Ich habe ja gehört, dass in Deutschland erst dann ein Dokument weggeworfen wird, wenn eine Kopie fürs Archiv gemacht wurde, aber das macht mich echt sprachlos!
Das ist rechtlich quatsch. Das BDSG und die DSGVO regeln die Löschung personenbezogener Daten explizit. Das gilt insbesondere für archivierte Daten. Für diese Daten werden in elektronischen Archiven bereits bei der Anlage die Löschdaten mit gespeichert.
Mit der DSGVO wurden die Strafen für mögliche Verstöße spürbar erhöht. Größere Unternehmen und natürlich auch Verwaltungen müssen dazu Datenschutzbeauftragte beschäftigen, die die Einhaltung der Regeln überwachen. Dafür können sie sogar persönlich haftbar gemacht werden.
Dass es Verstöße dagegen gibt ist natürlich offensichtlich aber kein Kavaliersdelikt mehr.