Die Zulassungsregelungen für Veränderungen am Motorrad sind recht komplex und unterliegen regelmäßig Änderungen.
Da dazu in unserem Forum immer wieder Fragen aufkommen, möchte ich auch einen sehr guten Artikel dazu aus dem Powerboxer-Forum verweisen.
Die Autoren sind der Betreiber und Hauptautor von Powerboxer.de "gerd_" und "Prüfling" dem Leiter eines TÜVs in NRW. Man kann sich also auf den Inhalt verlassen.
Gerd ist mit der Verlinkung hier in unserem Forum einverstanden. Wer eine GS fährt, dem kann ich seine Seite (nicht-gewerbliche Seite) und das dazu gehörende Forum nur ans Herz legen. Fundiertere und detailliertere Informationen über die GS sind nur schwer zu finden.
Der Artikel wird zudem regelmäßig aktualisiert.
TÜV oder nicht bei Änderungen?
Es steht auch in Kürze eine Aktualisierung zum Thema Eintragungspflicht für Teile trotz vorhandener ABE an.
Zitat von Gerd:
QuoteIn absehbarer Zeit wird noch eine Ergänzung zur neuen Eintragungspflicht für Teile kommen obwohl sie eine ABE haben.
Stichwort: Die ABE ist nur interessant, wenn das Teil mit ABE an einem sonst serienmässigen Fahrzeug angebracht wird. Ist aber bereits ein Teil mit ABE verbaut, dann ist das Fahrzeug nicht mehr serienmässig und somit der Anbau eines weiteren Teils prüfpflichtig (egal ob es eine ABE hat oder nicht).
Das Ganze haben wir "Spezialisten" zu verdanken die z.B. gleichzeitig breitere Räder mit ABE, Spurverbreiterungen mit ABE und ein Gewindefahrwerk mit ABE an einem coolen Golf verbauen. Dass sie die vorgeschriebene Radabdeckung "vergessen" hatten war nur die Spitze. Nachdem sie des Lesens nicht mächtig sind, interpretieren sie "ABE" mit "zulässig", hören auf zu lesen und wissen dann (angeblich) nicht welche Randbedingungen gelten. Sie bemerken auch nicht, dass sich die Räder nicht voll einschlagen lassen und dass die Kotflügelkante auf dem Rad aufsitzt sobald die Handtasche der Freundin auf dem Rücksitz liegt.
Comments 2
blahwas
Interessant, aber "Zuletzt aktualisiert: 22. September 2015" und damit schon veraltet - kann man nach einem Update fragen?
Zuständigkeit von TÜV/Dekra ist inzwischen anders (beide dürfen alles), Kennzeichenmaße (inzwischen kleiner - ist aber Sache der Zulassungsstelle, nicht des TÜV), Reifen (keine Freigaben mehr, Herstellerbindung gilt nicht mehr), Rückstrahler (nicht mehr mittig).
BDR529 Author
Es ist ein Update angekündigt. Du kannst Gerd auch direkt per Mail anschreiben und darauf hinweisen. Er antwortet nach meinen Erfahrungen sehr schnell.