Martin, nur am Rande: Die Formulierung bzgl. Energiegesöff ist recht schlecht gewählt... wie es in den Wald hineinschreit und so. Aus Gesöff könnte man eine Wertung herausinterpretieren.
Herausoperiert, hineininterpretiert. Also wenn's hier im Forum jetzt dann schon so weit sein sollte das man nicht mehr so schreiben darf wie man will ohne gleich in die Nähe von § 186 BGB gerückt zu werden... Dann bin ich hier im Forum verkehrt.
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Quoteschlecht schmeckendes Getränk
Beispiel
ein übles, süßes Gesöff
Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Gesoeff
Die meisten Energydrinks erfüllen das Beispiel auf der zitierten Website splendid... Auch wenn man berücksichtig was eine der Krankenkassen darüber zu sagen hat.
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Und da der Thread nun am Ende ist: Close. Danke.
Grüße, Martin