Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung

  • Moin


    Stand im Adac Newsletter :



    Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.


    (Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zur berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…)


    OLG Düsseldorf vom 20.2.2006



    Finde ich richtig :respekt:

  • Ich finde es zwar auch richtig das Schmerzensgeld zu mindern, aber dann sollte es auch pflicht sein angemessene Motorradkleidung zu tragen.


    Oder man sollte den Möpfahrern wenigstens davon bescheid geben.
    (Was dann wiederrum mehr anspornt odentliche Kleidung zu tragen)

  • Finde ich gut. Wieso soll die Allgemeinheit für diesen Leichtsinn mitzahlen?
    (Durch höhere Beiträge)


    Beim PKW ist es genau so, wenn man als "Opfer" nicht angeschnallt war, muss man ebenfalls mit einer Minderung rechnen.


    Gruß
    Tobias

  • Wenn sie sowas machen, sollte man auch konsequent sein und die Schutzkleidung gesetzlich vorschreiben.


    Man kann doch für nix bestraft werden, was nicht verboten ist ?(


    edit: Caesar, der is aber auch gesetzlich Vorgeschrieben wie ein Sturzhelm aufm Mopped.

    Sitzenbleiben hilft :P

    Edited 2 times, last by De Zwerg 007 ().

  • Das sie das Schmerzensgeld mindern ist in Ordnung ,aber es dürfte nicht Gesetzlich vorgeschrieben werden wie man sich anziehen muß.


    Auch wenn ich immer mit komletter Schutzkleidung ,fahre möchte ich es selber entscheiden.Es wird schon genug vom Staat für uns geregelt und vorgeschrieben.

  • @Zwerg


    Dafür kann es bei Autounfällen evt. zu Minderungen kommen, wenn das Schuhwerk nicht geeignet war.

    Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
    André Heller

  • Quote

    Original von De Zwerg 007
    Wenn sie sowas machen, sollte man auch konsequent sein und die Schutzkleidung gesetzlich vorschreiben.


    Nur mal so in die Runde geworfen weil hier wieder nach dem allesregelnsollenden Gesetzgeber gerufen wird: Definiere "Schutzkleidung"!!


    Zurück zum Thema:
    Schmerzensgeldminderung beim Möppifahrer weil der keine "Schutzkleidung" (was genau ist das im DETAIL?) getragen hat, schön und gut. Dann aber im Umkehrschluß soll die Verpflichtung für die Versicherung des schuldigen Unfallgegeners gelten, dass die Schutzkleidung zum Neupreis ersetzt wird.


    Gruß - Pendeline (man-o-man, jeder Ruf nach dem Gesetzgeber schränkt die Eigenverantwortung ein. Ich möchte mir nicht von einem Paragraphen das Denken abnehmen lassen)

  • Quote

    Original von De Zwerg 007
    Wenn sie sowas machen, sollte man auch konsequent sein und die Schutzkleidung gesetzlich vorschreiben.


    Man kann doch für nix bestraft werden, was nicht verboten ist ?(


    edit: Caesar, der is aber auch gesetzlich Vorgeschrieben wie ein Sturzhelm aufm Mopped.


    haha...Trugschluss... *gg*


    ...alkohol ist auch bis 0,5 promille erlaubt, aber ab 0,1 gibts immer ne Teilschuld... nur ein Beispiel

  • Quote

    Original von Caesar
    Finde ich gut. Wieso soll die Allgemeinheit für diesen Leichtsinn mitzahlen?
    (Durch höhere Beiträge)


    Höhere Beiträge für was?
    -KFZ-Haftpflicht? Die muss dem verunfallten Mopfahrer weniger zahlen (vorrausgesetzt der Andere war Schuld, sonst kriegt der Mopfahrer ja nichts), oder meinst du die
    -Krankenversicherung? Da hängts doch wohl ab, in welcher Lebenssituation der Verunfallte steht: Ist er ein Azubi, der im zweiten Monat selbst pflichtversichert ist und keine 100Euro eingezahlt hat und nun ein paar 1000Euro für Reha-Maßnahmen braucht? Oder vielleicht der brave Nettozahler, der über der Einkommensgrenze liegt, aber trotzdem brav in der Gesetzlichen bleibt. Da solltest du lioeber auf chronisch Kranke zeigen (obwohl die vielleicht nichtmal was dafür können) oder notorische Hypochonder :P


    Gruß
    Michael


    (immer mit Schutzkleidung :))

  • Quote

    Original von Pendeline
    Zurück zum Thema:
    Schmerzensgeldminderung beim Möppifahrer weil der keine "Schutzkleidung" (was genau ist das im DETAIL?) getragen hat, schön und gut. Dann aber im Umkehrschluß soll die Verpflichtung für die Versicherung des schuldigen Unfallgegeners gelten, dass die Schutzkleidung zum Neupreis ersetzt wird.


    Es gibt diverse Urteile, die dem Motorradfahrer "neu für alt" zugesprochen haben. Hier mal eins davon:


    Bei der beschädigten Motorradkleidung des Klägers, dessen Ersatz er im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend macht, handelt es sich um Schutzkleidung (Jacke, Hose und Handschuh rechts), welche nach einem Sturz zu ersetzen sind, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge Neu für Alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen.


    LG Potsdam, Urteil vom 11.12.2008, Az.: 3 S 59/08


    Ich habe nur ein entgegen gesetzt lautendes Urteil gefunden, wo von einer Nutzungsdauer der Kleidung von ca. 8 Jahren ausgegangen wurde und dementsprechend ein Abzug vorgenommen werden darf. Das Urteil ist aber schon aus dem Jahr 2001.
    Alle anderen Urteilen waren nach 2001 und haben den Neupreis zugesprochen. Gilt auch für Helme.

    Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
    André Heller

  • Quote

    Original von Schnute
    @Zwerg


    Dafür kann es bei Autounfällen evt. zu Minderungen kommen, wenn das Schuhwerk nicht geeignet war.


    Das ist aber auch vorgeschrieben bzw zumindest eingeschränkt, was man tragen darf.



    Ist verständlich, aber ich seh´s skeptisch, weil es nicht klar zu sagen ist, wann was nicht oder doch passiert wäre. :(

  • @Robert
    Wo ist das Schuhwerk denn explizit vorgeschrieben? Bzw. wo steht das?


    @blahwas
    Leider nicht. Die Urteile stehen im Internet verstreut auf verschiedensten Seiten. Gefunden habe ich ca. 6 verschiedene gleichlautende.


    Vielleicht hilft im Wiki ein allgemeiner Hinweis auf das Thema?

    Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
    André Heller

    Edited once, last by Schnute ().

  • Quote

    Original von Schnute
    @Robert
    Wo ist das Schuhwerk denn explizit vorgeschrieben? Bzw. wo steht das?


    Erwarte keines Gesetzestexte, aber festes Schuhwerk muss man tragen - so hat man jedenfalls mal gelernt.




    Aber wenn ich jetzt mit suboptimaler Schutzkleidung fahre - und nur mein Helm ist optimal - dann kann ja bei nem Unfall sofort einer sagen, die Kleidung wär nix gewesen.



    Und wenn ich nicht Schuld bin bekomme ich u.U. auch den schwarzen Peter.



    Finde das so nicht OK. Es finden sich sicher genug Juristen, die das abendteuerlich verdrehen können.



    Gruß
    Robert


    *gerne in Jeans*



  • Darum geht es mir ja.


    In dem Fall geht es darum, das Scherzensgeld zu mindern, wenn man nix außer dem Helm trägt.


    Aber dann wirds auch nicht lang dauern denke ich, bis auch wenn man die volle Ausrüstung trägt, außer das die Motorradhose durch ne Jeans ersetzt wird, weniger Geld bekommt.


    Ich fahre regelmäßig mit Helm, Handschuhen, Lederjacke, Motorradschuhen und Jeans durch die City.



    Darum gings mir :P


    LG Marci

    Sitzenbleiben hilft :P

  • Und was willst du mir sagen?



    Wenn mich einer in Jeans platt macht, dann habe ich weniger Ansprüche?


    Und mit welcher Begründung?



    ;)

  • Oh ja. Dito.


    Aber definier erstmal, was gut ist.



    Und bei den ganzen Rechtverdrehern hier wäre ja nichtmal das dann gut genug.



    Solange fahr ich weiter, wie bisher!


    Und sonst wahrscheinlich auch.



    Gruß,
    Robert


    Vielleicht sollte man auch mal über ABS nachdenken, bevor man so einen Bullshit ausmalt!

  • Wenn man Unfallopfern Geld verweigern will, müssen die potenziellen Unfallopfer auch bescheid wissen, wie sie sich verhalten müssen um dann nicht die doppelte A-Karte zu ziehen; Unfallopfer zu sein und dann noch weniger Geld zu bekommen.

    Sitzenbleiben hilft :P

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