


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »McEgg« (29. März 2007, 11:30)
Zitat
Technisches Zubehör, dessen Betriebssicherheit nicht nur von der eigenen Festigkeit und Funktion, sondern auch von der korrekten Montage am Fahrzeug abhängt, wird häufig mit einem TÜV Gutachten geliefert. Der Nutzer ist verpflichtet, solches Zubehör nach dem Anbau umgehend vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Dabei kontrolliert der TÜV-Prüfer auch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs insgesamt. Die Eintragung ist kostenpflichtig.
Aktuelle TÜV Gutachten sind inzwischen immer häufiger auf bestimmte Fahrzeugtypen bezogen. Kein Hersteller ist jedoch (z. B. aus Kostengründen) in der Lage, sein Produkt an allen in Frage kommenden Fahrzeugen prüfen zu lassen. Ist ein Modell nicht aufgeführt, muß der Prüfer nach seiner Sachkenntnis über die Eintragung entscheiden, die verkehrssichere Beschaffenheit und Festigkeit des Produkts wäre mit dem bestehenden TÜV-Gutachten nachgewiesen.
Seit 2002 akzeptiert der TÜV nur noch Teilegutachten, die einen Nachweis über das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers gemäß den Anforderungen des §19 Anlage XIX StVZO durch eine gültige Zertifizierungsurkunde enthalten. Ältere Gutachten können nur noch ausnahmsweise im Rahmen einer Vollabnahme (Bauratabnahme) herangezogen werden, verpflichten den Prüfer jedoch keineswegs mehr zu einer Eintragung.




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