Hallo,
ich möchte meine CBR600F wieder aufmachen, nachdem ich nun 2 Jahre freiwillig mit 34PS gefahren bin.
In meinem neuen Fahrzeugschein steht, dass sie durch Drosselblenden im Ansaugkanal gedrosselt wurde.
Hab jetzt mal auf dem alten Fahrzeugbrief geschaut, da ist nun von einer Leistungsänderung durch geänderte Ansaugstutzen die Rede. Ist das nun das selbe, oder wie sieht das aus? Denn das steht sowohl bei der damals durchgeführten Drosselung auf 34PS sowie bei der Entdrosselung auf 98PS. Nicht, dass der vom TÜV nachher anstatt der alten Drosselblenden den alten Ansaugstutzen sehen will? xD
Gruß
Schneiber