Wieso wird ein Laderegler defekt?

  • Hi. ;)


    Ich muss leider anmerken, dass ich von Motorrädern keine Ahnung habe. Deswegen entschuldige ich mich schon einmal für etwaige dumme Aussagen meinerseits. Ich möchte dennoch etwas recherchieren und hoffe, dass ich in einem Forum voller Experten ein paar qualifizierte Antworten bekomme.


    Jemand aus meinem Bekanntenkreis hat sich ein über 10 Jahre altes Motorrad ausgeborgt, bei dem dann der Laderegler kaputt gegangen ist. Anscheinend ist daraufhin auch die Batterie eingegangen. Nun streiten sich die zwei Parteien, wer den Schaden bezahlen muss. Ist der Laderegler nun ein Verschleißteil, der aufgrund der langen Lebensdauer der Maschine irgendwann eingeht oder kann der nur durch irgendein Verschulden kaputt gehen? Derjenige, der es hergebort hat, behauptet nämlich, dass der andere für den Schaden aufkommen soll, da es in der Zeit passiert ist, als die Maschine in dessen Besitz war. Der andere wiederrum möchte nicht für ein Verschleißteil aufkommen, da er ohnehin schon genug bezahlt dafür, dass er das Motorrad überhaupt fahren darf (Versicherung usw).


    Wie seht ihr das? Wer sollte den Schaden bezahlen. Möchte mich in deren Streit zwar nicht einmischen, bin aber leider involviert, da es in meinem Freundeskreis geschieht. Habe auch keinen Mechaniker zur Stelle, den ich jetzt direkt mal fragen könnte. Und die zwei scheinen sich auch nicht so wahnsinnig damit auszukennen, wenn ich ehrlich bin.


    Wäre echt lieb, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
    Liebe Grüße,
    eure Lara :love:


    P.S.: Welches Präfix gehört denn zu diesem Thema? :huh:

    Edited once, last by LaraCroft ().

  • Also ein Laderegler ist definitiv kein Verschleissteil!


    Da der Laderegler aller Wahrscheinlichkeit nach auch dem Eigentümer defekt gegangen wäre und man einen laderegler unter normalen Umständen, also bei normalem Fahrbertrieb bei heilem Fahrzeug nicht beschädigen kann, hat meiner Meinung nach der Eigentümer den Schaden zu zahlen.
    Eine Batterie fällt unter Verschleissteile (defininiert sich durch Intervalle, in denen das Bauteil zu tauschen ist).
    Ich kenne jetzt nicht die weiteren Umstände, also ob für das Leihen eine SUmme bezahlt wurde etc, aber wenn nicht, dann sollte der Besitzer ( also Ausleiher) die Batterie zahlen und der Eigentümer (verleiher) den Regler, allein schon aus Fairness für das Verleihen.
    Sollte für das Leihen etwas gezahlt worden sein, kommt es auf die Höhe des Preises an.(unabhängig von laufenden Kosten)
    Allerdings spielen da noch ein paar andere Faktoren hinein wie Alter der Batterie, was evtl. noch bei Übergabe etc. vereinbart wurde.


    Ein paar mehr Infos wären hilfreich.

    Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

  • Hey.


    Danke für deine Antwort.


    Bei Übergabe war die Maschine fahruntüchtig und der Ausleiher hat die Kosten für die Reparatur übernommen, damit er mit der Maschine fahren kann (u.a. bezahlte er eine neue Batterie). Außerdem bezahlt er die Kosten für die Versicherung. Ansonsten wurde nichts vereinbart, d.h. keine weiteren Kosten. Der Verleiher wollte die Maschine nicht verkaufen und sie stand nur ungewartet rum, also hat er sie hergeborgt. Jetzt nach 2 Jahren möchte er sie doch verkaufen und da in der Zwischenzeit Laderegler und Batterie kaputt gegangen sind, möchte er die vom Ausleiher erstattet haben. Der Ausleiher hat die Maschine soweit die Witterung es zulies gefahren und ansonsten in einer Garage stehen gelassen und regelmäßig gewartet (also gestartet). Angeblich gibt es dafür Zeugen, aber ich persönlich kann es nicht bezeugen. Wird ein Laderegler etwa kaputt, wenn man die Maschine nicht ausreichend wartet und ungenutzt rumstehen lässt? Ansonsten kann er gut fahren und hatte keine Unfälle soweit ich weiß.


    Irgendwann ließ sich die Maschine nicht mehr starten und der umgehend verständigte Mechaniker diagnostizierte einen defekten Laderegler. Ansonsten war die Maschine in Ordnung, auch die Batterie war intakt. Daraufhin wurde die Rückgabe vereinbart und der Käufer der Maschine sollte sie direkt abholen. Fragt mich nicht wieso. Das geschah ganze 3-4 Monate nicht, denn der Käufer ließ sich einfach nicht blicken. Sie wurde weiterhin vom Ausleiher gewartet. Nachdem sie nun abgeholt wurde, sind anscheinend noch Batterie (aufgrund des defekten Ladereglers angeblich kaputt gegangen) und Lichtmaschine kaputt. Alles das, sowie Pickerl und einen Prozentsatz für den Verschleiß (10% von ca. 8000 Euro) soll der Ausleiher nun bezahlen. Der Ausleiher findet das ungerecht, der Verleiher sagt, dass der andere nur auf seinen Vorteil aus ist. Der Verleiher meint außerdem, dass der Laderegler ein Verschleißteil ist, anscheinend kennt er sich da wohl nicht aus, wenn das nicht stimmt.


    Ich kann irgendwie beide verstehen und habe keinen Durchblick mehr in der Sache. Tut mir leid, falls irgendetwas in meinem Beitrag dumm erscheint, aber ich weiß nicht mal, wie man eine Maschine startet.


    Falls noch mehr Infos gebraucht werden, bitte melden.


    LG

    Edited 6 times, last by LaraCroft ().

  • Was wurde denn alles vom Leiher repariert? Wurde irgendwas schriftlich festgehalten?
    Wurde die Maschine nach Feststellen des defekten Ladereglers noch weiter gefahren?


    Welchen Verschleiss meint der Verleiher? So wie es klingt, hat der Ausleiher die Maschine ja gewartet, dann würde ja nur der Wertverlust greifen.


    Also weder der Laderegler noch die Lichtmaschine sind Verschleissteile ( bei manchen Fahrzeugen haben die Lichtmaschinen Schleifkohlen, das wären Verschleissteile, bei Moppeds aber eher selten), allerdings kann eine defekte Lichtmaschine einen Laderegler beschädigen.


    Allerdings ist mir nicht klar, wann die Mängel wirklich aufgetreten sind und was im Kaufvertrag drin steht.
    Wenn im Kaufvertrag (sofern ein schriftlicher geschlossen wurde) der Regler und die Batterie aufgehführt sind, ist der Ausleiher = Käufer zuständig.
    Es ist alles etwas schwammig, sowas sollte ja bei der verhandlung des Kaufpreises miteingebracht werden.

    Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

  • Hey.


    Danke für deine Hilfe.


    Es handelt sich um ein Motorrad, kein Moped. Welches genau, da müsste ich jetzt nachfragen.


    Schriftlich festgehalten wurde nichts. Ja, es ist ein wenig schwammig. Die Jungs haben sich das untereinander ausgemacht. Ist wohl keine so gute Idee gewesen. Es gibt auch keinen Kaufvertrag. Es wurde auch nicht gekauft, sondern lediglich hergeborgt unter Freunden. Ausgemacht wurde nur, dass die anfängliche Reparatur und die Versicherung bezahlt wird.


    Laderegler war anscheinend als erstes kaputt. Laut ÖAMTC war das der einzige Mangel zu diesem Zeitpunkt. Wann Lichtmaschine und Batterie kaputt geworden sein sollen, entziehen sich leider meiner Kenntniss. Weiß auch nicht, was am Beginn repariert wurde. Müsste bei denen nachfragen.


    Wenn es also keine Verschleißteile sind, wer müsste dafür aufkommen?


    Wird eine Batterie wegen dem Laderegler überhaupt kaputt?


    LG

    Edited once, last by LaraCroft ().

  • Moped = die kleinen 50er etc., Mopped = umgangssprachlich für Motorrad... ;) ^^


    Ja, ohne Kaufvertrag ist sowas dann sehr doof, wenn man das vorher nicht schon geklärt hatte.


    Wer nun für die defekten Teile aufkommen muss, lässt sich dann so nicht sagen, da nicht genau bekannt ist, wann was kaputt gegangen ist.
    Ich als auenstehender würde dann sagen, dass jeder die Hälfte zahlt, ich denke Lichtmaschine + Regler + Batterie dürften max. 500 Euro bei Neuteilen sein, wenn man gebrauchte nimmt, dürfte es nochmal deutlich günstiger sein.


    Was ich nicht so ganz verstehe, wieso er das Motorrad dann zurück geben wollte und nicht über eine Einigung bezüglich anteiliger Übernahme der Reparatur durch den Verkäufer nachgedacht hat.


    Um welches Motorrad geht es denn überhaupt?

    Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

  • Für den Ausfall des Ladereglers gibts keinen spezifischen Grund: Das passiert einfach irgendwann, wenn da ein Bauteil ausfällt. Kann normale Alterung sein, kann ein schleichender Defekt sein, ist aber halt überhaupt nicht vorhersehbar und erst recht nicht durch fehlende Wartung o.ä. "provozierbar", da das Ding weder Wartung braucht, noch überhaupt Teil einer Checkliste ist. Damit würd ich sowohl Batterie (Folgeschaden des defekten Reglers), als auch Regler in der Pflicht des Eigentümers (und nicht des Entleihers) sehen. Die Kombination Batterie ich (Entleiher), Laderegler du (Eigentümer) wär ein Kompromissvorschlag, über den man nachdenken könnte, aber wenn ich schon wieder höre, dass der nu Nachträglich Miete/Verschleiß/Wertersatz/etc haben will und gleich 10% von 8k aufruft...
    (die würd ich übrigens auch ablehnen: war nicht vereinbart, also gibts auch nichts. Also nicht, wenn er so ankommt, da hätt man auch mal nett fragen können, ob man sivh vllt beteiligt oder ähnliches, dafür das man [wie lange war das Mop eigentlich verliehen? WOchen? Monate? Jahre?] das Mop fahren durfte)

  • [wie lange war das Mop eigentlich verliehen? WOchen? Monate? Jahre?]


    Das ist denke ich der Knackpunkt, zumindest moralisch. Wenn man jemandem ein Motorrad für Tage/wenige Wochen überlässt und es geht in der Zeit was kaputt, dann sollte der Verleiher für den Schaden aufkommen. Schliesslich wäre ihm selbst das auch passiert. Wird das Motorrad aber für Monate/Jahre verliehen, dann sollte der Ausleiher auch sämtliche Reparaturen zahlen. Schliesslich wird das Motorrad in der Ausleihzeit deutlich vom Ausleiher beansprucht. Wenn ich annehme, zumindest lese ich das hier heraus, dass das Motorrad zwei Jahre vom Ausleiher gefahren wurde, dann sollte dieser auch alles was zum Betrieb erforderlich ist übernehmen. Und da gehören eben Wartungskosten, Benzin, Verschleißteile, Reparaturkosten und imho auch Steuern und Versicherung dazu.


    LG
    Thilo

  • Laderegler kann man bei einigen Modellen durchaus als Verschleißteil ansehen. Gerade bei älteren Honda VFRs gehen die gerne kaputt.


    Problematisch an diesem Fall: Den Ausfall des Ladereglers bemerkt man zunächst nicht. Nur ist irgendwann die Batterie hinüber, weil sie überladen/gar nicht mehr geladen wird. Der Verleiher kann wohl kaum nachweisen, dass der Laderegler vorher noch okay war. Selbst wenn die Batterie nicht mehr geladen wird kann man ja noch ganz gut rumfahren, bis die Batterie eben leer ist.


    Stimme Morisson zu: Es wäre interessant zu wissen, wieviele km die Maschine vor dem Verleihen gelaufen und hatten und wieviele km der Leihende dann damit gefahren ist.


    Allgemein sehe ich hier eher den Verleiher in der Pflicht. Laderegler kann man nicht durch irgendwelche Fahrtechniken kaputtmachen.

  • Ihr solltet glaube ich mal unterscheiden, ob es sich um einen offiziellen Motorradverleih oder um einen Verleih unter Freunden/Bekannten handelt!



    Wenn ich mir ein Motorrad in einem Motorradverleih ausleihe, dann erwarte ich für mein Geld ein fahrtüchtiges Motorrad. Sollte es stehen bleibem, weil irgendein Teil kaputt gegangen ist, ohne das ich grob fahrlässig oder mutwillig dafür gesorgt habe, das es kaputt geht zahlt das der Verleiher! Abgefahrene Reifen sind z.B. im Verleihpreis enthalten, sollte ich einen Burnout damit gemacht haben muss ich blechen!


    Wenn ich mir aber von einem Freund ein Moped ausleihe und das fahren darf, auch über einen längeren Zeitraum, dann komme ich natürlich für alles auf, was in der Zeit kaputt geht, egal ob es ihm in der Zeit auch passiert wäre, egal ob Verschleissteil oder nicht. Wer fährt, zahlt!


    Ich habe z.B. mal meinen kleinen Zweitfernseher an eine Bekannte verliehen, weil sie keinen hatte. Nach einem Jahr war er kaputt. Da ging die gleich Diskussion los. Er wäre ja auch ....usw. Ist er aber nicht, fertig!


    Und so ist das m. M. auch beim Moped. Was wäre denn, wenn er aus welchem Grund auch immer einen Motorschaden hat, nachdem er 30.000km drauf gefahren hat. Stellt man dann die Kiste wieder hin und sagt: Wäre bei dir auch passiert? ?(

  • Ist die Frage, wie die Sache aus menschlicher/ethischer/moralischer Sicht aussieht, oder aus rechtlicher? Ersteres sollten Ausleiher und Verleiher unter sich ausmachen, das ist kaum ein Thema ein Forum. Aus rechtlicher Sicht: man schaue ins BGB, was das zu Leihverträgen (§598ff.) zu sagen hat. Abnutzung etc. braucht der Entleiher nicht zu zahlen. Wartung ("Erhaltung") schon. Und natürlich alle Schäden, an denen er selbst schuld ist.


    Ich persönlich würde unter "Erhalt" die Verschleißteile und Inspektionen zusammengefasst sehen, aber keine Reparaturen an Teilen, die keine Verschleißteile sind. Das, und damit auch der Regler, wäre "Abnutzung und Verschlechterung" i. S. d. §602 BGB.


    Ist meine persönliche Einschätzung der Dinge. Wenn das stimmt, der Verleiher sich aber aus persönlichen Gründen trotzdem am Schaden beteiligen möchte, dann ist ihm das ja nicht verboten - ich sag ja, anderes Thema, das muss er für sich persönlich entscheiden.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Hey Leute


    Danke für die Antworten. Hab die Informationen gleich weitergeleitet.


    Es ist eine Suzuki GSXR 600 (Baujahr 99). 2 Jahre war sie im Besitz des Ausleihers.


    Anscheinend hat der Ausleiher dem Verleiher insgesamt ca. 800 Euro gezahlt, um in den zwei Jahren fahren zu können. Mehr war nicht vorher ausgemacht. Und jetzt im Nachhinein möchte der Verleiher, dass der Ausleiher den Laderegler & die Batterie zahlt. Der Kilometerstand war zum Zeitpunkt des Ausborgens ca. 80.000 km. Der Verleiher ist auch 2x damit hingefallen (es waren Schäden auf beiden Seiten). Außerdem waren ein paar Teile nicht typisiert, was dem Ausleiher nicht mitgeteilt wurde und weswegen er Strafe gezahlt hat. Der Ausleiher ist nicht so viel damit gefahren (angeblich), aber doch auch einige km.


    Der Ausleiher hätte es sich nie ausgeborgt, wenn er vorher gewusst hätte, dass er alle eventuellen Schäden bezahlen hätte müssen. Es war nämlich eine desolate Maschine mit vielen Mängeln, um die sich niemand gekümmert hat. In dem Fall nämlich, dass der Motor eingegangen wäre, hätte er es sich eh gar nicht leisten können. Das Motorrad war nämlich zu Beginn nicht fahrtüchtig und ist von ihm hergerichtet worden. Außerdem wollte der Verleiher sie nicht verkaufen, sie stand nur rum und vergammelte. Das Ding war angeblich Schrott. Kann ich nicht beurteilen, für mich sah sie ziemlich geil aus. Jetzt möchte er sie aber doch verkaufen und der Ausleiher soll sie anscheinend so herrichten, damit sie mit möglichst viel Gewinn verkauft werden kann. Weil der Ausleiher hat die Maschine ja nicht in fahrtüchtigem Zustand (kaputter Laderegler) zurückgegeben, also soll er auch dafür aufkommen.


    Kommt mir grad so vor, als würde der Verleiher den Ausleiher bescheißen wollen. Man kann doch im Nachhinein nicht soviel Geld verlangen, wenn es vorher nicht ausgemacht worden war. Außerdem widerspricht er sich dauernd, jetzt behauptet er die Lichtmaschine ist doch nicht kaputt.


    Die zwei reden nun eh nicht mehr miteinander. Jetzt sind sie auch noch auf mich sauer, weil ich objektiv bleiben will. Männer... ?(

    Edited once, last by LaraCroft ().

  • Anscheinend hat der Ausleiher dem Verleiher insgesamt ca. 800 Euro gezahlt, um in den zwei Jahren fahren zu können.


    Dann ist es ein Mietvertrag, kein Verleih. Andere Rechtsgrundlage. (Allerdings insofern, als dass die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Vermieter Schäden übernehmen muss.)

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Wenn die schon nicht mehr mit einander reden können ist das Ding eh schon den Bach runter, dann hälst du dich am besten auch raus, macht doch keinen Sinn.


    Normal sollte man über sowas reden können.


    Ich halte das immer so, das wenn ich mir etwas Intaktes von Jemandem ausleihe, dann gebe ich es ihm intakt zurück, egal was in der Zeit passiert.


    Wenn ich mir etwas ausleihe, was ich zuerst noch reparieren soll, dann überlege ich mir das und wenn es sich rechnet mache ich das, dann bekommt er es eben repariert zurück.


    Und wie schon gesagt, wenn er damit gefahren ist und dann der Regeler kaputt geht, dann hat er eben Pech und macht ihn noch. Wenn das Teil aber fahruntüchtig war und ist es jetzt wieder, dann muss man sich eben hinsezten und die Sache aufpröseln wie Erwachsene, aber eben nicht nach den Ursachen suchen warum und ob Verscheliß etc.!



    Habe z.B. letzten Herbst von einem guten Freund einen Motorradanhänger geliehen, der Sommerreifen mit Profil kurz vor der Verschleißgrenze hatte. Also habe ich 2 neue drauf gemacht, Anhänger 2 Wochen genutzt und so zurück gegeben, er hat 2 neue Reifen (worüber er sich sehr gefreut hat), ich hatte einen Anhänger und gut war :thumbup:

  • Ich habe mir früher immer einen Anhänger von einem Bekannten geliehen. Er (der Anhänger) war bei Rückgabe immer in besserem Zustand, als wie ich ihn bekommen habe. Auch ein während meiner Nutzung aufgetretener Schaden wurde von mir repariert, obwohl ich ihn nicht verursacht habe. Ich habe ihn aber auch geliehen bekommen und nichts dafür bezahlt.
    Wenn ich dafür bezahlt hätte, sähe die Sache ganz anders aus. Dann würde ich für Schäden, die bei sachgerechter Nutzung auftreten, nicht gerade stehen. Das ist dann Pech für den Verleiher.

    Gruß
    Zottel

  • Und was zeigt uns das wieder? Verleih nie dein Motorrad! Gibt nur Ärger wenn was kaputt geht.
    So etwas hat schon die besten Freundschaften auf die Probe gestellt.

  • Ist ja bei Rasenmähern auch nicht anders. Neither a borrower nor a lender be.


    Übrigens steht beim (per Definition unentgeltlichem) Verleih der Verleiher besser da als bei der Vermietung. So mal zur allgemeinen Info. Bei meiner wohnung hat der Vermieter ja auch dafür zu sorgen, dass sie in Ordnung ist und bleibt. Beim Verleih müsste das der Entleiher tun. Hätte er also keine 800 Euro bezahlt, dass hätte er ggf. die Reparaturen zahlen müssen. (Ich meine, wofür zahlt er sonst die 800 Euro auch eigentlich, wenn nicht für die "Abnutzung" der Maschine?)

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • 800€ für 2 Jahre ist 'ne ziemlich harte Nummer. Moralisch ist der Vermieter für mich der Miesepeter.

  • 800€ für 2 Jahre ist 'ne ziemlich harte Nummer. Moralisch ist der Vermieter für mich der Miesepeter.


    Naja, 400,- Euro im Jahr, da bekommst du beim Motorradverleih gerade mal ein verlängertes WE mit 1000km frei, vielleicht max. 1 Woche. Ok, hast dann ein neues Modell und brauchst dich nicht kümmern, aber 400,- für das ganze Jahr finde ich jetzt nicht übertrieben viel.


    Aber wir kennen ja die ganzen Feinheiten nicht!

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