Ist miteinander so schwer?

  • Das Tempolimit steht auf einer viel befahrenden dreispurigen Autobahn nicht einfach so da oder


    Und deswegen zeigst du dem bösen Raser dann, dass dort ein Tempolimit herrscht!?


    120 km/h Tempolimit heißt, man kann preiswert 140 km/h fahren. Aber natürlich halten sich alle vorbildlich an das Tempolimit.

  • Es geht darum den stark fragmentierten Verkehr auf 3 Spuren bei etwa der selben Geschwindigkeit zu verteilen und am laufen zu halten.

  • Es ist schon etwas gruselig das Lille absolut zu 100 % die gleiche Ansicht vertritt wie ich nur sie kann das besser rüber bringen. :O :thumbup:


  • Und damit wäre die Threaderstellerfrage geklärt :thumbup:


    Ganz und gar nicht. Denn es gilt auch das Rechtsfahrgebot - nicht umsonst die "goldene Regel des Verkehrs" genannt, § 2 Abs. 2 StVO.


    Weiterhin § 7 Abs. 1 StVO: "Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."


    Und § 7 Abs. 5 StVO: "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."


    Quote


    Ps. Und die Polizei entscheidet sowieso erstmal gar nichts, auch wenn das ein weitverbreiteter Irrglaube ist.


    Natürlich "entscheidet" die polizei: Wenn sie dir einen Platzverweis erteilt, wenn sie dir die Weiterfahrt untersagt, wenn sie das Fahrzeug sicherstellt. Die entsprechende Rechtsgrundlage ergibt sich i.d.R. aus dem länderspezifischen Polizeirecht.


    Ob dieser Verwaltungsakt dann durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann, steht auf einem anderen Blatt.



    Gruß
    baser

  • hi
    ich mische mich als "verurteilter raser" auch mal ein^^....


    nach meiner erfahrung sind die größten verkehrserzieher die neider!
    d.h. ihre kiste fährt einfahc nicht schneller und daher gönnen sie es anderen auch nicht zb.


    letzten sommer fuhr nen "flotter renault espace" (nicht der geborene sportwagen, eher ein familien van) vor mir und überholte vor mir riskant ein anderes auto. ich wartete dann bis ich an dem auto vorbei war und lief dann wieder auf den langsamen espace auf.
    der hat die karre aber ausgequetscht bis zum geht nicht mehr, in jeder kurve quietschten die reifen.


    auf gerade strecke hab ich ihn dann mit meiner gsxr problemlos gstehen gelassen.
    er konnte aber auf gleicher höhe, mir noch den stinke finger zeigen!!!!


    was das sollte weis ich bisher noch nicht.


    auf autobahnen bin ich der selben meinung wie viele hier.
    wenn freigegben ist, dann heißt das auch FEUER FREI
    wer die karre für FEUER FREI nicht hat soll rechts bleiben. daher fahre ich immer mit dem zulässigen sicherheitsabstand hinter dne autos udn gebe zweimal lichthupe, wenn se dann immernoch nciht schnallen, dass ich überholen will wird leicht gedrängelt oder eiskalt rechts überholt!


    also ich finde wir brauchen son tempolimit nicht, zudem es ehhh nur noch sehr selten der fall ist auf allen gefährlichen bereichen gilt eh 120. da kann man uns ja noch ein bisschen spaß gönnen, wenn man dabei niemand gefährdet.
    und das habe ich bisher nicht und mich selbst auch nicht, sonst hätte ich 3 jahre gsxr wohl nicht überlebt und audi a4 mit 160 ps


    cucu

    Südschwarzwald-Kurven-Fachmann
    oder
    Wenn meine Drosselklappen senkrecht stehen, steht das Tor zur HÖLLE WEIT OFFEN^^....
    -------------------
    http://www.mehrsi.de -> gute sache

  • Mir fehlen hier im Forum eindeutig die "danke" bzw "+1" Buttons.
    In Ermangelung dieser: DANKE, Baser!!


    TronWorrior: Ab dem +-25. Lebensjahr (so Du es erreichst), wird sich Deine Meinung peu à peu ändern ;)
    "Feuer frei" gestehe ich Dir auf FREIEN!!! BAB´s zu - ob und was für Schilder da stehen ist dabei nebensächlich!
    Mein Firmen-Astra hat damals zum Glück nur 170kmh hergegeben. Als der mittlere von 3 LKW rausgezogen ist, nachdem ich am hintersten vorbei war hat 170 EXAKT gereicht, dass ich mit 4mm Profil runterbremsen (hab´s nachgemessen!) und einer Reaktion, über die ich mich heute noch wundere (schaffen, die Bremse wieder zu lösen + auf den Standstreifen ziehen) einen Crash verhindern konnte.
    Sobald die Strassen voller werden (= auf der rechten Spur fahren in <300m Abstand mehr als 1 KFZ hintereinander her), fahre ICH keine 200 mehr sondern überleg eher, ob 130 evtl zu schnell ist - verlass Dich drauf!

    Edited once, last by uli67 ().

  • wer die karre für FEUER FREI nicht hat soll rechts bleiben. daher fahre ich immer mit dem zulässigen sicherheitsabstand hinter dne autos udn gebe zweimal lichthupe, wenn se dann immernoch nciht schnallen, dass ich überholen will wird leicht gedrängelt oder eiskalt rechts überholt!


    Wenn ich gerade eine Kolonne überholen würde und du SO wie oben beschrieben hast mir erklären wolltest was ich zu tun habe, dann müsstest du schon rechts überholen denn da krieg ich einen Kragen. Ich überhole zügig und beschleunige dabei auch aber wenn mir dann noch einer dumm kommt kann ich auch ein Arschloch sein.
    Und wenn der Rechtsüberholer dafür noch einen auf den Sack bekommt ... ich weine darum nicht!
    Wie ich schon gesagt habe, ich beobachte schon meine Rückspiegel, überhole auch deutlich schneller als der rechts und gehe ganz sicher nach dem Überholen wieder nach rechts aber nicht wenn einem das schon zu langsam ist.

  • wer die karre für FEUER FREI nicht hat soll rechts bleiben. daher fahre ich immer mit dem zulässigen sicherheitsabstand hinter dne autos udn gebe zweimal lichthupe, wenn se dann immernoch nciht schnallen, dass ich überholen will wird leicht gedrängelt oder eiskalt rechts überholt!


    Ach - DU bist das also....

  • Also mich wundert so langsam gar nichts mehr 8| . Da wird für den Spaß "leicht gedrängelt", solange niemand gefährdet wird. Ja was ist denn Drängeln dann? ?( Es ist eine Nötigung und auch eine Gefährdung.


    Warwick: Was sporty denke ich meint ist, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht rechtfertigt links zu fahren, solange rechts noch Platz ist. Man darf auch niemanden daran hindern schneller zu fahren, selbst wenn das effektiv bedeuten würde derjenige fährt dann schneller als erlaubt. Das Rechtsfahrgebot gilt nach wie vor. Außnahme (und das hast denke ich du gemeint), wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt (siehe Baser). Ich sehe übrigens den Widerspruch zwischen §5 und §7 nicht.


    Was die Polizei bei einem Platzverweis macht ist eine Anweisung geben. Die Polizei kann mir auch auf Anweisung die Weiterfahrt verbieten wenn sie der Meinung ist, ich wäre zu langsam. Ob sie im Recht ist entscheidet aber zum Glück jemand anderes. Und um "im Recht sein" ging es doch, oder?


    LG
    Thilo

  • Wie ich schon gesagt habe, ich beobachte schon meine Rückspiegel, überhole auch deutlich schneller als der rechts und gehe ganz sicher nach dem Überholen wieder nach rechts aber nicht wenn einem das schon zu langsam ist.


    Bummzack - und schon sind wir beim Verkehrserziehen! (Nein, ich spreche mich nicht frei und kann Deine Reaktion nachvollziehen.)
    Zum Kolonnen Highspeed-Überholen hab ich mein´s gesagt: No go!

  • Das hat vielleicht schon auf eine gewisse Art mit Verkehrserziehung zu tun, aber da geht es mir nicht darum ihn nicht schnell fahren zu lassen. Das könnte er ja gerne machen wenn er mich nicht vorher nötigen würde.
    Ich habe es schon oft erlebt das ich z.B. auf der A43 (zweispurig) so mit 120 - 130 fahre und dabei natürlich auch häufiger LKWs und langsamere Autos überholen muss. Das mache ich grundsätzlich auch so das ich dann wieder nach rechts gehe wenn dort frei ist.
    Auf längeren geradeaus Passagen sieht man dann auch schon mal einen dicken Benz von hinten nahen und wenn ich sehe ich habe rechts noch ein paar LKWs zu überholen, dann beschleunige ich auch mehr um nicht zur Bremse zu werden.
    Da gibt es dann welche, da merkt man sie schließen schnell auf, halten dann aber einen guten Abstand. Für diese Leute mache ich dann auch gerne Platz wenn ich die Möglichkeit habe. Manchmal gehe ich auch nach rechts rüber nur um den dann vorbei zu lassen auch wenn ich dann eigentlich langsamer muss als ich wollte.


    Ich bin eigentlich sogar ein überfreundlicher Fahrer und lasse oft den Gegenverkehr vor mir abbiegen wenn ich sehe das ich hinter dem eine Schlange bildet. Lasse Leute über die Straße gehen auch wenn ich durch fahren könnte und denke mir immer das ich das auch gerne so hätte. Ich mag es nur nicht wenn jemand meint ihm würde die Straße gehören.

  • Tjo, dafür bin ich zu ungeduldig!
    Ich lasse auch Lücken, und zwar DERART, dass jemand, der auf Zack ist, vor mir rausziehen kann. Wer NICHT auf Zack ist, den will ich auch nicht vor mir haben :D

  • Quote

    Ich sehe übrigens den Widerspruch zwischen §5 und §7 nicht.


    Nein, ein Widerspruch ist da allerdings nicht ;)


    Aber das "rausziehen" auf die linke Spur ist eben nur erlaubt, wenn eine Gefährung ausgeschlossen ist.


    Interessant ist z.B., was das OLG Jena dazu ausführt:


    "Ein Fahrstreifenwechsel darf wegen seiner auf der Hand liegenden latenten Gefahren nur unter Beachtung äußerster Sorgfalt durchgeführt werden. Er ist untersagt, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen oder zu gewärtigen ist. Bei dichtem Verkehr oder Kolonnenbildung ist das Wechseln in aller Regel auf das Ausnutzen größerer Lücken beschränkt, die einen ausreichenden Abstand nach hinten und von vorne ermöglichen [..]. Wer sich ohne sorgfältige Rückschau auf den Überholstreifen begibt und hierdurch ein von hinten nahendes schnelleres Fahrzeug gefährdet, handelt grob verkehrswidrig." (OLG Jena NZV 2006, 147)


    Ich darf also nicht nach links rausziehen, wenn von hinten ein schnellerer kommt, der durch mein Manöver zum Abbremsen gezwungen würde (zu deinem "Der Überholende hat keine Vorrang. Da gibt es nichts zu diskutieren." in #26 ein klarer Widerspruch).


    Quote

    Was die Polizei bei einem Platzverweis macht ist eine Anweisung geben. Die Polizei kann mir auch auf Anweisung die Weiterfahrt verbieten wenn sie der Meinung ist, ich wäre zu langsam. Ob sie im Recht ist entscheidet aber zum Glück jemand anderes. Und um "im Recht sein" ging es doch, oder?


    Ich will hier keine Begriffsspalterei treiben. Aber nach derselben Logik wäre auch ein erstinstanzliches Urteil keine "Entscheidung", da es dagegen ja noch die Berufung/ Revision gibt. Denn das Obergericht entscheidet ja auch, ob das untere Gericht "Recht hatte".


    Im Übrigen gibt es genug Fälle, wo durch die Polizei Fakten geschaffen werden (das Motorrad wird vorläufig eingezogen, der Demonstrant wird weggetragen). Da kann das Verwaltungsgericht zwar sagen, die Maßnahme sei rechtswidrig gewesen, diese aber nicht rückgängig machen.


    Gruß
    baser

  • Wer sich ohne sorgfältige Rückschau auf den Überholstreifen begibt und hierdurch ein von hinten nahendes schnelleres Fahrzeug gefährdet, handelt grob verkehrswidrig." (OLG Jena NZV 2006, 147)


    Ich darf also nicht nach links rausziehen, wenn von hinten ein schnellerer kommt, der durch mein Manöver zum Abbremsen gezwungen würde

    Es gibt einen deutlichen Unterschied zu "abbremsen" und "gefährden" denn sonst würde jedes Bremsen auf der Straße eine Gefährdung für den Hintermann bedeuten.

  • also, ich bin seit ein paar Monaten auch täglich auf der Autobahn unterwegs. ich bin zwar eher der defensive Fahrer, aber lasse meinen PKW auch gerne mal etwas schneller fliegen.
    Wenn...... nur wenn die Verkehrslage .- dichte es erlaubt. Aber in der Regel bin ich mit angemessenem Tempo unterwegs.


    Was mir aber in den letzten Wochen extrem aufgefallen ist, ist die teilweise egoistische Art mancher Verkehrsteilnehmer.
    Es wird dicht aufgefahren, direkt vor der eigenen Stoßstange wieder eingeschert.
    Am schlimmsten finde ich die Unart mancher Zeitgenossen, von der ganz linken Spur über drei Fahrstreifen in die nächste Ausfahrt zu brettern. Das ganze natürlich ohne Blinken.
    Und alle Verkehrsteilnehmer auf den übrigen Fahrspuren müssen bremsen. Dadurch entstehen auch manche Staus.

    Saludos Tom


    - gut, das ich nicht perfekt bin......sonst wäre es langweilig.-

  • Dirk hat es mir vorweggenommen. Es wird ganz klar zwischen Gefährdung und Behinderung unterschieden. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Landstraße) darf ich nicht behindern. Muss es Abbremsen, so habe ich gegen die STVO verstoßen. Anders bei von hinten kommendem Verkehr (z.B. Autobahn). Hier darf ich nicht Gefährden. Und ein normaler Bremsvorgang ist keine Gefährdung. Anders sieht es natürlich aus, wenn jemand kurz vor knapp rauszieht und der von hinten Ankommende zu einer Notbremsung gezwungen wird.


    LG
    Thilo

  • Hallo,


    der Übergang von der Behinderung zur Gefährdung ist fließend, so dass man das pauschal ohnehin nicht klären kann. Der §1 der StVO wurde ja auch schon angesprochen. Es läuft also darauf hinaus, dass man sich im konkreten Fall überlegen muss, wie zu handeln ist. Dazu habe ich mal gelernt, dass defensives Fahren sinnvoll und gewünscht ist. Das bedeutet, nicht auf sein Recht zu pochen. Natürlich gibt es Verkehrsteilnehmer, die das nicht tun. Muss ich denen beweisen, dass ich es besser zu wissen meine? Das gilt für beide Seiten. Es ist ebenso unsinnig, wild lichthupend auf einen langsam fahrenden aufzufahren, wie einen schneller fahren wollenden unnötig an seinem Tun zu hindern. Wer von beiden nun der größere "Übeltäter" ist, spielt doch überhaupt keine Rolle, gefährlich kann beides werden. Helfen werden dabei wohl tatsächlich nur rigorose Kontrollen mit saftigen Strafen. Und da Tempoliomits am einfachsten und unkompliziertesten zu kontrollieren sind,liegt die Vermutung nahe, dass das eine Lösung sein kann. Helfen würde auch die Einsicht der Verkehrsteilnehmer. Aber Uneinsichtige wird es wohl immer geben.


    Grüße


    Hawkeye

    Edited once, last by hawkeye ().

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