 2007, 20:23)


blahwas

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2

Donnerstag, 14. Juni 2007, 21:19

Wenn du jemanden findest, der blöd genug ist dir für die Gurken Deckungskarten auszustellen, sind sie auch versichert, und dann darfst du damit auch im Straßenverkehr rumeiern. Auf die Nordschleife darfst du damit übrigens nicht :)
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leroy

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3

Donnerstag, 14. Juni 2007, 21:27

@blahwas
Die Deckungskarte kriegst du immer.

@monster
Zu den Kosten kommt aber noch eine manchmal sehr saftige Versicherungsprämie. Besser vorher informieren was die nehmen.

Gruß
Leroy

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4

Donnerstag, 14. Juni 2007, 22:35

Ich glaube nicht das das geht. Selbst auf der Deckungskarte müssen Typ, Leistung, Hersteller etc. vermerkt sein, ob sich eine Versicherung darauf einlässt den Typ "Eigenbau xyz" da einzutragen, wage ich zu bezweifeln.
Ich erinnere mich da an eine Leserfrage in einer Autozeitschrift. Der Betreffende hatte einen Buggy zusammengeschraubt und einen Ford V8-Motor da reingehängt und fragte, wie er dafür eine Straßenzulassung bekommen könnte.
Antwort des Sachverständigen:
Unmöglich ist das nicht, aber aufwendig und teuer. Es müssen mehrere Test´s bestanden werden, Abgas, Bremsen, Crash usw... auf jeden Fall sollte der Antragsteller ein zweites, baugleiches Fahrzeug besitzen da der Prototyp diese Test´s meist nicht unbeschadet übersteht. Die Kosten für das Ganze gehen in den mittleren 5-stelligen Bereich. Als kleine Entschädigung steht allerdings nach erfolgter Zulassung der eigene Name unter "Hersteller" im KFZ-Brief.
Greets,
Frank

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Sharona

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5

Donnerstag, 14. Juni 2007, 22:54

ganz so einfach ist das nicht

Deckungskarte bekommst du , aber das Fahrzeug muss auch Tüv haben
die Versicherung bei der du die Karte holst wird dir auch die 5 tg. mit anrechnen wenn du das Mopped richtig anmelden willst , somit ist das kein verlust, auf der Deckungskarte muss auch drauf stehen was für ein Fahrzeug es ist ohne Tüv geht aber garnichts, da nützt dir auch die Deckungskarte
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Bobby

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6

Donnerstag, 14. Juni 2007, 23:29

@ Sharona

Da liegst Du falsch. Warum holen sich manche ein Kurzzeitkennzeichen?

Um damit vielleicht zum Tüv zu fahren und es neu zu machen?

Warum so umständlich? Hat Eure Werkstatt kein rotes Kennzeichen?

biboty

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7

Donnerstag, 14. Juni 2007, 23:40

@Sharona

In was für einem Ort wohnst du denn ? :P
Sowas umständliches hab' ich ja im Leben noch nicht gehört...wir waren schon oft genug mit roten Nummern unterwegs...aber was du da schreibst,kenne ich nicht. :suspekt:

LG sabine

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8

Freitag, 15. Juni 2007, 01:09

Hi,

Die Kurzzeitkennzeichen gibt es recht "unbeschrieben", aber nur gegen Deckungskarte vom Versicherer, TÜV braucht es nicht. Dafür holt man sich ja gerade die Schilder.....

Aber, vor Fahrtantritt ist die rote Karte auszufüllen, mit den Fahrzeugdaten! Dat kontrolliert die Rennleitung schon!

Der Versicherer will auch die Fahrzeugdaten, wegen der Kurzprämie, die bei Anmeldung teilweise recht günstig eingerechnet wird.
Versicherung für nur die kurze Zeit ist erheblich teurer.

Gruß Hannes

blahwas

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9

Freitag, 15. Juni 2007, 08:06

Fahrten zum TÜV und zur Zulassungsstelle sind auf kürzesten Weg auch auch ohne bzw. mit abgelaufenen TÜV-Siegeln erlaubt. Vorher dort anzurufen und sich anzukündigen macht sich gut, wenn einen die Polizei anhält, weil die das dann überprüfen können.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

monster750

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10

Freitag, 15. Juni 2007, 08:59

Vielleicht will man einfach nur hin und wieder mal 5 Tage nur zum Spass damit rumfahren, (was auch immer man sich da für ein Monster zusammengebastelt hat) und hat eigentlich nie die Absicht das Fahrzeug zuzulassen.

Bei einer Kontrolle geht’s ja mit Kurzzeitkennzeichen nur um „Verkehrssicherheit“ ,
also hauptsächlich um Beleuchtungsanlage und Bremsen.
Eine Betreibserlaubnis ist ja nicht erforderlich.

Da „Spass Fahrten“ mit Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig sind,
muss man halt sagen, Probefahrt oder Überführungsfahrt oder Fahrt zum TÜV .

Oder gibts dann doch Ärger, wenn man nicht die passende Ausrede parat hat ???

Sharona

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11

Freitag, 15. Juni 2007, 09:39

wenn ich mit meinen Fahrzeug zum TÜV muss
und es ist abgemeldet , darf ich mit Fahrzeug
auch ohne Nummerschild fahren ,jedoch muss
man auch die Deckungskarte dabei haben , wir
müssen noch ein Quad anmelden , was wir voriges Jahr
abgemeldet haben wegen Versicherung ,da der TüV fehlt
wird nur die Deckungskarte mitgenommen und somit ist wenn was Unterwegs was passieren sollte abgedeckt .
LG. Sharona :motorrad:


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Bobby

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12

Freitag, 15. Juni 2007, 10:11

Ohne Nummernschild? Ich glaube, Du bringst da was durcheinander.

banditthommy

unregistriert

13

Freitag, 15. Juni 2007, 10:20

Ich bin mir da nicht ganz sicher . Wenn du ein Fahrzeug abgemeldet hast , darfst du damit noch nach Hause , weil ja die Versicherungsprämie ja noch für den Tag bezahlt ist . Bei einer Anmeldung ist der Versicherungsschutz ja erst mit dem tag der Zulassung gegeben . Ich denke mal das einfach eine Versicherungsdeckungskarte mitführen nicht ausreicht um mit dem vehikel zu fahren ! Ganz abgesehen vom Stress mit der Versicherung , falls auf den Weg dorthin was passiert ... Keine Prämie , Keine Regulierung ...

Sonst könnte man ja jeden Tag so unterwegs sein ..und wenn man in dei Kontrolle kommt , ist man halt gerade auf den Weg zur Zulassungstelle ... Halte ich für sehr unwarscheinlich .. :suspekt:

Sharona

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14

Freitag, 15. Juni 2007, 13:29

wenn man ein Fahrzeug abgemeldet hat
darf noch nach hause oder zur Werkstatt fahren
allerdings auf direkten Weg und nicht erst noch 20km Umwege
wenn wir jetzt unsere Quad anmelden
werden wir ohne Nummerschild zum TÜV
fahren und haben wie schon erwähnt nur
die Deckungskarte dabei haben und das reicht
die Dechungskarte ist für das besagte Quad schon ausgestellt
denn ich kann kein Fahrzeug ohne TÜV anmelden.
um zum TÜV zufahren ist erlaubt zumindesten
bei mir in Kassel,das gute ist der TÜV ist neben einer Zulassungsstelle
Fahren zum TÜV ohne Nummerschild Ja
nur mit Deckungskarte ,danach wieder Nach Hause fahren
oder es gleich wieder zulassen. Ich hatte beim TüV nachgefragt wie ich jetzt mit meinen Mopped da war .
LG. Sharona :motorrad:


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Sharona« (15. Juni 2007, 13:39)


Bobby

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15

Freitag, 15. Juni 2007, 13:48

Zitat

Original von Sharona
wenn man ein Fahrzeug abgemeldet hat
darf noch nach hause oder zur Werkstatt fahren
allerdings auf direkten Weg und nicht erst noch 20km Umwege

Richtig

wenn wir jetzt unsere Quad anmelden
werden wir ohne Nummerschild zum TÜV
fahren und haben wie schon erwähnt nur
die Deckungskarte dabei haben und das reicht

Anmelden tut man beim Straßenverkehrsamt, nicht beim Tüv


die Dechungskarte ist für das besagte Quad schon ausgestellt
denn ich kann kein Fahrzeug ohne TÜV anmelden.

Aber hallo, anmelden kannst Du alles, nur nicht fahren.

um zum TÜV zufahren ist erlaubt zumindesten
bei mir in Kassel,das gute ist der TÜV ist neben einer Zulassungsstelle
Fahren zum TÜV ohne Nummerschild Ja
nur mit Deckungskarte ,danach wieder Nach Hause fahren
oder es gleich wieder zulassen. Ich hatte beim TüV nachgefragt wie ich jetzt mit meinen Mopped da war .

banditthommy

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16

Freitag, 15. Juni 2007, 15:33

Der ADAC meint das dazu :

Klick

Und ein anderes kompetentes Forum sagt das :

Klick

Und noch eins :

Klick

Also definitiv verboten OHNE Kennzeichen zu fahren !

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »banditthommy« (15. Juni 2007, 15:39)


Sharona

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17

Freitag, 15. Juni 2007, 20:12

Ich habe doch geschrieben
das wir das Quad zum bringen TüV
und es dann auch zulassen , die Zulassungsstelle
ist auf dem selben Gelände wie der Tüv
und bei uns ist der Tüv sowie die Zulassungsstelle
auch jeden Samstag bis um 12:00h auf
im Notfall machen wir die alten Schilder dran
aber wie gesagt der TüV Mensch erklärte uns das wir zum TÜV
auch ohne Schild fahren können , und ob du es glaubst oder erst gestern haben wir ein Motorrad ohne Nummerschild gesehen.
LG. Sharona :motorrad:


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18

Freitag, 15. Juni 2007, 20:40

Zitat

Original von Sharona
Notfall machen wir die alten Schilder dran
.


Hähh!?

Meise

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19

Freitag, 15. Juni 2007, 22:18

Zitat

Original von Sharona
wenn ich mit meinen Fahrzeug zum TÜV muss
und es ist abgemeldet , darf ich mit Fahrzeug
auch ohne Nummerschild fahren ,jedoch muss
man auch die Deckungskarte dabei haben , wir
müssen noch ein Quad anmelden , was wir voriges Jahr
abgemeldet haben wegen Versicherung ,da der TüV fehlt
wird nur die Deckungskarte mitgenommen und somit ist wenn was Unterwegs was passieren sollte abgedeckt .


Wenn du mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV fährst, muß das alte dem Fahrzeug zugehörige Kennzeichen montiert sein! Eine Doppelkarte muß vorhanden sein!Desweiteren darf man mit einem abgemeldeten Fahrzeug auch auf dem kürzesten Weg zur Zulassungsstelle fahren. OHNE Kennzeichen fahren geht gar nicht !!!
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





Bobby

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20

Samstag, 16. Juni 2007, 06:13

So kenn ich das auch.

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