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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »smuggler« (20. Juli 2008, 12:21)
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Wenn man meine Kawa trotz der ABE stilllegen kann, sollte ich mich damit in Zukunft natürlich zurückhalten.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »helterskelter« (22. Juli 2008, 00:14)
wenns mir zu laut ist lass ich die Org. Tüten dran.



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MickDoohan« (28. Juli 2008, 22:57)
Zitat
Original von Bobby
Dichtungsring?
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Zitat
Original von MickDoohan
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Diese Regelung gilt bundesweit!
Bis die sich was neues einfallen lassen in unserem Bürokratenstaat
Zitat
Original von blahwas
Zitat
Original von MickDoohan
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Diese Regelung gilt bundesweit!
Bis die sich was neues einfallen lassen in unserem Bürokratenstaat
"Bis die sich was neues einfallen lassen " war "bis zum 02.03.2007". Aber man kann natürlich weiterhin aufwärmen, was man irgendwann mal irgendwo gelesen hat. Der Versuch, nem Polizisten zu erzählen, was er darf und was nicht, ist zum scheitern verurteilt...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MickDoohan« (29. Juli 2008, 08:08)
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