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aaaaaab2

unregistriert

1

Dienstag, 26. Juni 2007, 19:25

Frage zum Führerschein (Kärtchen)

Also ich habe heute meinen Führerschein bestanden und besitze bereits den B.
Hab dann heute auch von dem TÜV Prüfer den neuen Führerschein überreicht bekommen.
Auf der Rückseite steht ja neben dem Fahrzeug immer das Datum, an dem man den Schein gemacht.
Jetz steht bei mir neben dem A1 und dem oberen A nur ein Stern und kein Datum. Bekomme ich
in 2 Jahren wieder nen neuen Schein, wenn ich die Maschine offen fahren darf, oder wie ist das?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »aaaaaab2« (26. Juni 2007, 19:26)


blahwas

Asphaltschinder

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2

Dienstag, 26. Juni 2007, 19:47

Der Stern bedeutet, dass das Datum auf dem handbeschriebenen Feld links unten auf der Rückseite steht. Da trägt der Prüfer das Datum ein. Ist nicht aufgedruckt, da der Schein sonst für die Tonne wäre, falls du die Prüfung vergeigt hättest ;) A offen hast du übrigens automatisch ab zwei Jahren nach der Prüfungen, falls du unter 25 bist. Das muss nicht extra eingetragen werden.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

ThüringenBiker

unregistriert

3

Dienstag, 26. Juni 2007, 20:20

Glückwunsch zum Schein!

:respekt:

Kleiner Fehler, dass Datum wird mit Hand auf der Rückseite links oben eingetragen. ;)

Du musst nichts machen nach 2 jahren hast du automatisch A offen, dies wird ersichtlich für die Beamten aus dem Datum was da eingetragen wurde.

Gruß
Rooki

Rayven38

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4

Dienstag, 26. Juni 2007, 20:30

Wie ist das jetzt eigentlich wenn man A(beschränkt) hat und 18 Jahre alt ist. Darf man ab 25 erst offen fahren doer nach 2 JAhren???

masterFU

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  • »masterFU« wurde gesperrt

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5

Dienstag, 26. Juni 2007, 20:43

Ab = unter 25, 2 Jahre lang
Au = Ab nach 2 jahren oder direkteinstieg >25jahre

Schandmaul

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6

Dienstag, 26. Juni 2007, 20:47

Zitat

Original von masterfu
Ab = unter 25, 2 Jahre lang
Au = Ab nach 2 jahren oder direkteinstieg >25jahre


Nochmal von mir, ich habs erst beim zweiten mal lesen von masterfu kapiert:

Du hast deinen Schein mit 18 gemacht, das bedeutet, dass du 2 Jahre nach der Prüfung automatisch Motorrad OHNE Leistungsbeschränkung fahren darfst und es ist egal ob du in den 2 Jahren gefahren bist oder nicht.

Wenn du mit 24 oder jünger den Schein machst, hast du die Beschärnkung von 2 Jahren auch.

Machst du den Schein mit 25 hast du keine Beschränkung, da darfst du vom ersten Tag an Motorräder jeglicher Leistung fahren

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