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GrummeL

Mo24-Fan

  • »GrummeL« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 218

Registriert: 03.05.2005

Region: Niedersachsen

Motorrad: xj 900 / Transalp

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1

Montag, 25. Juni 2007, 13:30

Recht: Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall

Recht: Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall 20.06.2007


Nach einem Verkehrsunfall streiten Motorradfahrer und die Versicherung
des Unfallgegners häufig darüber, in welchem Umfang die beschädigte
Schutzbekleidung nebst Helm zu erstatten sind. Hier hat das
Landgericht (LG) Duisburg kürzlich einen klaren Katalog aufgestellt.
Schadenersatz auf Basis des Neupreises lehnt das Gericht grundsätzlich
ab. Schutzkleidung nutze sich ab und müsse entsprechend dem Umfang
der Nutzung nach entsprechender Zeit ausgetauscht werden.


Ein Helm ist nach Ansicht des Gerichts fünf Jahre einsetzbar.
Handschuhe könne man acht Jahre nutzen, Stiefel sechs und der
Rückenprotektor halte zwölf Jahre. Zur Berechnung des Zeitwertes und
damit des Betrages, den der Schädiger zahlen muss, lässt sich folgende
Formel aufstellen. Nach der obigen Regel wird die Restnutzungsdauer
errechnet gemessen am Alter der beschädigten Sachen zum
Unfallzeitpunkt. Diese Zahl wird mit dem Anschaffungspreis der neuen
Kleidung am Unfalltag multipliziert. Der so errechnete Betrag wird durch
die Gesamtnutzungsdauer dividiert (LG Duisburg Urteil v. 20.02.2007 - 6 O 434/05 (SVR 2007,181).

PS.: Für den Fall, dass der Beitrag bereits im Forum steht, bitte ich den Finder es für sich zu behalten.... vielen Dank :durchgeknallt:
Nicht der natürlichen "Auslese" verdanke ich meine Existens.
Es gibt mich, weil Gott einen Blick für Schönheit hat
und dich, weil er Sinn für Humor hat

Eckes

Mo24-Bewohner

Beiträge: 2 178

Registriert: 06.06.2007

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2

Montag, 25. Juni 2007, 16:42

solche regelungen find ich schwachsinnig.
1. durch pflege/nichtpflege entstehen vollkommen unterschiedliche haltbarkeitsdauern
2. mit so einem restwert kann man sich keine neue schutzkleidung kaufen
Nowadays people know the price of everything and the value of nothing.

- Oscar Wilde

TurBini

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 650

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3

Dienstag, 26. Juni 2007, 10:23

RE: Recht: Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall

Es gibt ein anderes Urteil eines anderen Gerichtes wonach der Wiederbeschaffungswert / Neuwert anzusetzen ist. Ich bin nur gerade zu faul zu googlen. Eventuell kann Michael alias Worf was dazu sagen, bei ihm war das glaub ich so...

Kaffeetasse zum Gruss erhebt
TB

blahwas

Asphaltschinder

Beiträge: 18 468

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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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4

Dienstag, 26. Juni 2007, 21:35

Bisher wars in allen mir bekannten Fällen so, dass es Neupreis gab. Ist ja nicht so, dass man sich absichtlich über den Haufen fahren lässt, um sich neu einkleiden zu können...
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Valmont

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 102

Registriert: 12.09.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500s

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5

Donnerstag, 28. Juni 2007, 15:16

Also mir wurde das Motorrad umgefahren und dabei wurde das Motorrad und die Abdeckplan beschädigt.
Für die Abdeckplane habe ich auch den Neuwert bezahlt bekommen, obwohl sie schon 1 Jahr alt war. Kommt also immer auf die Versicherung an.
Fahre nur so schnell, wie du dich sicher fühlst.

Bikerider

unregistriert

6

Montag, 2. Juli 2007, 16:31

Eigentlich eine klare Sache: Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, hat in voller Höhe für diesen Schaden zu haften. Das ist Gesetz!
Man muß es sich nicht gefallen lassen, dass einem die gegnerische Versicherung etwas abzieht wegen Abnutzung. Rechtschutzversicherung heißt hier das Zauberwort. Die Versicherungen versuchen alles, um nicht oder wenig zahlen zu müssen.

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