Wer darf am lautesten "brüllen"?!

  • Bin hier gerade zufällig wieder auf einen der alljährlichen "Motorrad-Lärm Problem" Threads gestoßen.....
    Ich sage mal voraus, dass es spätestens im April wieder eine neue Welle dieser "news" gibt! ^^


    Die Bürgerinitiativen brauchen doch auch wieder Gesprächsstoff und die gelangweilten Rentner können sich dann ebenfalls ENDLICH wieder mit ihren high-end DB-Messgeräten an die Straße stellen! :rofl:


    Was mich interessiert....


    Welche DB-Werte hab ihr in eurem Fahrzeugschein stehen?
    Sowohl Stand- als auch Fahrgeräusch.


    Ich mache mal den Anfang:



    KTM RC8R


    Stand: 103DB
    Fahr: 80DB



    Aprilia RS 125 SF


    Stand: 92DB
    Fahr: 77DB

  • Das Kälbchen- BMW F650GS Dakar:
    86dB im Stand, 79 dB unterwegs


    Die Sertao - BMW G650GS
    87dB im Stand, 79 dB unterwegs


    Gefühlt ist es aber andersrum - da kommt mir das Kälbchen etwas lauter vor (obwohl beide im wesentlichen baugleich sind und insbes die Auspuffanlagen gleich sind).

  • Ducati Monster 1000:


    Stand 93 dB, Fahrt 80 dB


    Honda XL 200:


    Stand 85 dB, Fahrt 82 dB ( :P )


    Just do go ahead.

  • VFR 800: Stand 88, Fahrt 78


    Griso 1100: Stand 87, Fahrt 79

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Suzuki Bandit 1200


    Stand 91, Fahrt 79


    Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk

    Es ist krass wie Leute sich wundern wenn der Satz anders endet als Kartoffel. ?(

  • R1200R:
    Stand: 88
    Fahrt: 80


    liebe Grüße
    Buckbeak


    PS: ich finde das im Vergleich mit den bisher aufgelisteten Fahrzeugen aber schon merkwürdig - bisher hatte ich immer das Gefühl, dass mein Motorrad das leiseste von allen ist... ^^
    db sagt wohl nicht alles...

  • K 1300 R
    98 dB(A) Standgeräusch
    80 dB(A) Fahrgeräusch


    R 1200 GS
    93 dB(A) Standgeräusch
    80 dB(A) Fahrgeräusch


    Gruß - Pendeline

  • Yamaha XJ 600 Diversion:


    Stand 90 dB(A)
    Fahrt 80 dB(A)

    Yamaha Ténéré 700 (2022 - ?)

    Suzuki V-Strom 1000 (2018 - 2022)

    Suzuki Bandit 1250 SA (2015 - 2018)

    Yamaha XJ 600 S Diversion (2013 - 2015)


    :japan:

  • KTM exc 350 F (im zugelassenen original Zustand mit 12kW, die tatsächlichen Werte können abweichen)
    89dB
    78dB


    Aprilia Dorsoduro 750 (alles original)
    96dB
    77dB



    Das Empfinden der Lautstärke ist nicht nur von den Messwerten abhängig, die Frequenz spielt auch eine große Rolle. Außerdem kann das menschliche Gehör nur einen Unterschied ab ca 3dbA wahrnehmen (meine ich mal gelesen zu haben).

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

    Edited once, last by Sandman ().

  • Bei manchen Werten bin ich auch erstaunt. 8| Die Versys z.b. hätte ich wesentlich leiser als andere eingeschätzt. Die ist - original - doch recht "langweilig".


    Kann aber ggf auch daran liegen, daß die Versys den Auspuff unterm Fahrzeug hat, und manche andere z.b. Underseat. Beim einen sitzt man direkt auf den ESD, bei der Versys hat man geschätzt einen halben Meter mehr Abstand und noch das Fahrzeug dazwischen. 8|


    Zu meiner Guzzi ist mir eingefallen: Die hat ja auch gar keinen originalen ESD drunter. :whistling: Muss man in den Papieren zuhause nachschauen, ob dort etwas zur Lautstärke steht.

  • SevenFifty:


    S: 89 db
    F: 79 db


    Hm - ich bin auch überrascht. So, wie der Reihenvierer mit der Originalauspuffanlage brav vor sich hinsäuselt, hätte ich mit weitaus weniger gerechnet.

  • Quote

    Bei manchen Werten bin ich auch erstaunt. 8| Die Versys z.b. hätte ich wesentlich leiser als andere eingeschätzt. Die ist - original - doch recht "langweilig".


    Kann aber ggf auch daran liegen, daß die Versys den Auspuff unterm Fahrzeug hat, und manche andere z.b. Underseat. Beim einen sitzt man direkt auf den ESD, bei der Versys hat man geschätzt einen halben Meter mehr Abstand und noch das Fahrzeug dazwischen. 8|


    Zu meiner Guzzi ist mir eingefallen: Die hat ja auch gar keinen originalen ESD drunter. :whistling: Muss man in den Papieren zuhause nachschauen, ob dort etwas zur Lautstärke steht.


    Die Hersteller von Austauschdämpfern müssen sich an die homologierten Werte aus der Fahrzeug ABE halten (plus Toleranz). Der gleiche Auspuff hat also je nach Fahrzeug andere Grenzwerte einzuhalten.


    Hornet 900
    86 im Stand
    79 bei der Fahrt


    GS 500
    89 im Stand
    82 bei der Fahrt


    Wo bleibt die RSV 4 vom Kanzler mit 110? :D


    Gesendet von meinem HTC Desire C mit Tapatalk

  • Ich wundere mich gerade, dass die XJ beim Fahrgeräusch zu den lautesten gehört... Die Darf ja so brüllen, wie die RC8R 8|

    Yamaha Ténéré 700 (2022 - ?)

    Suzuki V-Strom 1000 (2018 - 2022)

    Suzuki Bandit 1250 SA (2015 - 2018)

    Yamaha XJ 600 S Diversion (2013 - 2015)


    :japan:

  • Quote

    Ich wundere mich gerade, dass die XJ beim Fahrgeräusch zu den lautesten gehört... Die Darf ja so brüllen, wie die RC8R 8|


    Das Fahrgeräusch hat wenig Aussagekraft, da das maßgeblich von der Übersetzung abhängt!


    Aber auch die Zahlen beim Standgeräusch sind Schall und Rauch. Siehe Anmerkung vom Sandmann.


    Meiner große Hornet ist die zahmste hier :D


    Gesendet von meinem HTC Desire C mit Tapatalk

  • Sind zum Teil doch erstaunliche Unterschiede!


    Da frage ich mich auch, warum darf das eine Motorrad lauter sein als das andere?! ?(
    Und wo ist da der Höchstwert?

  • Sind zum Teil doch erstaunliche Unterschiede!


    Da frage ich mich auch, warum darf das eine Motorrad lauter sein als das andere?! ?(
    Und wo ist da der Höchstwert?


    Liegt u.a. an den Baujahren.
    Es gibt keinen Höchstwert.


    "Messverfahren
    Fahrgeräuschgrenzwerte für Motorräder über 175 cm³.(Für das Standgeräusch ist in der Homologation kein Grenzwert vorgeschrieben)
    84 dB (A)* max. bis 30. 9. 1983
    83 bis 86 dB (A) max. bis 30. 9. 1990 **
    82 dB (A)max. bis 30. 9. 1995 ***
    80 dB (A)ab 1. 10. 1995 ***
    Fußnoten:
    * Nach der nationalen Zulassung wurde der Fahrgeräuschwert für Motorräder mit mehr als vier Gängen im dritten Gang ermittelt
    ** Nach EG-Vorschrift wurde der Fahrgeräuschwert bei Fahrzeugen über 175 bis 350 cm³ im dritten Gang gemessen, Grenzwert 83 dB(A). Für Fahrzeuge mit mehr als 350 cm³ wurde der Fahrgeräuschwert im zweiten Gang gemessen, Grenzwerte: 350 bis 500 cm³ 85 dB (A); über500 cm³ 86 dB (A).
    ***Nach EG-Vorschrift erfolgt die
    FAHRGERÄUSCHMESSUNG:
    Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden drei Vorbeifahrten von rechts und drei von links aufgezeichnet. Die insgesamt zwölf Messwerte werden gerundet und dann 1 dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.
    STANDGERÄUSCHMESSUNG (Nahfeldmessung)
    Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl – bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/rnin entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten. gerundet auf volle dB (A).
    Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen — die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.


    Ältere Messungen
    Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
    Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.


    Zusatzbuchstaben
    D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig). Meßwerte der "alten Kisten" sind heute noch rechtsgültig.
    N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
    E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
    P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
    L = Lärmarm (nur LKW)
    G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)


    Nach 1985 sind kaum noch Zusatzbuchstaben verwendet worden, weil da alles nur noch nach europ. Recht abgewickelt wurde.


    Die Werte sind nicht unbedingt kompatibel, da sie aus mehreren Epochen kommen. Seit 1999 sind für Neuzulassungen die Vorschriften vergleichbar, weil mittlerweile auch der Asphalt der Messstrecke genau vorgeschrieben ist.


    Quelle: Polizei, TÜV
    Dazu gibt es Hintergrundwissen:
    Basis ist die DIN auf welche sich Richtlinien (Gebrauchsanweisung für Beamte :) )beziehen
    Die eine Richtlinie beschreibt das relativ aufwendige Messverfahren um z.B. eine ABE zu bekommen
    Die andere das Verfahren „Nahfeld“ welches sich bei einer Verkehrskontrolle anwenden lässt."


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Oder auch hier:


    Grenzwerte bei Motorrädern


    „Fahrgeräusch“ nicht kontrollierbar
    Die gesetzliche Situation ist tatsächlich wie gemacht für die Liebhaber lauter Motorräder und die einflussreiche Motorrad-Industrie.
    Ganz legal dürfen Motorräder in der EU mit offiziell maximal 80 Dezibel so laut wie LKWs sein. In der Realität sind Motorräder lauter. Dafür sorgen die entsprechenden EU-Normen.
    Das offizielle „Fahrgeräusch“ für die Zulassung von Motorrädern wird an ganz speziellen Prüfstrecken erhoben. Dort wird unter genau definierten Bedingungen die Vorbeifahrt an einer zwanzig Meter-Strecke im zweiten oder dritten Gang bei 50 Km/h gemessen. Bleibt die Maschine dabei unter 80 Dezibel, wird sie in der gesamten EU zugelassen. Das Ergebnis dieser merkwürdigen „Fahrgeräuschmessung“ wird im Typenschein eingetragen. Wie viel Lärm dieselbe Maschine beim Beschleunigen und bei aggressiver Fahrweise erzeugt, ist nicht relevant.
    Es kommt aber noch dicker. In der Praxis besteht für die Polizei später keine Möglichkeit, dieses im Typenschein eingetragene „Fahrgeräusch“ zu überprüfen. Warum? Weil es keine Prüfstrecken gibt, die denen des Zulassungsverfahrens entsprechen. In der entsprechenden EU-Norm ist von der Asphaltmischung bis zu den Umgebungsbauten alles genau geregelt. „Wir haben in ganz Salzburg keine solche geeichte Strecke“, erklärt denn auch Josef Schnitzhofer von der KFZ-Prüfstelle des Landes Salzburg. „Fahrgeräuschmessungen, die wir oder die Polizei machen, würden deshalb auch in keinem Verfahren standhalten. Das wäre sinnlos.“



    Keine Obergrenze bei „Standgeräusch“: Über 100 Dezibel möglich
    Damit nicht genug. Wenn ein Motorrad einmal den verharmlosenden Fahrgeräusch-Test absolviert hat, und dabei unter 80 Dezibel geblieben ist, wird anschließend noch bei 50 Prozent der Nenndrehzahl das „Standgeräusch gemessen und ebenfalls im Typenschein eingetragen. Für dieses „Standgeräusch“ gibt es laut EU-Verordnung keine gesetzliche Obergrenze! In den Typenscheinen finden sich daher auch offiziell eingetragene „Standgeräusche“ von über 100 Dezibel. Die beliebte BMW S1000 RR hat zum Beispiel 103 Dezibel Standgeräusch im Typenschein eingetragen.
    Im Unterschied zum Fahrgeräusch kann das Standgeräusch von der Polizei oder von den KFZ-Prüfstellen gemessen und überprüft werden. „Wir haben an der KFZ-Prüfstelle schon bis zu 110 Dezibel Standgeräusch gemessen, das ist unglaublich und schmerzhaft laut“, berichtet Josef Schnitzhofer. „Aber wenn das im Typenschein so eingetragen wäre, dann wäre es legal und könnte nicht beanstandet werden.“
    Polizei-Praxis: 100 Dezibel legal – 90 illegal
    Aus diesem in der EU-Norm 97/24/EG festgelegten Zulassungsprocedere resultieren dann die Situationen, wie sie Polizei-Oberst Schmidhuber aus der Praxis schildert. Konkret kann es bei Kontrollen dann so grotesk zugehen: Wenn eine Maschine 80 Dezibel Standgeräusch im Zulassungsschein eingetragen hat und 90 Dezibel gemessen werden, dann wird der Fahrer angezeigt und kann sogar an der Weiterfahrt gehindert werden.


    Eine andere Maschine aber, die mit 100 Dezibel doppelt so laut ist, dies aber im Typenschein so eingetragen ist, darf ungehindert weiter durch die Landschaften donnern.
    Zur Information: 10 Dezibel mehr bedeuten eine Verdoppelung des Lärms. Lärm ist für eine Vielzahl von Erkrankungen verantwortlich. Laut deutschem Umweltbundesamt erhöht sich zum Beispiel bei einem Lärm-Tagesmittelpegel von 66 bis 70 Dezibel das Herzinfarktrisiko um bis zu zwanzig Prozent.
    Eine Chance haben Polizei und Prüfer nur, wenn Motorrad-Lärmfreaks selbst an ihren Maschinen herumbasteln, um den „Spruch“ ihrer Geschosse zusätzlich zu erhöhen. Oft genügen nur wenige Schraubendrehungen, um „Dezibel-Killer“ aus dem Auspuff zu entfernen. Wenn so etwas festgestellt wird, kann die Behörde eingreifen. Laut Oberst Schmidhuber werden im Bundesland Salzburg jährlich über hundert solcherart ertappte Motorradfahrer von der Verkehrspolizei angezeigt.



    Lasche Gesetze verführen zu Tricks
    Die vorsätzliche Begünstigung des Motorradlärms endet noch keineswegs bei dem absurden Zulassungsverfahren und der gesetzlich verunmöglichten Überprüfbarkeit des realen Fahrlärms. Die laschen Gesetze laden zusätzlich noch zu mehr Lärmerzeugung im halblegalen Graubereich ein. Das gibt es etwa im findigen Handel lärmerzeugendes Zubehör, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Wird man trotzdem damit ertappt, muss man nur sagen, dass man dieses Zubehör eh nur auf Rennstrecken aktiviert. Da gibt es Knöpfe und Schalter, die Klappen im Auspuff öffnen um den „Spruch“ noch „kerniger“ zu machen. Ach hier muss der Lärmfreak nur unschuldig beteuern, diese nicht betätigt zu haben. Da gibt es Maschinen, die keinen Drehzahlmesser eingebaut haben und damit die Überprüfung des Standgeräusches bei Kontrollen verunmöglichen, usw. Diese Liste wäre noch lang.



    Gruß Avi


    Visitor of: FT 2-3-6-7-8-10 (Edersee Jubi Treffen)-11-12 (2012)-13-14-15-Route 88 Jubiparty-16-17-18-19

    Edited 2 times, last by Avirex ().

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