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d4iw4lk3R

Mo24-Probefahrer

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1

Samstag, 26. Juni 2010, 17:01

Übersetzung Yamaha XT 600 Bj 93 ändern

Hi Community,

folgendes: ich habe mir eine gedrosselte (25kw) XT600 gekauft. Der Vorbesitzer hat sie offen gefahen mit der Standardübersetzung mit 15 / 39.
Gedrosselt lässt sie sich so nicht optimal fahren, da im 5. Gang das Motorrad wieder an Drehzahl verliert. Sprich sie fährt im 4. schneller als im 5. weil das Drehmoment nicht aussreicht um sie weiter zu kicken :D

Ergo ne kürzere Übersetzung muss her. Ich hab vom Vorbesitzer ein Ritzel mit 45 Zähnen bekommen, das passt aber nicht mehr rein, weil die Kettenspanner jetz schon ganz vorne sind.
Ne neue Kette bekommt man nicht einzeln, und die 80 Euro für nen Satz wollt ich jetz nicht ausgeben..
Da hab ich mir überlegt, ob ich mir vielleicht ein 13er Ritzel kaufen sollte (ca 15 Euro).. mein Vater meint aber, dass das nicht so gut passt, da ein 13er schon ziemich klein is..

Meint ihr, das geht trotzdem gut?


greetz, thx im vorraus

DieLegende

Master of desaster

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2

Samstag, 26. Juni 2010, 17:57

Zitat

Vorbesitzer ein Ritzel mit 45 Zähnen

Moment - Du meinst sicher "Kettenblatt" und nicht "Ritzel", oder?

Abgesehen davon - was sagt denn Yamaha dazu? Hast Du da schon nach legalen Möglichkeiten gefragt?

Zitat

mein Vater meint aber, dass das nicht so gut passt, da ein 13er schon ziemich klein is

Wenn es erlaubt ist - ausprobieren. Dir muß halt bewußt sein, daß Du den Verschleiß durch eine Reduzierung der Ritzelgröße erhöhst.

Ich schicke Dir gleich noch eine PN mit einem Link, dann kannst Du ein wenig rechnen.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
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hotblack

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3

Samstag, 26. Juni 2010, 18:17

Moin,

Zitat

Ne neue Kette bekommt man nicht einzeln
Hä???? Natürlich kriegt man ne Kette einzeln, musst halt nicht bei Prolo und Luise schauen, sondern beim Händler um die Ecke.

Wenn Du mir die Teilung und die Gliederanzahl nennst, kann ich Dir auch ein Angebot machen.
Munter bleiben
Gruß
hotblack

bekennender Fischkopp und Youngtimerfahrer

d4iw4lk3R

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4

Samstag, 26. Juni 2010, 21:02

Danke für die Antworten
@Legende
Ja, meine natürlich Kettenblatt ^^"
Die rechtliche Lage ist mir dahingehend ziemlich Latte, glaube aber, dass das legal is.. Leistung bleibt ja gleich und Endgeschwindigkeit (Versicherungsschutz) wird ja nicht erhöht..
Verschleiß wird auch in Grenzen bleiben, da sie ja jetz zu lang übersetzt ist..

Meine Sorge war, dass das vielleicht ein zu großer Unterschied zwischen Ritzel und Kettenblatt ist bei ner 13/39 Übersetzung.. Aber ich werds mal ausprobieren!
Und danke für den Link, ich schaus mir mal bei Gelegenheit durch, hab jetz aber keine Zeit.

@hotblack
Ok, im Fachhandel wird mans auch einzeln bekommen.. aber wenn das mit dem kleinen Ritzel gut geht wär ich ja zufrieden... 13/45 wär dann aber auch interessant ;D


Greetz

DieLegende

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5

Samstag, 26. Juni 2010, 22:37

Zitat

Die rechtliche Lage ist mir dahingehend ziemlich Latte,

Hm, keine gute Idee. Ein Unfall reicht (auch unverschuldet), und Du hast ziemlichen Ärger.

Zitat

glaube aber, dass das legal is.. Leistung bleibt ja gleich

Nur die des Motors, nicht aber die am Hinterrad.
Streng genommen kann man Dir Fahren ohne Führerschein, Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis sowie Versicherungsbetrug vorwerfen, wenn am Hinterrad dadurch eine höhere Leistung als erlaubt gemessen wird (natürlich auf Kosten der Höchstgeschwindigkeit, aber das interessiert dann niemanden).

Deine Einstellung zur Legalität solltest Du durchaus nochmal überdenken.

Servus,

Holger
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Fischi

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6

Samstag, 26. Juni 2010, 23:54

Die rechtliche Lage ist mir dahingehend ziemlich Latte, glaube aber, dass das legal is.. Leistung bleibt ja gleich und Endgeschwindigkeit (Versicherungsschutz) wird ja nicht erhöht..


Sollte Dir aber nicht so Latte sein...das Fahrgeräusch hat eine klare Definition für Geschw., Abstand und Umfeld....Du änderst die Drehzahl für so typische Geschw. wie 30, 50, 70...und zwar nach oben, damit wird die XT lauter und Deine ABE ist erloschen...klingt komisch, ist aber so!

Ok, ich hab´s früher auch gemacht und zwar genau mit dem 13er Ritzel weil mir damals das Kettenblatt auch zu teuer war und vor allem dauert der Wechsel des Ritzels nur wenige Minuten...UND es ist unsichtbar hinter einer Blende
Mein Motivation war allerdings Gelände und der besser nutzbare 2.Gang....im 5.Gang hat selbst meine damalige und offene XT600 2kf nicht ausgedreht....aber wozu auch, mit 130 auf der Bahn ist sie ja schon recht verwegen schnell...

Um die Kette und einen eventuell höheren Verschleiß mach Dir weniger Sorgen...mehr Verschleiß hab ich nie bemerkt.
Nicht erschrecken nach der Änderung...das Untersetzungsverhältnis geht von 2,6 auf 3 (15% kürzer!)...das ist richtig viel und die XT macht damit gerne Männchen, auch gedrosselte...

Aber wie gesagt, es ist illegal....konkret ein 3 Punkte Verstoß wenn es jemand bemerkt!
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Phil89

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7

Sonntag, 27. Juni 2010, 09:22

Zitat

Hä???? Natürlich kriegt man ne Kette einzeln, musst halt nicht bei Prolo und Luise schauen, sondern beim Händler um die Ecke.


Die KETTE (!) Wechselt man im SATZ mit den Ritzeln ! So hab ich es gelernt ... im Geländebetrieb könnte ich mir noch was anderes vorstellen. Ansonsten nicht...

Fischi

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8

Sonntag, 27. Juni 2010, 11:46

Die KETTE (!) Wechselt man im SATZ mit den Ritzeln ! So hab ich es gelernt


Ich glaube man kann davon ausgehen das ausgerechnet hotblack das am besten weiß :grin:

Es geht ja um was anderes...seine Kette ist zu kurz wenn er das Kettenblatt wechselt um eine kürzere Untersetzung zu bekommen....vermutlich würde da ein zweites Schloss aber auch völlig ausreichen...

Und eins stimmt absolut...die Discounter bieten gerne Komplett Sätze an, am besten noch mit Kettenfett, Bremsenreiniger, Putzlappen, Ratschenkasten und Drehmomentschlüssel....ich kann diese "Sätze" auch nicht leiden und kaufen nur sehr selten beim Discounter ein...
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d4iw4lk3R

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9

Sonntag, 27. Juni 2010, 13:42

Hi,

warum soll ich mir einen kompletten Kettensatz kaufen, wenn Kettenblatt, Ritzel und Kette fast neu sind? (:

Die Leistung, die am Hinterrad abgegirffen wird ist immer kleiner als die des Motors.. also wird auch bei einer extrem kurz übersetzten Maschine nie die Leistung am Hinterrad höher sein als die des Motors.. da bekomm ich keine Schwierigkeiten.
Ob andere Übersetzungen ansich illegal sind, ist mir immernoch egal.. Die XT gibt es ja serienmäßig mit 2 verschiedenen Übersetzungen, wie ich das mache (vorne und hinten wenig oder vorne und hinten viel) wird doch wohl egal sein oO

mfg

Fluffy

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10

Sonntag, 27. Juni 2010, 20:18

Man kann es sich natürlich auch schönreden...

Bei einer Übersetzungsänderung >8% muß ein Abgas- und Geräuschgutachten eingeholt werden. Wenn das nicht vorhanden ist gibt´s oben genannte 3 Punkte und in der Probezeit Nachschulung und 20 Peitschenhiebe.
jetzt nerv mal nicht (.....)

die wenigsten leute in diesem forum haben etwas sinnvolles zu tun sonst
wärn sie ja nicht hier.
:grin:

Fischi

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11

Montag, 28. Juni 2010, 13:36

Die Abgaswerte hatte ich vergessen...ob das aber auch für eine ´93er gilt weiß ich nicht, ich hab da ´94 im Kopf...

Die XT gibt es ja serienmäßig mit 2 verschiedenen Übersetzungen, wie ich das mache (vorne und hinten wenig oder vorne und hinten viel) wird doch wohl egal sein oO

Falls es Dir noch nicht aufgefallen ist, Du fährst gedrosselt und hast damit wohl auch einen FS auf Probe...es ist Dein Lappen, nicht meiner...Nachschulungen sind teurer als ein TÜV Eintrag...solltest Du also nicht so locker nehmen, ganz besonders die jüngeren Fahrer werden immer etwas intensiver kontrolliert...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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d4iw4lk3R

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12

Sonntag, 4. Juli 2010, 16:47

Aalso.. ich hab nochmal in der Betriebsanleitung nachgeschaut und da steht sogar drin, dass die Serienübersetzung 15/46 is, also werd ich die auch reintun.
Meine Kette ist aber dafür zu kurz.. der Vorbesitzer hat da wohl rumgemurxt xD

Ich hab nen Händler gefunden, der mir Kettenkit und Einbau für ca 140 Flocken macht.. selber einbauen is nicht, da die ja alle vernietet sind.. oder? Kettenschlösser sollen eh nicht das gelbe vom Ei sein...

greetz

13

Sonntag, 4. Juli 2010, 18:07

Na das hört sich doch gut an: die originale und eingetragene Übersetzung einbauen, keinen Briefeintrag brauchen und das alles noch legal - was will man mehr?

Ansonsten würde ich den Vorrednern zustimmen - keine Experimente, die in Richtung "Fahren ohne Betriebserlaubnis" gehen. Ich hab' meine Übersetzungsänderung eintragen lassen.

Grüße vom T1000

d4iw4lk3R

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14

Sonntag, 4. Juli 2010, 18:31

Dann hätte ich zur Eintragung ne Frag.. brauch ich da ne Komplettabnahme (sprich Hinterrad auf Prüfstand, DB-messung usw) oder haben die vielleicht Tabellen für jedes Krad um das schnell nachzuschauen..

Weil ne Komplettabnahme kostet derwecher bissl Kleingeld ^

Fischi

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15

Sonntag, 4. Juli 2010, 18:40

Kettenschlösser sollen eh nicht das gelbe vom Ei sein...


Bei einer XT600...noch dazu einer gedrosselten? Ein Kettenschloss ist völlig ausreichend...

Bist Du sicher mit der Übersetzung oder ist das vielleicht die Endübersetzung einer TT600?
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16

Sonntag, 4. Juli 2010, 21:21

Ich hab mal gehört, dass ein Kettenschloss durchaus mal aufgehen kann.. aber wenn man drüber nachdenkt.. is ja alles tüv-abgenommen, sonst könnte man es ja nicht einfach kaufen ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt :D

In meiner Betriebsanleitung (original) steht die Serienübersetzung von 15/45 drin.. (oder 46 weiss nimmer).. da bin ich mir sicher :)

der Vorbesitzer is sie mit Sicherheit offen gefahren... da wird die 15/39er besser sein um ne hohe Endgeschwindigkeit zu erziehlen..

Caferacer

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17

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:30

Zitat



Deine Einstellung zur Legalität solltest Du durchaus nochmal überdenken.




Sorry, aber der Satz hat meinen Abend gerettet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Caferacer« (4. Juli 2010, 22:33)


18

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:36

Zur Eintragung von Übersetzungsänderungen:

Grundsätzlich hat man kein Anrecht auf die Eintragung, es liegt im Ermessen des Prüfers, ob er es macht oder nicht. Also: freundlich erklären was und warum.

Es ist weiterhin so, dass Änderungen bis 6% Abweichung von der originalen Übersetzung üblicherweise eingetragen werden. Das kostet dann eine Begutachtungsgebühr (bei mir 32,90 €) und eine Eintragungsgebühr beim Landratsamt (bei mir 15,30 €). Am besten gehst Du dazu zu einem Motorrad-Experten-Zentrum des TÜV, bei den "normalen" TÜV-Stellen erzählt man Dir jeden beliebigen Mist (z.B. "schauen Sie doch mal, ob sie vielleicht einen kleineren Reifen bekommen"). Eine Liste der Motorrad-Experten beim TÜV-Süd findet man unter www.tuev.de.

Bedenke auch, dass der Tacho, wenn er seinen Geber am Getriebe hat, nach der Änderung voreilt. Das kann man mit einem Tachokonverter wieder korrigieren. Kostet um die 80 €.

Viele Grüße vom T1000

d4iw4lk3R

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19

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:51

Der Tacho wurde bei meiner MZ immer am Vorderrad abgenommen.. muss ma guggn wo des bei meiner neuen Maschine is. Aber da ich EH die Stdübersetzung drauf mach.. kanns ja nur besser werden xD

@ Caferacer was genau meinst du damit? Grob beeinflussen lass ich mich hier nicht, keine Sorge :P

Caferacer

unregistriert

20

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:52

Kriegst ne PN :)

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