Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

1

Dienstag, 11. Oktober 2005, 12:21

ALG 2

Wer weiss ob man als ALG2 Empfänger mehrere Fahrzeuge (1 PKW & 1 Motorrad) angemeldet haben darf?

TurBini

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 650

Registriert: 10.07.2005

Region: Hamburg

Motorrad: Hornet 900, Speed Triple 1050 Carbon Edition, Schwalbe KR51

  • Private Nachricht senden

2

Dienstag, 11. Oktober 2005, 13:43

Re: ALG 2

"Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, seinem Partner und jedem Kind stehen ein Grundfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr zu, je Person aber mindestens 4.100 und höchstens 13.000 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von jeweils 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, hat Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von 33.800 Euro.
Die Freibeträge für die derzeitigen Sozialhilfeempfänger liegen deutlich niedriger und betragen lediglich 1.279 Euro für den Hilfebezieher, 614 Euro für den Partner und 256 Euro für jedes Kind. Außerdem werden weder der Hausrat noch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ein selbstgenutztes Haus angerechnet. Zudem darf jeder Hilfeempfänger ein an gemessenes Auto besitzen. "

"Für das Auto gilt, dass es nach Abzug der noch fälligen Raten höchstens 5000 Euro wert sein sollte." link

Genaues solltest du aber bei der für dich zuständigen Gemeinde erfahren können.

Gruss
TBini

3

Dienstag, 11. Oktober 2005, 13:59

Re: ALG 2

Hi,

soviel ich weiss, darfst du so viele Fahrzeuge, wie du lustig bist anmelden. Aber selbstverständlich wird dir das Arbeitsamt die Fahrzeuge nicht finanzieren.

TurBini

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 650

Registriert: 10.07.2005

Region: Hamburg

Motorrad: Hornet 900, Speed Triple 1050 Carbon Edition, Schwalbe KR51

  • Private Nachricht senden

4

Dienstag, 11. Oktober 2005, 15:50

Re: ALG 2

naja, die frage stellt sich doch eher ob das AA bei mehreren auf den ALG2-Empfänger angemeldeten KFZ nicht grundsätzlich die Berechtigung zum Bezug von ALG2 in Frage stellt. Immerhin muss in den meisten deutschen Zulassungsbezirken inzwischen bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer ausgestellt werden. Warum sollte jemand ALG2 beziehen dürfen, wenn er/sie es sich offensichtlich leisten kann, mehrere KFZ zuzulassen? Und bei dem Argument, das Geld würde ihm/ihr erstattet, stellt sich die Frage nach anderen finanziellen Zuwendungen - beisst sich die Katze in den Schwanz.

Gruss
TBini

5

Dienstag, 11. Oktober 2005, 16:36

Re: ALG 2

@TurBini


Bei mir sieht es so aus, dass das Auto meines Bruders auf mich angemeldet ist weil ich bei der Versicherung einen wesentlich niedrigeren Prozentsatz habe.

Wenn das anmelden von 2 Fahrzeugen für einen ALG2 Empfänger nicht erlaubt ist würde mein Bruder das Motorrad auf sich anmelden. Dann käme er zwar günstiger weg als eine pkw-anmeldung wäre aber wesentlich mehr, als wenn ich beide Fahrzeuge auf mich anmelden könnte.

bikeole

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 165

Registriert: 08.04.2005

Region: Niedersachsen

Motorrad: BMW R 1200 GS

  • Private Nachricht senden

6

Samstag, 15. Oktober 2005, 14:46

Re: ALG 2

Hallo,

für das geschilderte Problem gibt es einige Lösungsmöglichkeiten, denn der Versicherungsnehmer muß nicht zwingend derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Ebenfalls gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person (z.B. den Bruder) übertragen zu lassen.

Gruß aus dem sonnigen LG

7

Samstag, 15. Oktober 2005, 22:11

Re: ALG 2

hmmmm.........!?

Sorry, aber wirklich verstanden hab ich es nicht? Vericherungen sind für Bömische Dörfer.

[Zitat:bikeole]
für das geschilderte Problem gibt es einige Lösungsmöglichkeiten, denn der Versicherungsnehmer muß nicht zwingend derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.




Die Optimalste Lösung währe die, dass ich beide Fahrzeuge auf mich anmelde, denn die Frage "kann ein ALG2 Empfänger 2 Fahrzeuge anmelden?" beschränkt sich nicht nur auf das Strassenverkehrsamt sondern auch auf die Versicherung.


In Antwort auf:


Ebenfalls gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person (z.B. den Bruder) übertragen zu lassen.





Was bedeutet übertragen genau?
Wenn ich meine Prozente auf mein Bruder übertrage, muss ich dann wieder von vorne anfangen(200%) oder behalte ich meine 45% bei?



Die Lösung liegt bestimmt in der Kombination von beiden.
Wo kann ich mich denn da schlau machen?

Wenn Du aber Zeit und Lust könntest Du es genauer erläutern und mit mir eine Lösung finden.

Racegirl

Mo24-Fan

Beiträge: 352

Registriert: 06.10.2004

Region: Sachsen

Motorrad: Yamaha Diversion

  • Private Nachricht senden

8

Samstag, 15. Oktober 2005, 22:41

Re: ALG 2

Also ich seh in eurem Postings gerade nicht ganz durch.. aber durch mein Studium kenn ich mich mit ALG 2 recht gut aus. Wenn jemand Fragen hat und ich helfen kann tu ich dies gern, einfach ne PN an mich schicken! Vielleicht hilft es euch, hab alle aktuellen Gesetzesgrundlagen usw. da.

Grüßle Racegirl

9

Samstag, 15. Oktober 2005, 23:21

Re: ALG 2

In Antwort auf:

Also ich seh in eurem Postings gerade nicht ganz durch..

Grüßle Racegirl




Wenn Du mir die Hauptfrage beantworten kannst wär ich schon glücklich.

In Antwort auf:


Wer weiss ob man als ALG2 Empfänger mehrere Fahrzeuge (1 PKW & 1 Motorrad) angemeldet haben darf?



klanor

Team MO24 - deus ex machina

Beiträge: 7 410

Registriert: 24.08.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ホンダ, Honda, Transalp

  • Private Nachricht senden

10

Samstag, 15. Oktober 2005, 23:22

Re: ALG 2

Normalerweise sollte es in der Situation wohl das Beste sein, wenn Du alles (Zulassung und Versicherung) über deinen Bruder laufen lässt.
Damit hat der natürlich Deine Prozente, aber so what, Du bist dann erstmal auf der sicheren Seite.

Wenn dann ALG2 nicht mehr notwendig ist, weil Du wieder arbeitest, kannst Du alles wieder übernehmen. Und wenn Dein Bruder dann mit einem Fahreug weiter bei der Versicherung bleiben will, kann es sogar sein, dass die sich darauf einlässt, dass ihr beide zu 45% (oder weniger) fahrt.

Ich glaube Kfz-Haftpflicht ist für die Versicherungen eh kein großes Geschäft und dient meist dazu, Kunden auch für andere Sachen zu gewinnen. Wenn das stimmt, erklärt es die hohe Kompromissbereitschaft, die ich in solchen Sachen bereits erfahren habe.

Racegirl, was sagst Du denn dazu? (Unabhängig von ALG2)

Racegirl

Mo24-Fan

Beiträge: 352

Registriert: 06.10.2004

Region: Sachsen

Motorrad: Yamaha Diversion

  • Private Nachricht senden

11

Sonntag, 16. Oktober 2005, 16:01

Re: ALG 2

Also zur Grundfrage Fahrzeug gilt, was TurBini schon richtig gepostet hat der §12 Abs. 2 Nr. 1 SGB 2 Wie es sich mit den Versicherungen hält kann ich nicht genau sagen, aber was Klanor dargelegt hat macht Sinn. Ich werde den Fall mal mit in unsere Rechtgruppe nehmen und mein Prof. befragen, wenn ich dann auf eine halbwegs verständliche Lösung gekommen bin, geb ichs hier durch. (das wird Donnerstag oder Freitag sein)
Sorry, dass ich zum Zeitpunkt nicht mehr sagen kann, ist halt ein verflixt verstrickter Bereich, der ganze Rechtkram Aber ich werde mich bemühen!

Grüße Racegirl

Racegirl

Mo24-Fan

Beiträge: 352

Registriert: 06.10.2004

Region: Sachsen

Motorrad: Yamaha Diversion

  • Private Nachricht senden

12

Donnerstag, 20. Oktober 2005, 15:04

Re: ALG 2

Also, rein rechtlich gesehen, sieht es so aus. DU darfst als ALG II Empfänger ein Fahrzeug besitzen (beruft sich auf § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) Aber! du darfst leider nicht ein Auto und ein Motorrad besitzen. Das heißt eins von beiden ist legitim (soweit es den Sachwert von 5000€ nicht überschreitet) jedoch beides zusammen geht nicht. Es besteht die Möglichkeit, dass Motorrad in den Freibetrag (mindestens 4100€) zu nehmen (also als Sachwert) das meinte zumindest mein Rechtprof. Ich hoffe es hat dir etwas weiterhelfen können. Zumindest die grundlegende Frage "darf man ein Auto und Motorrad als ALG II Besitzer haben?" konnte dir ja hier eindeutig beantwortet werden.

Grüße Racegirl

13

Donnerstag, 20. Oktober 2005, 19:32

Re: ALG 2

In Antwort auf:

Zumindest die grundlegende Frage "darf man ein Auto und Motorrad als ALG II Besitzer haben?" konnte dir ja hier eindeutig beantwortet werden.

Grüße Racegirl




So ist es, jetzt hab ich wenigstens klarheit.

Denn fast jeder in meiner Umgebung erzählt was anderes, da wird man ja beschäuert bei.

Ich werde das Auto auf mich angemeldet lassen und das Mopped meldet mein Bruder auf sich an, so kommen wir beide Billig davon.

Danke Dir vielmals für deine Mühe *Blumenüberreich*, denn ohne deine Hilfe würde ich wohl noch eine ganze weile suchen.

Racegirl

Mo24-Fan

Beiträge: 352

Registriert: 06.10.2004

Region: Sachsen

Motorrad: Yamaha Diversion

  • Private Nachricht senden

14

Donnerstag, 20. Oktober 2005, 19:42

Re: ALG 2

kein Problem

Grüße Racegirl

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung