Ich warte einfach mal ab, was der TÜV dazu weiß.
Wobei ich aktuell davon ausgehe, dass es wohl hier rauf hinauslaufen wird
Quote214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €
Immerhin gibts keine Punkte mehr dafür. Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt die Messung. Aber da muss ich wirklich erstmal den Papierkram abwarten.
Rückblickend muss ich sagen, dass ich die Sache mit den E-Zulassungen für Auspuffanlagen in dieser Form nen Unding finde. Ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass ich mit ner E-Zulassung auf der sicheren Seite bin. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - das ist klar. Aber ein kleiner Warnhinweis wäre wohl nicht verkehrt.