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Manuel

Motorradloser

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1

Sonntag, 8. Juli 2007, 22:32

was ist wenn eine maschine vom werkstatthof gestohlen wird?

mal eine konstruierte Situation:
Ich gebe meine Maschine in die Werkstatt, stelle sie aber noch draussen ab, weil in der Werkstatt selbst kein Platz is. Zieh den Schlüssel ab, lasse aber das Lenkradschloss draussen, damit die später die Maschine in die Werkstatt schieben können. Nun wird die Maschine gestohlen. Wer haftet dann in diesem Fall? Geht die Haftung auf die Werkstatt über, in dem Moment wo ich den Auftrag zur Reparatur aufgebe?
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masterFU

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2

Sonntag, 8. Juli 2007, 23:12

wenn der auftrag angenommen ist, haftet die werkstatt, sonst du

Manuel

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3

Sonntag, 8. Juli 2007, 23:21

und wenn ich sage macht mal und der gibt als einverständniss nen handschlag, is die werkstatt dann haftbar?

es liegt kein aktueller fall vor... ich will das nurmal wissen, weil motorräder lassen sich nunmal einfacher klauen als autos...
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Manuel« (8. Juli 2007, 23:21)


blahwas

Asphaltschinder

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4

Sonntag, 8. Juli 2007, 23:25

Da gibts für Autos schon Urteile zu - auch wenn das Auto an der öffentlichen Straße parkt und nicht auf dem Betriebsgelände, haftet die Werkstatt.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

masterFU

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5

Montag, 9. Juli 2007, 08:32

Zitat

Original von wortex
und wenn ich sage macht mal und der gibt als einverständniss nen handschlag, is die werkstatt dann haftbar?

es liegt kein aktueller fall vor... ich will das nurmal wissen, weil motorräder lassen sich nunmal einfacher klauen als autos...



kriegt man denn eigentlich eine auftragsbestätigung?
im falle des falles bist du evtl in der pflicht zu beweisen das der auftrag angenommen war.

willtst deine nachbarswerkstatt übern tisch ziehen? :D:D:

RoteS4

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6

Montag, 9. Juli 2007, 09:19

Zitat

Original von masterfu

kriegt man denn eigentlich eine auftragsbestätigung?
......


Eine gut geführte Werkstatt gibt immer eine Durchschrift, eine Kopie des Werkstattauftrages raus.

masterFU

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7

Montag, 9. Juli 2007, 12:02

und ab da ist das risiko beim diebstahl bei der werkstatt. SONST NICHT! =)

Benino

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8

Montag, 9. Juli 2007, 12:38

Ein Werkstattauftrag kann auch mündlich erfolgen, allerdings kann der Werkstattbetreiber diesen im Falle eines Falles abstreiten. Auf jeden Fall würde ich das Lenkerschloß verriegeln, sollen die in der Werkstatt doch den Schlüssel nehmen, den man ihnen sowieso überläßt. Ansonsten könnte das als Fahrlässigkeit verstanden werden, worauf die Werkstattversicherunng sich eventuell aus der Verantwortung ziehen könnte? Bei meinem Händler sind auf dem Hof ausgestellte Maschine immer mit verriegeltem Lenkerschloß abgestellt, wohl nicht ohne Grund...
Nach Möglichkeit würde ich das Moped auch auf dem Werkstattgelände abstellen.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Benino« (9. Juli 2007, 12:43)


RoteS4

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9

Montag, 9. Juli 2007, 13:18

Zitat

Original von masterfu
und ab da ist das risiko beim diebstahl bei der werkstatt. SONST NICHT! =)


Wie auch rechtsverbindliche Kaufverträge per Handschlag, per Wort abgeschlossen werden (können) ist natürlich auch hier ohne eine Auftragskopie die Übergabe des Fahrzeuges vollzogen und die Haftung geht an die Wrkstatt über. Derartiges sollte in jeder AGB stehen.

Wenn also der Annehmende locker den Schlüssel übernimmt und meint das es bei denen üblich sei das Fahrzeug unverschlossen auf deren Hof stehen zu lassen, ist das seine Entscheidung / seine Verantwortung.

Manuel

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10

Montag, 9. Juli 2007, 14:25

ok danke für die vielen Antworten, ich wollte das nurmal gewusst haben.
Weil bei einer Werkstatt war das gängige Praxis, das der Schlüssel steckte während das Auto aufm Hof stande...
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masterFU

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11

Montag, 9. Juli 2007, 14:28

na dann will ich mal den alten schrott golf dort abstellen und beten :D

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