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helterskelter

Mo24-Probefahrer

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1

Sonntag, 20. Juli 2008, 04:35

Qualität des Barracuda Endtops

Ich habe heute einen neuen Alu-Barracuda Endtopf installiert, da mir meine ZXR nach Aufgabe des Micron Race doch recht zahm vorkam. Beim Anbau fiel mir auf, dass man sehr schnell Kratzer in das Teil bekommt. Neben den viel zu langen Schrauben, die eine Befestigung am Krümmer unmöglich machten, passte auch das Winkelstück nicht, mit dem der Endtopf am Rahmen befestigt wird. Ich musste hin- und herprobieren, was zahlreiche Kratzer verursachte.

Nachdem ich die Muttern des alten Endtops auf die Schrauben drehte, sie dadurch verkürzte (mir stand keine Werkbank zur Verfügung, wo ich sie hätte kürzen können), und nachdem ich den Endtopf etwas runterdrückte (ich hoffe ohne Nebenwirkungen), um den viel zu langen Winkel am Rahmem zu befestigen, konnte ich endlich losfahren.

Die wirklich saumäßige Qualität wurde vom Klang wider wett gemacht. Ich frage mich ernsthaft, wie das Teil eine ABE bekommen konnte. Der Barracuda kommt (mit installiertem DB-Killer) dem Micron Race wirklich sehr nahe. Ich werde ganz bestimmt nicht den DB-Killer herausnehmen, wozu auch. Nun, jetzt kann ich an den Grünen bzw. Blauen vorbeifahren, ohne Angst zu haben, denn notfalls kann ich mit der ABE winken.

Seltsam kommt es mir dennoch vor. Auch dass man durch den Endtopf durchschauen kann. Dieser ist aber laut beigefügter EU-ABE eindeutig für die ZXR 750 zugelassen. *Grübel*

Der Auspuff fiel auch gleich anderen auf: "Was hast du eigentlich für einen Auspuff???"
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blahwas

Asphaltschinder

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2

Sonntag, 20. Juli 2008, 10:48

Interessant zu lesen. Hoffe der Sound geht dir nicht bald selbst auf den Keks.

Übrigens: ABE hin oder her - ist die Karre zu laut, wird sie stillgelegt. Wie laut sie sein darf steht in deinen Fahrzeugpapieren oder in der ABE. Sind auch Leute mit selbstausgeräumten Töpfen unterwegs und GrünWeiss weiss das.
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smuggler

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3

Sonntag, 20. Juli 2008, 12:15

Barracudatöpfe sind schon dafür bekannt laut zu sein. Zu laut fürn Schnittlauch.
In Bayern würdest damit nicht weit kommen. ;)

Ich mag die Alutöpfe nicht so, weil die wie du schon geschrieben hast sehr schnell verkratzen.
Verfärben die sich nicht auch so stark ? Ich mein so Regenbogenfarben sind nett aber nicht am Endtopf

Das mit den E*Nummern & Co ist eh so ne Sache. Hatte mal einen Galassetti mit E3 (Italien) Prüfzeichen. Die Italiener sind da nicht so pingelig, aber unsere Herren messen und entscheiden dann. Da können auch zig ABE oder E*Nummern/Prüfzeichen vorliegen und eingestanzt sein. Wenn zu laut -> Stilllegung bzw beim Tüv vorfahren.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »smuggler« (20. Juli 2008, 12:21)


Bobby

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4

Sonntag, 20. Juli 2008, 22:20

Habe an meiner ZRX auch den Barracuda drauf und war anfangs enttäuscht.
Absolut kein Vergleich mit dem Micron Race, den ich vorher dran hatte, selbst nicht, als ich den DB-Killer raus hatte.
Da ich aber kein Bock mehr hatte, nach Schnittlauch Ausschau zu halten, habe ich ihn dran gelassen und mich daran gewöhnt.
Und ja, leider ist die Oberfläche sehr empfindlich.

@ Blahwas

Falsch. Ist augenscheinlich nichts von Veränderungen an dem ESD zu erkennen, dürfen sie Dich vorladen, Stilllegen nicht, selbst in Bayern nicht.
Kann nachgewiesen werden, vor Ort, das Veränderungen vorgenommen worden sind, dann ja.

blahwas

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5

Sonntag, 20. Juli 2008, 23:50

Hast du ne Quelle dazu? Kenne einige Postings, wo den Leuten der Pott abgeschraubt und zur Beweissicherung mitgenommen wurde - mit Stillegung. Geht auch ohne Beweissicherung, wenn die Manipulation zugegeben wird: Gefahrenabwehr. Ist weit hergeholt, hilft dir vor Ort aber auch nix.
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Bobby

Freebiker

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6

Montag, 21. Juli 2008, 00:00

@ Blahwas

Quelle war ein Bericht in der BN. Bin jetzt zu faul, um zu suchen, mache mich aber morgen auf die Socken!

blahwas

Asphaltschinder

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7

Montag, 21. Juli 2008, 00:09

okay, Praxis scheint halt ne andere zu sein und ob grünweiss sich von BN was sagen lässt...?
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smuggler

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8

Montag, 21. Juli 2008, 13:03

Bayrische Beamte halten an ihrer ersten Meinung fest und setzen diese konsequent durch.
Da hilft kein protestieren oder paragraphen aufzählen.. da mögen die.. damit reitest dich dann richtig in die Scheisse.
Wenn der Beamte meint das wird Stillgelegt dann ists das auch so.

Das einzig gute ist, ich habe noch keinen gesehen der sich mehr mit Bikes ausgekannt hat ;)
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helterskelter

Mo24-Probefahrer

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9

Dienstag, 22. Juli 2008, 00:12

Würde mich auch interessieren, wie das nun tatsächlich ist. Habe mir extra einen Brummtopf mit ABE gekauft, um auf der sicheren Seite zu sein. Nun bin ich doch verunsichert.

Kaum hatte ich das Ding montiert, habe ich demonstrativ und selbstbewusst Gas gegeben, als etwas grün-weisses an mir vorbeifuhr. ;) Wenn man meine Kawa trotz der ABE stilllegen kann, sollte ich mich damit in Zukunft natürlich zurückhalten.

Es ist schon irgendwie gemein. Ich höre in Kassel täglich irgendwelche vierrädrigen Verkehrsteilnehmer, die mit ihren Auspüffen einen derartigen Krach machen, dass man meint, die fahren ohne Endtopf. Um die kümmert sich anscheinend niemand. Wenn man jedoch mit einem Motorrad fährt, dass etwas mehr Krach macht als andere, ist das viel schlimmer?
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smuggler

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10

Dienstag, 22. Juli 2008, 12:26

Naja, mal ehrlich Moped mit Racingkrümmern und Töpfen sind auch nicht wirklich leise.... nur da sieht Biker drüber hinweg weil er den Sound als wohlklingend empfindet ;)
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Dog-Steve

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11

Dienstag, 22. Juli 2008, 12:52

Hab mal überlegt warum es für die Barracudas noch so viele DB-Killer gibt...
1.) Racing, ok
2.)Normal, auch ok.
3.) Quiet, wozu ?( wenns mir zu laut ist lass ich die Org. Tüten dran.
4.) SuperQuiet :bahnhof:

Aber die einzigen die Regelkonform aussehen sind die SuperQuiet :O

Mal laut gedacht: Mit den ganz leisen Killern bekommen die Dinger ihre E-Nummer drauf, Verkauft werden sie aber mit den "Normalen" die eigentlich nicht ganz so Legal sind.

Könnte doch was dran sein, oder ;)


Gruß Steve

Bobby

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12

Dienstag, 22. Juli 2008, 21:16

Ich muss mal meine Behauptung zurück ziehen!

Finde diesen blöden Bericht nicht. :durchgeknallt:

MickDoohan

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13

Montag, 28. Juli 2008, 22:54

Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Diese Regelung gilt bundesweit!

Bis die sich was neues einfallen lassen in unserem Bürokratenstaat

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MickDoohan« (28. Juli 2008, 22:57)


helterskelter

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Montag, 28. Juli 2008, 23:33

Gut zu wissen!

Übrigens erfuhr ich in einer Werkstatt, warum der Barracuda so ein Geballer macht: Der Dichtungsring fehlt. Wieder etwas dazu gelernt. Nun muss ich zusehen, dass ich mir eine Dichtung besorge. Oder ich lasse es einfach so... ;)
Yeeeah baby!

Bobby

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15

Montag, 28. Juli 2008, 23:49

Dichtungsring?

helterskelter

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16

Dienstag, 29. Juli 2008, 03:24

Dichtungsring

Zitat

Original von Bobby
Dichtungsring?


Jo, der Herr in der Werkstatt meinte, da gehöre eine Dichtung zwischen die Verbindung von Endtopf und Krümmer. Da er regelmäßig Motorräder repariert und sogar Rennen fährt, gehe ich davon aus, dass das richtig ist.

Am Micron Race, den ich kürzlich abgebaut habe, klebt die Dichtung nicht. Ob sie am originalen Endtopf zu finden ist, der kurzzeitig nach dem Micron gefahren wurde, muss ich noch nachschauen.

Watt nu? Gehört da eine Dichtung dazwischen oder nisch? Huh?
Yeeeah baby!

blahwas

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17

Dienstag, 29. Juli 2008, 08:04

Zitat

Original von MickDoohan
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Diese Regelung gilt bundesweit!

Bis die sich was neues einfallen lassen in unserem Bürokratenstaat


"Bis die sich was neues einfallen lassen " war "bis zum 02.03.2007". Aber man kann natürlich weiterhin aufwärmen, was man irgendwann mal irgendwo gelesen hat. Der Versuch, nem Polizisten zu erzählen, was er darf und was nicht, ist zum scheitern verurteilt...
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

MickDoohan

unregistriert

18

Dienstag, 29. Juli 2008, 08:04

Da gehört keine Dichtung rein, war bei meinem SlipOn auch nicht der Fall.

MickDoohan

unregistriert

19

Dienstag, 29. Juli 2008, 08:08

Zitat

Original von blahwas

Zitat

Original von MickDoohan
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Diese Regelung gilt bundesweit!

Bis die sich was neues einfallen lassen in unserem Bürokratenstaat


"Bis die sich was neues einfallen lassen " war "bis zum 02.03.2007". Aber man kann natürlich weiterhin aufwärmen, was man irgendwann mal irgendwo gelesen hat. Der Versuch, nem Polizisten zu erzählen, was er darf und was nicht, ist zum scheitern verurteilt...


Junge - das habe ich gestern in einem Polizeiforum gelesen aber du kannst uns ja mit deiner unendlichen Weisheit erleuchten. :boese:

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smuggler

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20

Dienstag, 29. Juli 2008, 13:43

Ab 01.03.2007 ist die FZV (Fahrzeug Zulassungs Verordnung) in Kraft. Diese ersetzt in Teilen die StVZO.
Das hat u.a. folgende Auswirkungen. Eine Betriebserlaubnis kann nach §19 StVZO nicht erlöschen, weil dieser weggefallen ist. Der Geseztgeber hat hier einfach gepennt und wird nachbessern.

Das würde jetzt theoretisch bedeuten: Ein "verlorengegangener" DB Killer führt nicht zum erlöschen der BE. Stimmt soweit, leider gibt es auch hier ein ABER.

Ein Ordnungswidrigkeit wäre es trotzdem, weil man von Seiten der Rennleitung auf den §30 StVZO (Beschaffenheit der Fahrzeuge) zurückgreift. Da steht Sinngemäß drin, dass Fahrzeuge so beschaffen sein müssen, das kein anderer geschädigt, belästigt bzw. gefährdet wird.

Dieser Bußgeldtatbestand wird dann ebenfalls mit den 3 Punkten und 50€ + VW Gebühren geahndet (wen wunderts).

Inwieweit sich das bis heute entwickelt hat, weiß ich nicht.
Und kleiner Tip, fang niemals mit der Exekutive das diskutieren an.
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