Geblitzt worden...


  • Das Ortsschild inkludiert letztlich das Geschwindigkeitsschild. Man kann auch päpstlicher sein als der Papst, wenn man sich dran aufhängt, dass nicht "buchstäblich" eine Zahl darauf abgebildet ist.


    Moin


    Noch einmal du hast aber .................... auch was vergiss es.Du hast recht und ich spar mir die Bultdruckpille.


    Und tschüss.


    Andi

  • Zum Steuerrecht: Naja, ich glaub viele Steuerzahler würde eine Vereinfachung schon wirklich wollen, vor allem dann wenn sie ihre Erklärungen selbst ausstellen.


    Um dann zu heulen, weil sie ihre außergewöhnlichen Belastungen, ihre Arbeitswege, ihr Arbeitszimmer etc. nicht mehr absetzen können. Wenn man bereit ist, darauf zu verzichten, hat man mit der Steuererklärung ja gar kein Problem. Der Staat zieht fleißig ab, man fordert nichts zurück, alles ist gut.


    @kyu:

    Quote

    Wie die Sache rechtlich aussieht ist mir sonnenklar, aber deswegen so übertrieben zu reagieren und jemanden gleich als "Spitzenkandidat" zur MPU zu schicken ist daneben.


    Ich glaube, das war nicht nur deswegen.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Edited 2 times, last by Coyote ().

  • Coyote:
    Eine Vereinfachung muss nicht ausschließlich über Verzicht erreicht werden. Eine Vereinfachung des Steuerrechts kann auch mit gänzlich anderen Regeln erreicht werden, z.B. weniger Angaben dafür andere Freibeträge. Will mich aber hier jetzt nicht in eine Steuerdiskussion vertiefen. Es wäre aber zu einfach zu sagen eine Vereinfachung wäre nur über eine Streichung von Angebemöglichkeiten in der Erklärung möglich.

    Macht nicht alle Fehler selbst, gebt den anderen auch eine Chance

  • Coyote
    Dass Vater Staat seine Freibeuter Geld einsammeln lässt, ist die eine Sache. Was in solchen Threads stört ist dieses Gerede man solle doch die Wegelagerer gefälligst einfach bezahlen und wehe man widerspricht oder diskutiert drüber, denn wenn man ne andere Meinung hat als Gesetz ist Gesetz ist Gesetz dann ab zur MPU - und dafür soll man sich am besten noch bedanken, weil einem für die andere Meinung und die Nutzung der gesetzlich zugesicherten Rechte nicht sofort der Führerschein abgenommen wird.


    Gesetz ist nun einmal Gesetz und da gibt es nichts zu diskutieren!


    Völlig absurd. Wie kommt man auf so eine Idee?

  • Was ihr wieder fürn Aufriss macht...


    Die Vorgaben sind klar definiert, wer auf eigenes Risiko das ganze etwas ausdehnt muss die Konsequenzen tragen. Ich warte noch auf meins, bin gespannt was es wird, jammer ich deswegen rum? Nein. Man ist sich bewusst was man tut.

    Pain is an illusion of the senses, despair an illusion of the mind

  • denn wenn man ne andere Meinung hat als Gesetz ist Gesetz ist Gesetz dann ab zur MPU


    Ich sehe die Aussage "ab zur MPU" in einem etwas anderem Kontext, aber das ist Interpretationssache. Ich denke nicht, dass allein mangelnde Obrigkeitshörigkeit Auslöser für diese Forderung war.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Kann man hier denn nicht 1x geblitzt werden ohne dass gleich Krieg ausbricht, immer die selbe Leier hier, und neuerdings auch immer die selben üblichen verdächtigen :thumbdown: . Einfach nicht drauf eingehen.

    MO24 Team Reisen

  • blahwas: Amen!


    ;)

    "Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)


    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

  • Hmmm...ich hab ja so eine Theorie, dass die "neuen Medien" auch neue Krankheitsbilder entstehen lassen....


    Vielleicht gibt es ja auch so eine Art "Tastatur-Tourette"...

  • Vielleicht gibt es ja auch so eine Art "Tastatur-Tourette"...


    Eine schöne und sinnvolle Erweiterung unseres Wortschatzes! "Kompliment!"


    Vom Töff.

    "Kein Herz für Arschlöcher!"

  • Wow...


    Da habe ich ja was abgetreten!


    Eine Frage habe ich zu dem Fall von mir noch. Ich hatte ja den Anhörungsbogen letzte Woche bekommen. Muss ich den Ausfüllen und zurück schicken? Ist ja nichts per Einschreiben oder so gekommen. Da stand irgendwas davon das Angaben gemacht werden müssen weil sonst eine Geldbuße droht.


    Aber ich denke mal die haben ja die Daten des Halters (also ich) die werden mir dann mit sicherheit als nächstes den Geldbußebescheid zukommen lassen oder?


    Was meint ihr?


    Danke und Gruß,
    Christian

    Tiger Explorer Driver

  • Wenn du den Bogen nicht ausfüllst, bekommst du als Halter den Bußgeldbescheid und fertig. Der Bogen interessiert nur wenn du Einspruch einlegen möchtest oder jemand anders das Ticket übernehmen soll.

  • Hallo,


    Muss das thema noch einmal aufleben lassen.


    Ich habe den anhörungsbogen ja nicht beantwortet. Mein hauptgrund warum ich die sache nach erhalt des bußgeldbescheides zahlen würde war das ich immer gedacht habe es muss ein fahrtenbuch geführt werden. Jetzt habe ich aber gelesen das dieses bei erstvergehen unter 41kmh nicht geschehen darf.


    Bisher habe ich noch keinen bußgeldbescheid erhalten, die sache ist ja nun schon einige wochen her.


    Der anhörungsbogen kam ja ohne einschreiben den hab ich ja quasi nie erhalten ;).


    Ich denke mal bei erhalt des bußgeldbescheides kann man immernoch einspruch einlegen oder? Auf dem bild bin ich auch nicht zu 100% zu erkennen.


    Viele Grüße
    Christian

    Tiger Explorer Driver

  • Achja eine frage noch:


    geschehen ist das ganze am 2.6. Also gut 1 1/2 monate her ist das eine normale zeit oder stehen da die zeichen auf einstellung und nie wieder was davon hören?

    Tiger Explorer Driver

  • die haben 6 Monate Zeit dir den Bußgeldbescheid zu schicken danach gilt es als verjährt. es sei denn du hast schon von denen Post bekommen. Also der Anhörungsbogen ist ja schon beweis das sie den Fall bearbeiten. Also in dem Fall können sie sich richtig Zeit lassen.


    Ich hatte damal mit dem Auto echt Glück gehabt. Ich wurde damals mit 160 in der 80er Zone erwischt weil ich von der Berufsschule in Düsselorf nach Duisburg mußte und Unterwegs die Natur ihr Tribut zollen wollte und ich gezwungender Weise etwas schneller unterwegs war. Aber es kam nie Post .

  • Quote

    Mein hauptgrund warum ich die sache nach erhalt des bußgeldbescheides zahlen würde war das ich immer gedacht habe es muss ein fahrtenbuch geführt werden. Jetzt habe ich aber gelesen das dieses bei erstvergehen unter 41kmh nicht geschehen darf.


    Wo genau gelesen? Ich kenne da nur Einzelfallurteile, keine allgemeine Vorgabe. Und bedenke: beim Möp ist der Nachweis des Fahrers schwerer, also wäre es IMO durchaus verständlich, wenn man schneller zu der Maßnahme greift.


    Aber davon mal abgesehen, das Fahrtenbuch, das da auferlegt werden könnte ist völliger Firlefanz im Vergleich zu dem, was man aus steuerlichen/geschäftlichen Gründen führen muss. Nämlich nur Abfahrtzeit und Ankunftszeit. Büchlein neben das Schlüsselbrett und fertig.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Verjährung:


    Innerhalb von 3 Monate nach der Tat muss gegen DICH ermittelt werden. Um das genau nachvollziehen zu können, musst du von einem Anwalt Akteneinsicht fordern lassen. Ein ZEUGENbefragungsbogen ist keine Ermittlung gegen dich. Wenn du als Beschuldigter befragt wirst aber schon

  • Verjährung:


    Innerhalb von 3 Monate nach der Tat muss gegen DICH ermittelt werden. Um das genau nachvollziehen zu können, musst du von einem Anwalt Akteneinsicht fordern lassen. Ein ZEUGENbefragungsbogen ist keine Ermittlung gegen dich. Wenn du als Beschuldigter befragt wirst aber schon

    Genau das dachte ich mir!


    Ich warte mal ab was die Zeit bringt.

    Tiger Explorer Driver

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