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1

Mittwoch, 20. August 2008, 17:44

Vorgaben fuer Klebestellen Vignette

Hallo,

wie wird es in der Schweiz gehandhabt, wenn es um die Aufklebestelle der Vignette geht ?

Waere es erlaubt, die Vignette von unten an die Heckverkleidung zu kleben ? (also quasi über dem Hinterrad von unten an die geschlossene Heckunterseite)

Oder wie sieht es mit dem Aufkleben unter der Sitzbank aus ? (Angeblich in Oesterreich akzeptiert)

Am Motorrad angebracht ist es damit ja eindeutig, aber ist denen das auch "sichtbar" genug ?

Oder muss es zwingend irgendwo an der Scheibe, Rahmen, Gabel, Seitenverkleidung sein ?

Gruss,
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kleiner Chris

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2

Mittwoch, 20. August 2008, 18:01

Zitat

Anbringen der Vignette

Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
- bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel)
- bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil
Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/…ex.html?lang=de

Also die Vorgabe ist sehr ungenau gehalten.

[EDIt]
In Österreich ist es ähnlich definiert

Zitat

Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben.
Hier kommt noch der Zusatz sichtbar hinzu, was bei einem Kleben unter die Sitzbank nicht erfüllt wäre aber wohl tolleriert wird.
BMW F 800 R - Ne gute Entscheidung!

Lorelai (Gilmore Girls): Does he have a motorcycle? If you're gonna throw your life away, he'd better have a motorcycle!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »kleiner Chris« (20. August 2008, 18:06)


3

Mittwoch, 20. August 2008, 18:54

Danke fuer die Info. Die Seite von der Schweizer Eidgenossenschaft hatte ich auch schon gefunden. Ich wollte hier aber mal Erfahrungen aus der Realitaet erfragen.

Also an alle, die schonmal eine Vignettenkontrolle in der Schweiz mit dem Motorrad erlebt haben: Wo hattet ihr die Vignette und was wurde toleriert ?

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4

Mittwoch, 20. August 2008, 19:42

Motorradfahrende Schweizer, die ich kenne, kleben die Vignette unter der Sitzbank ans Möp.


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-JJ-

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5

Donnerstag, 21. August 2008, 10:15

Sie muß "sichtbar" befestigt sein.

Als ich noch regelmäßig in die Schweiz war habe ich die Vignette an das Gabeltauchrohr geklebt.

Bei Autobahnfahrten hat auch immer regelmäßig der "Beifahrergendarm der Kantonspolizei" einen neugierigen Blick auf die (dort) ausländischen Töffs geworfen. Da auf schweizer Autobahnen nicht sonderlich viel passiert, ist die Vignettenkontrolle ein beliebter Zeitvertreib bei den Uniformierten.

Gruß,
Jörg

6

Donnerstag, 21. August 2008, 11:37

Vielen Dank fuer die Antworten, aber ...

Der Wirtschaftsinformationsdienst Schweiz.biz und -JJ- sagen: sichtbar muss sie sein

Das Eidgenoessische Finanzdepartment und Coyote sagen: Sichtbarkeit ist egal.

Jetzt habe ich also jeweils eine offizielle Aussage plus einer persoenlichen Erfahrung die sich gegenseitig wiedersprechen.

?( ?(
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »slowline« (21. August 2008, 11:40)


kleiner Chris

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7

Donnerstag, 21. August 2008, 11:42

Ganz einfach!

Wenn du sicher gehen willst packst du ihn sichtbar irgendwo hin. Bin mir aber fast sicher das es in 99% aller Fälle auch gut geht wenn du das Dingens unten an der Sitzbank hast.

Oder noch einfacher, fahr nicht in die Schweiz :D
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8

Donnerstag, 21. August 2008, 11:52

Zitat

Original von kleiner Chris
Wenn du sicher gehen willst packst du ihn sichtbar irgendwo hin.

Nur, wenn es sich nicht vermeiden laesst. ;)

Zitat

Original von kleiner Chris
Oder noch einfacher, fahr nicht in die Schweiz :D

Das ist keine Option. :grin:

Oh man, ich glaub', ich halte mich in der Schweiz von der Autobahn fern. Aber nicht weil es mir zu teuer ist, sondern weil ich keine definitive Aussage ueber die Anbringung der drecks Vignette bekomme. :P

Kennt jemand einen Schweizer Polizisten ??????

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9

Donnerstag, 21. August 2008, 12:01

Ich sage nicht "Sichtbarkeit ist egal". ^^ Aber ich berufe mich halt auf die Aussagen zweier Züricher Projektkollegen, die auch Motorrad fahren und die ich wegen der Vignette interviewt habe. "Die kleben sie alle unter den Sitz" war die Antwort. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schweizer bei Strafen nicht zimperlich sind, glaube ich kaum, dass die freiwillig die Vignette irgendwo hinkleben, wo es nur Ärger macht. (Und ich habe in Zürich auch noch keine Maschine mit Vignette an der Gabel gesehen, auch wenn ich nicht wirklich darauf geachtet habe.)

Ich glaube, selbst bei Polizisten wirst Du ggf. unterschiedliche Meinungen hören.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (21. August 2008, 12:02)


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10

Donnerstag, 21. August 2008, 12:09

Und wie immer die Antwort: "schaut ins Gesetz"


Art. 6 Vignette
1) Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
- a. bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oderhinter dem Innenrückspiegel);
- b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

Nix sichtbar.


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11

Donnerstag, 21. August 2008, 12:10

Das ist wieder der Wortlaut, der auch beim Eidgenoessischen Finanzdepartment zitiert wird.

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12

Donnerstag, 21. August 2008, 13:48

Wenn man auf die MO24 Karte guckt, findet man einen angemeldeten User in der Schweiz. Da hab ich dann mal angefragt und als Antwort erhalten, dass die Sichtbarkeit nur beim Auto wichtig ist. Beim Motorrad kommt es darauf an, dass es sich um ein nicht demontierbares Teil handelt (oder zumindest nicht leicht demontierbar).

Das bestaetigt also den Text, wie er beim Eidgenoessischen Finanzdepartment steht und wie Coyote ihn auch im Gesetz gefunden hat.

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13

Donnerstag, 21. August 2008, 14:09

Zitat

Original von Coyote

Art. 6 Vignette
1) Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
- a. bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oderhinter dem Innenrückspiegel);
- b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

Nix sichtbar.



Somit scheidet die Sitzbank aus, weil "auswechselbar".

blahwas

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14

Donnerstag, 21. August 2008, 14:19

"unter der Sitzbank" war die Regel - da sind ja ein paar Rahmenrohre.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

-JJ-

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15

Donnerstag, 21. August 2008, 14:31

Stimmt -blahwas-. Hast recht. Ich war irgendwie bei Sitzbank"grundplatte".

Wie dem auch sei; mir war es lieber man konnte das Ding schon im vorbeifahren registrieren, alsdass ich auf dem nächsten Parkplätzli rausgezogen wurde. :grin:

Gruß,
Jörg

16

Donnerstag, 21. August 2008, 14:42

So, ich hab dem Schweizer Zoll eine Mail geschrieben und mein Anliegen geschildert. Wenn die mir auch bestaetigen, dass eine fest mit dem Motorrad verbundene Flaeche unter der Sitzbank akzeptiert wird (also nicht die Unterseite der Sitzbank, sondern z.B. der Rahmen), dann druck ich die Antwort aus und nehme sie mit.

Eine kurze Kontrolle, bei der ich fix die Sitzbank hochnehme, stoert mich nicht.
-slowline-
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »slowline« (21. August 2008, 14:43)


17

Donnerstag, 21. August 2008, 19:40

So, nun habe ich eine definitive Antwort vom Zoll bekommen. Ging echt angenehm fix.

Zitat:

Quellcode

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Sehr geehrter Herr xxxxx

Die Anbringung der Vignette unter der Sitzbank bring die Vorteile
des Wetter- und Diebstahlschutzes mit sich, bei Kontrollen müssen
Sie im Gegenzug anhalten und Ihre Sitzbank heben. Diese Methode
wird oft praktiziert und wird so auch akzeptiert. Eine Busse
brauchen Sie nicht zu befürchten.

Freundliche Grüsse
.....


Damit ist die Sache fuer mich klar.
-slowline-
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blahwas

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18

Donnerstag, 21. August 2008, 22:11

Hab's mal verewigt: http://motorrad.wikia.com/wiki/Ausland#Schweiz
Sind noch ein paar andere Marotten dabei (zweite Brille), A beschränkt nach 2 Jahren.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

19

Freitag, 22. August 2008, 00:54

Oha !

Das mit der zweiten Brille wusste ich ja noch gar nicht. Das betrifft mich zwar nicht persoenlich, aber andere von unserer Nordi Alpentour Truppe brauchen Guckeisen.

Wo hast Du die Info her ?

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blahwas

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20

Freitag, 22. August 2008, 09:10

"aus dem Internet" - genauer weiss ich es jetzt nicht. Vermutlich Webseiten von ADAC oder Eisenarschreisenden.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

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